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Bereits vor ein paar Monaten hatte das Schweinfurter Amtsgericht eine Vorlage zur verfassungsrechtlichen Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund dabei war, dass das Recht der Stiefkindadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften überprüft und ausgeschlossen werden sollte.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage nun jedoch zurückgewiesen.

Für die Debatte um das Adoptionsrecht von Schwulen und Lesben, ist die Entscheidung ein grundlegender Schritt. „Der Beschluss ist eine eindeutige positive Stellungnahme zur Debatte in Deutschland.“, so Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland LSVD.

Deu Begründung der Richter: Im Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Eltern sehe man keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Soziale du leibliche Elternschaft sind gleichberechtigt zu betrachten, so die Richter. Auch in anderen Entscheidungen habe man dies bereits wiederholt betont. Zudem verwiesen die Richter in Ihrer Entscheidung auf Artikel 6 GG, indem es heißt: Die geschützte Elternstellung zu einem Kind werde nicht allein durch die Abstammung, sondern auch aufgrund sozial-familiärer Verantwortung vermittelt. Das Bundesverfassungsgericht stellt somit nicht-leibliche Eltern und homosexuelle Elternpaare auf eine Ebene der Rechtssprechung. „Die aktuelle Interpretation des Artikel 6 GG muss zudem mit dem sich wandelnden Familienverständnis in de Gesellschaft konfirm gehen.“, so ein Richter des BVG.

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Kategorie : Recht / Sonstiges