Bayerns Justizministerin hält nichts vom Kindswohl

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat davor gewarnt, aus der Rücknahme des bayerischen Normenkontrollantrags gegen die Stiefkindadoption falsche Schlüsse zu ziehen. Wenn es nach ihr geht, werden Ehe und Familie weiterhin gegen eine schrittweise Gleichsetzung mit der Lebenspartnerschaft verteidigt werden. „Eine Volladoption durch Lebenspartner werde es mit ihr nicht geben.”, so Merk gegenüber den Medien.

Eine vom Bundesministerium für Justiz vorgelegte Studie zweier hat nachhaltig bestätigt, dass für das Kindeswohl weder das Geschlecht noch die sexuelle Orientierung der Eltern von Bedeutung sind. Sondern allein, ob sie sich den Kindern liebevoll zuwenden. Politiker der CDU und CSU sind nach wie vor der Meinung, dass Kinder Vater und Mutter bräuchten, um sich zu psychisch gesunden Männern und Frauen entwickeln zu können. „Diese Haltung verteidigt Frau Dr. Merck, obwohl sie alleinerziehende Mutter ist. Aus eigener Erfahrung mit der ursprünglich ablehnenden Haltung der CSU gegenüber allein erziehenden Eltern müsste sie wissen: Kindeswohl ist dort, wo Eltern ihre Kinder lieben und nicht dort, wo es Partei-Ideologien definieren.”, so Manfred Bruns Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland.

Bei der Stiefkindadoption durch Lebenspartner geht es um Kinder, die bereits in gleichgeschlechtlichen Familien leben. An ihrer tatsächlichen Situation ändert sich nichts, ob nun die Stiefkindadoption zugelassen wird oder nicht. Sie bleiben in ihrer Familie. Aber ihre rechtliche Lage verbessert sich beträchtlich. Der LSVD hatte deshalb in seiner Stellungnahme zu dem Normenkontrollantrag geschrieben: „Wir sind der Meinung, dass politische Meinungsunterschiede nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden sollten.”

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