Zwei Ansichten über Gleichstellung Homosexueller

In den vergangenen Tagen haben die Medien immer wieder über die bevorstehenden Entscheidungen der baden-württembergischen Gerichte berichtet. Die Urteile sind gefallen, von einem Ergebnis kann allerdings nicht gesprochen werden. Urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart vor ein paar Tagen noch, dass auch eingetragene homosexuelle Partnerschaften einen Anspruch auf den „Verheiratetenzuschlag” haben, entschieden die Karlsruher Verwaltungsrichter genau entgegengesetzt. Michael Reiss, Landesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union Baden-Württembergs, sieht in der Entscheidung eine eindeutige Diskriminierung und fordert das Eingreifen der Politik.

In Baden-Württemberg hatten in den vergangenen Wochen mehrere Verwaltungsangestellt geklagt, dass sie, der Antidiskriminierungs-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft von 2000 nach, gegenüber ihren heterosexuellen Kollegen benachteiligt sind. Diese erhalten den Familienzuschlag, egal ob sie Kinder haben oder nicht, verheiratet sein genügt. Eingetragene Lebenspartnerschaften von Homosexuellen hingegen, erhalten diesen grundsätzlich nicht!

Im Gegensatz zu den Stuttgarter Richtern, begründeten die Karlsruher Rechtsprecher ihre Entscheidung mit der Berufung auf das Grundgesetz. Dieses besagt, dass Ehen in besonderer Weise zu fördern sind. Eingetragene Lebenspartnerschaften hingegen, seien „eine mit der Ehe nicht vergleichbare Situation”. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe hieß es weiter: „Der Gesetzgeber kann davon ausgehen, dass in der überwiegenden Zahl der Ehen Kinder aufwachsen.” Mit dieser Aussage, dürften die Richter aus Karlsruhe eine weiter Diskussion angestoßen haben- Das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.

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