Der Europaeische Gerichtshof hat entschieden, dass Mitgliedsstaaten, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen, fuer diese die gleichen Hinterbliebenenrechte schaffen muessen wie in Ehen.
Die Entscheidung erfolgte in der Klage eines Deutschen, der nun die Rentenansprueche seines verstorbenen Partners fuer sich beanspruchen kann.
Weiterhin zwingt die EU ihre Mitgliedsstaaten nicht zur Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Die Mitgliedsstaaten, die diese freiwillig anerkennen, muessen die Hinterbliebenen im Todesfall gleichbehandeln.
In der EU erkennen 10 Mitgliedsstaaten gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht an: Bulgarien, Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumaenien, Slowenien und Irland.