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Kirchenbedienstete der rheinischen Landeskirche, die in eingetragenen Partnerschaften leben, haben ab sofort dieselben Ansprüche wie Ehepaare.
Damit weicht die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) vom Besoldungs- und Versorgungsrecht des Landes NRW und anderer Landeskirchen ab.

Zukünftig werden Kirchenbedienstete in eingetragenen Lebenspartnerschaften die gleichen Ansprüche zuteil, wie ihren heterosexuellen Kollegen. Damit wird Ihnen ein Anspruch auf Hinterbliebenenrenten sowie auf den Ortszuschlag (Ehegattenanteil) zugesichert.

Im Vordergrund der Entscheidung stand eine Grundsatzfrage, die heute von der Landessynode erörtert und beantwortet wurde. (GAYS.DE berichtete, 06. Januar 2009) „Derzeit existieren zwölf gleichgeschlechtliche Partnerschaften innerhalb der EKiR, die somit einen Mehraufwand von 19.740 Euro im Jahr ausmachen.”, so die Pressestelle.

Kategorie : Recht

5 Kommentare zu “„Grundsatzentscheidung“ für eingetragene Lebenspartnerschaften”


Gerhard 17. Januar 2009

Na also geht doch !! Da sage mal einer die Kirche sei nicht Flexibel, man muss nur lange genug dranbleiben

Rostja 17. Januar 2009

Endlich … darauf haben wir Schwule doch längst gewartet!!
Artikel 3 GG.. Gleichheitsgrundsatz.. schööööön

Harald Fox 20. Januar 2009

Na so was, habe ich ja nicht glauben können ,das die kirche uns Schwule unter stützt. da kann mann ja nur danke danke sagen.Nur weiter so ,ist ja nicht so schwer.

royalholland 24. Januar 2009

Ist ja wohl der größte Schwachsinn aller Zeiten. Wie kann man als Kirche so etwas tun? Will sich wohl einer beliebt machen. Bei wem? Die, die es betrifft, interessieren sich eh nicht für “Kirche” (ausser den 24 “Gleichgeschlechtlichen”) und die, die sich noch dafür interessieren, wenden sich kopfschüttelnd ab ….