EU verurteilt die deutsche Homo-Ehe als diskriminierend

Die EU-Kommission hat die deutschen Regelungen zur "eingetragenen Partnerschaft" als diskriminierend geruegt. Sie verlangt eine rechtliche Gleichstellung von eingetragener Partnerschaft und Ehe.
Nach der offiziellen Ruege hat nun die Bundesregierung zwei Monate Zeit, sich zum Sachverhalt zu aeußern, ansonsten leitet die EU ein Verfahren wegen Vertragsbruch ein.

Die deutsche Regierung hat beschlossene Antidiskiminierungsbestimmungen nicht adaequat umgesetzt.

Beispielsweise werden Unterschiede in Besteuerungsfragen oder in Bezugsfragen bei verheirateten und verpartnerten Beamten gemacht. Die Kritik der EU daran ist bereits seit mehreren Monaten bekannt.

Das deutsche Verfassungsgericht hatte bereits beschlossen, dass eine Benachteiligung der eingetragenen Partnerschaft nicht zum Schutz der traditionellen Familie und Ehe notwendig und somit auch nicht verfassungskonform ist.

Trackbacks/ Pingbacks

  1. [...] verstößt die Thüringer CDU offen gegen die Verfassung des Freistaates, die in Art 2 Abs. 3 ein Diskriminierungsverbot mit Blick auf die sexuelle Orientierung von Menschen enthält”, kritisiert der [...]

  2. [...] dem 1994 gestrichenen Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches. Seither folgten die Einführung der Homo-Ehe und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland. Dennoch wird Homosexualität nicht [...]

  3. [...] als selbstverständlich betrachtet werden und den Gemeinden eingebunden werden. Zur Thematik Homo-Ehe gab Buß aber zu verstehen, dass eine eheliche Verbindung auch zukünftig nur zwischen Mann und [...]

Ihre Meinung ist uns wichtig

*