Der Verfassungsgerichtshof in Budapest hat das Partnerschaftsgesetz blockiert, das im nächsten Monat in Kraft treten sollte. Es ermöglicht eingetragene Partnerschaften für Schwule und Lesben.
Das Parlament hatte dem Gesetz im Dezember 2007 zugestimmt und die Einführung für 2009 beschlossen.
Nur in Adoptionsfragen, dem Recht auf künstliche Befruchtung und der Namensübernahme sollten gleichgeschlechtliche Paare noch anders gestellt sein, als klassische Eheleute.
Der Gerichtshof sah nun in dem neuen Gesetz eine Herabstufung der Ehe, die durch die ungarische Verfassung besonders geschützt ist.
Ein Partnerschaftsgesetz ohne Einfluss auf den klassischen Ehebegriff sei durchaus verfassungsgerecht.
Der ungarische Premier versprach eine schnelle Revision des Gesetzestexts zur erneuten Vorlage im Parlament.
In den vergangenen Jahren waren schon mehrer Antidiskriminierungsgesetze am Verfassungsgerichtshof gescheitert, da dieser eine unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäusserung monierte.
Auch im Bereich der Antidiskriminierung liegt derzeit ein neuer Gesetzesentwurf zur Abstimmung vor.
Kann es sein, dass beim Verfassungsgerichtshof noch diejenigen tätig sind, die schon im kommunistischen Kader Entscheidungen getragen haben…?