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paragraph175stgb-300x240Heute vor 40 Jahren ist sie in Kraft getreten, die Reform zum umstrittenen § 175 StGB. Seit dem 1. September 1969 gelten einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern nicht mehr als strafbar. Das Homosexuellen-Strafrecht wurde bereits von den Nationalsozialisten verabschiedet und war 24 Jahre lang gültig – bis hin in die Zeit der Bundesrepublik. Mehrere Tausend homosexuelle Männer landeten während der Gültigkeit von § 175 StGB im Gefängnis. Ihre Existenzen wurden zerstört – das alltägliche Leben stark eingeschränkt. Die Bundesregierung hat erst 1994 eine entgültige Streichung des umstrittenen Paragraphen verabschiedet. Auf EU-Ebene wurde bereits Jahre zuvor festgestellt, dass die Strafbarkeit vom Homosexualität ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellt.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. (LSVD) setzt sich aktiv für die Änderung der aktuellen Gesetzgebung ein. „Das Grundgesetz hat bis in die jüngste Vergangenheit homosexuelle Bürger nicht einmal vor menschenrechtswidriger Strafverfolgung geschützt. Deshalb muss im Gleichheitsartikel unserer Verfassung endlich ergänzt werden, dass niemand wegen der sexuellen Identität diskriminiert werden darf. Das wäre auch ein Akt der Wiedergutmachung.“, so Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes. (mehr Informationen zur Aktion 3+)

(Bilddatei: Stephanie Hofschlaeger/Pixelio)

Kategorie : Medien / Politik / Recht / Sonstiges

Ein Kommentar zu “LSVD fordert Entschädigung – 40 Jahre Reform § 175”