Als „Erfolgsgeschichte für ganz Deutschland” bezeichnete Gabi Dobusch, SPD-Fachsprecherin für Gleichstellungspolitik, das vor zehn Jahren verabschiedete Gesetz über den Eintrag gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Die Hamburger Bürgerschaft hatte das Gesetz vor genau zehn Jahren – am 8. April 1999 – mit einer rot-grünen Mehrheit gegen das Veto von der CDU beschlossen. Seither gilt die „Hamburger-Ehe” als Grundstein für die spätere bundeseinheitliche Regelung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, das 2001 von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Seit in Kraft treten der „Hamburger Ehe”, haben homosexuelle Paare die Möglichkeit, sich in ein Partnerschaftsbuch der Standesämter der Hansestadt eintragen zu lassen. In späteren Gesetzesänderungen wurden zum Beispiel das Auskunftsrecht im Krankheitsfall und weitere Rechte für gleichgeschlechtliche Partner mit einbezogen. Die ersten Eintragungen fanden am 6. Mai 1999 statt. Bereits im April 2000, konnte die damals amtierende Gleichstellungssenatorin Krista Sager, die Schließung der 100. „Hamburger-Ehe” bekannt geben.
„Die Gleichstellung von Lesben und Schwulen in der Gesellschaft ist auch ein Jahrzehnt nach der Öffnung der Standesämter für alle noch nicht umgesetzt.”, so Dobusch.
(Bilddatei: Gert Altmann/PIXELIO)
Wir haben und vor 3 Jahren getraut und es bis heute nicht bereuht.
Hallo Jens,
da lassen wir uns es natürlich nicht nehmen zu gratulieren.
Alles Gute euch beiden auch weiterhin!