Der Ausgang einer Verhandlung vor dem Geschworenengericht im spanischen Vigo schien eindeutig.
Die Beweise der Anklage sowie sämtliche Gutachten belegten die Schuld des Angeklagten. Doch das am Ende verkündete Urteil löste Empörung im ganzen Land aus:
Verhandelt wurde der Mord an zwei homosexuellen Männern. Diese wurden bereits im Juli 2006, in deren Wohnung in der nordwestspanischen Hafenstadt Vigo, mit insgesamt 57 Messerstichen getötet. Die „Laien-Richter” begründeten den Freispruch − sieben zu zwei Stimmen − mit einer Notwehrhandlung des Angeklagten. Dieser hatte in der Tatnacht „panische Angst gehabt, von den beiden Homosexuellen vergewaltigt zu werden”.
Das Urteil sorgte in Spanien für heftige Diskussionen. Selbst die Ministerin für Gleichberechtigung, Bibiana Aido, befand das Urteil als nicht nachvollziehbar. „57 Messerstiche lassen sich nicht mit Notwehr rechtfertigen.”, ließ sie Medien gegenüber verlauten. Auch der zuständige Oberstaatsanwalt Juan Carlos Horro ist mit dem Urteil nicht zufrieden. „Die Jury hat sich anscheinend von Rassismus und dem Hass gegenüber Homosexuellen leiten lassen.”, so Horro in einem Interview. „Es hätte mit Sicherheit einen Schuldspruch gegeben, wenn die Opfer zwei kleine Mädchen gewesen wären [...].”, so Horro weiter.
Während der Verhandlung bescheinigten Gutachter, dass der Angeklagte mit enormer Brutalität und äußerst sadistisch vorgegangen sei. Allein an einer der Leichen wurden von der Gerichtsmedizin 35 Messerstiche nachgewiesen, die dem Opfer teilweise erst nach Eintritt des Todes zugefügt worden. Desweiteren soll der Täter seine Opfer gefesselt und geknebelt sowie einen Wohnungsbrand entfacht haben, um Spuren zu verwischen.
Für den in Spanien sehr aktiven Schwulen- und Lesben-Verband FELGTB ist das Urteil ein eindeutiges Indiz für den Hass gegenüber Homosexuellen innerhalb der Gesellschaft. Der viel diskutierte Urteilsspruch lässt in Spanien auch erneute Diskussionen über die Institution des Geschworenengerichts aufkommen. Bereits 2001 war das Urteil gegenüber einer lesbischen Frau in Kritik geraten. Trotz mangelnder Beweise, wurde die Frau des Mordes an der Tochter ihrer Lebensgefährtin schuldig gesprochen. Auch hier nahm man an, dass die Geschworenen unter dem Einfluss von Vorurteilen entschieden haben. Das Urteil wurde revidiert und die Frau letztendlich frei gesprochen.
Eindeutig gegen alle Rechtsnormen und auch nicht nachvollziehbar !
Das zum einen !
Jedoch die Institution Geschworenengericht , ist ein zweiseitiges Schwert , und doch plädiere ich dafür , weil es ist auch Volkes -Stimme , jedoch unter Berücksichtigung dessen , das RICHTER , und Rechts-Mager als letzte Institution im Namen des Volkes Recht sprechen , Berufsrichter und Professionelle Rechtsberater sind der entscheidende Faktor und auch dessen bewusst , das alle gesetzlichen Regelungen und Verordnungen , zum Urteil heran gezogen wurden sind !
Wozu gibt es den Europäischen Gerichtshof , wo solche Urteile von Staaten ausgewertet und zur Neuaufnahme des Verfahrens erzwungen bzw. angeordnet werden können !
Recht ist nicht gleich Recht , jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten , das Recht zu einem fairen recht zu verhelfen , dabei kommt es stets darauf an den Mut nicht zu verlieren und bereit zu sein für das wahre Recht zu kämpfen und einzutreten !
Hier ist die frage wo fängt Recht an und wo hört Recht auf.
Der Freispruch bei einem doppelmord kann nicht damit Begründet werden das die Getöteten Schwul waren und der Mörder nur in Notwehr gehandelt hätte.
Alleine die tatsache das der Täter noch auf sein Opfer Eingestochen hat als dieses bereits Tot war, läst darauf schließen das der Täter extreme Vorurteile hat.
Ich bin der Ansicht das solche Menschen Lebenslange Haft Verdienen und nicht nach 15 -17 Jahre Begnadigt werden.
ich schließe mich dem Kommentar von Andreas Leitzbach an.
Ps: Ein absolutes Recht wird es nie geben , weil das Recht wird von Menschen gemacht , jedoch spielen hierbei stets auch Interessengruppen eine grosse Rolle , die uns das Recht vorschreibt !
Wobei wohlgemerkt , auch des Volkesstimme nach meiner Auffassung eine höhere Wertung unterliegen sollte (VOLKSABSTIMMUNG) !
Doch Interesse und Meinungen , Stimmungen und des Geistigen Auseinandersetzens gehören hierbei auch dazu um das Recht auch als Recht geltend zu gestalten !