Rheinische Kirche kämpft für mehr Rechte in den eigenen Reihen

Informationen des christlichen Nachrichtenportals idea.de vom 6. Januar 2009 zufolge, setzt sich die Rheinische Kirche abermals für die Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften ein. Demnach sollen homosexuelle Kirchenbedienstete ihren heterosexuellen Kollegen gleichgestellt werden. Das sieht eine Vorlage der rheinischen Synode vor, die vom 11. bis 16. Januar in Bad Neuenahr tagt.
Heterosexuelle Lebensgemeinschaften haben nach dem derzeitigen Besoldungs- und Versorgungsrecht einen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente im Todesfall des Partners. Angestellte, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben gehen leer aus. Der Vorlage zufolge soll dies noch in diesem Jahr geändert werden.

Bereits 2000 hatte die rheinische Kirche eine gottesdienstliche Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht, die in einer verbindlichen Lebensgemeinschaft leben. Sie galt damit als der Vorreiter in Deutschland − selbst der Bundestag schuf erst ein Jahr später die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

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  1. [...] stand eine Grundsatzfrage, die heute von der Landessynode erörtert und beantwortet wurde. (GAYS.DE berichtete, 06. Januar 2009) „Derzeit existieren zwölf gleichgeschlechtliche Partnerschaften innerhalb der EKiR, die somit [...]

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