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Jul

Medienberichten zufolge hat das Verfassungsgericht in Slowenien das 2006 eingeführte Lebenspartnerschaftsgesetz als diskriminierend gegenüber Homosexuellen befunden.
Das Gericht ist der Auffassung, dass Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gegenüber heterosexuellen Ehen in mehreren Punkten als zweitklassig angesehen und somit offiziell diskriminiert werden.

Damit beugt sich das oberste Gericht des Landes der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von 2008. Dieser hatte befunden, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Slowenien nach europäischer Auffassung nicht gleichbehandelt werden.

Im Detail haben sich die Richter mit der Handhabung von Erbschaftsangelegenheiten befasst. Die derzeitige Gesetzgebung benachteiligt homosexuelle Lebenspartner bisher im Erbrecht. Demnach haben die Partner momentan keinerlei Ansprüche gegenüber den Hinterlassenschaften ihrer verstorbenen Partner. Das oberste Verfassungsgericht hat somit erstmals in der Geschichte des Landes ein Urteil gefällt, dass das konventionelle Ehemodell mit dem der Homo-Ehe vergleicht. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, dürfe man Partnerschaften zwischen Homosexuellen zukünftig nicht mehr als eheähnliche Verbindung „zweiter Klasse” betrachten.

Die offen formulierte Kernaussage der Richter, lässt Homosexuellenverbände im Land hoffen: Weitere politische Forderungen für die Stärkung der Rechte Homosexueller sind bereits in Planung.  Vertreter von Verbänden und Regierung haben sich bereits zusammengefunden, um über eine  Erweiterung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zu sprechen. Auch Familienminister Ivan Svetlik sprach sich bereits für eine „modernes Familienkonzept” aus. Dabei sollen sich die Neuregelungen zukünftig an alle Slowenen gleichermaßen richten, ganz gleich welche sexuelle Orientierung ein Mitbürger auslebt.
Über die weitere Entwicklung im Balkanstaat halten wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden.

Kategorie : Politik / Recht