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Sep

Titel_GrundgesetzDie neue Regierung ist seit Sonntag beschlossene Sache – Nun ist es Zeit für Veränderungen. Dass dachten sich gestern auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg und beschlossen eine  Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Art. 3 Abs.3 GG um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. Alle drei Landesregierungen fordern ab sofort, dass  homosexuelle Menschen im Grundgesetz berücksichtigt werden müssen.
Auch Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit steht hinter dem Anliegen: „In dem 1949 in Kraft getretenen Artikel 3 GG fehlten zwei von den Nazis verfolgte Gruppen: Behinderte und Homosexuelle. Erstere sind mittlerweile im Grundgesetz bedacht. Nun ist es an der Zeit auch die ‚sexuelle Identität‘ der Bürger zu schützen.“.

Die Initiative der drei Landesregierungen – in denen unter anderem CDU, SPD, Linke und Grüne beteiligt sind – wird sich allen Vermutungen nach bereits in den Koalitionsverhandlungen der schwarz-gelben Regierung wieder finden. Der LSVD hat die Kampagne zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Kriterium der sexuellen Identität 2007 gestartet. Er erhofft sich eine starke Signalwirkung für den Deutschen Bundestag.
Auch andere Verbände und Organisationen hoffen nun auf eine Entscheidung und die offizielle Anerkennung von Homosexuellen.

Im Deutschen Recht fehlt bislang ein eindeutiges Diskriminierungsverbot von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern. Im Artikel 2 Abs. 1 GG heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, […].“  Jedoch gelten die in Artikel 3 Abs. 3 GG genannten „ausdrücklichen Benachteiligungsverbote“ bisher nicht für Homosexuelle. Diese Bevölkerungsgruppe wird vom Gesetzgeber nicht bedacht. Eine Erweiterung unseres Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identität“ folglich eine zeitgemäße Forderung der Landesregierungen von Berlin, Bremen und Hamburg.

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10 Kommentare zu “Grundgesetz soll Homosexuelle schützen”


Ottokar 30. September 2009

Die Alliierten haben mehr oder weniger vorgeschrieben, was im Grundgesetz zu stehen hat. Deutschland ist ja heute noch von den US-Amerikanern besetzt!
Fakt ist, dass faktisch nach dem Mauerbau das berühmte § 175 StGB in der DDR totes Recht war – es wurde praktisch nicht mehr angewendet.
Heiraten? Das hatte man sich nicht zugetraut, wegen den Reaktionen aus dem Westen.

Ich mache das Ganze mal an einem wahren Beispiel deutlich:
Einem Klassenkameraden aus der Parallelklasse ist der Vater gestorben und er durfte bei seinem Freund bleiben. Da war er erst 10 Jahre alt. Auch als dieser nun neue Papa wieder mit einem Freund zusammen lebte änderte sich nichts.
Er wurde lediglich mit 11, 12 und 13 Jahren von der Fürsorge befragt. Ende – und selbst die Lehrer fanden es super, wie sich sein neuer Papa und dann auch noch dessen Freund um sich gekümmert hat.

Dazu gibt es auch ein Reihe von wissenschaftlichen Studien. Diese werden aber seit fast 15 Jahren nicht mehr gefördert, denn die kosten Geld.

Hier hilft wirklich nur der Druck von unten. Insbesondere sollte man innerhalb einer Partei immer wieder Druck ausüben. denn die Parteien machen die Gesetze.

“Ich bin schwul und das ist gut so.” war gestern.

Heute müsste ein Prommi sagen (besser sehr viele!): “Meine Eltern waren und sind schwul (ggf. lesbisch) und ich hatte eine glückliche Kindheit/Jugend”.

Wickie 30. September 2009

Es wird sich nichts ändern in diesem Land…..!

Leben und leben lassen..

Nando 1. Oktober 2009

Hm ich war zwar selber nie im Osten Bürger, aber ich kenne doch den einen oder anderen Gay von dort. Kann es sein das Ottokars Freund ausnahmsweise Glück hatte und man sich aus irgendeiner Art der Verklärung nur an das positive erinnert.
Mir wurden jedenfall in dieser Hinsicht homophobe Horrorstories erzählt.

Mit der Prommiaussage gebe ich recht

Aber zu Wickies Kommentar
>> Es wird sich auch nichts ändern…..wenn wir es zulassen und nicht auf Weiterentwicklung bestehen. <<
Gerade deshalb ist es notwendig Zeichen zu setzen und GG Art 3 Abs 3 zu vervollständigen.

LG

Ottokar 3. Oktober 2009

Es ist so mit den Menschen, wie mit den Leuten. Und ein Durchschnitt wird den einzelnen Schicksalen nie gerecht. Ich habe 1970 bei der Berliner S-Bahn angefangen. Dort war ein Kollege (etwas über 60). Der wurde z. B. bewundert, weil er mit seinem schwulen Freund die Nazi – Zeit überstanden hatte. Ihre Freundschaft konnte nichts erschüttern!!!
Die Dienststelle hatte rund 250 Kollegen. Das war aber eben nicht die Meinung aller 250, sondern der Mehrheit.

Und so ist es auch mit den berechtigten Forderungen nach mehr Menschlichkeit. Werden sie nicht an Beispielen deutlich gemacht, dann sind sie Themenfremden Personen zumindest unverständlich.
So habe ich nach 2jähriger verzweifelter suche endlich einen super tollen Papa gefunden. Mit dem war ich bis zu seinem Tode im Alter von 92 Jahren befreundet. Problem? Die Freundschaft dauerte über 50 Jahre. ???
Ich war 7 und ICH hatte ihn (nicht umgekehrt!!!) zur schönsten Sache der Welt bewegt. Also dann wieder ein sehr kontraproduktives Beispiel. Noch!

Es spielt heute eben immer noch keine Rolle, ob zwei Menschen miteinander glücklich sind. Dafür ist die Gesellschaft immer noch viel zu verlogen.

“Wenn die Leute ihren Sex am heller lichten Tage mitten auf dem Marktplatz machen würde, dann könnte ich meine Firma schließen.”
Beate Uhse 1993

Alle Klarheiten beseitigt?