“Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bringt den endgültigen Durchbruch für die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Lebenspartnerschaften mit der Ehe.”, so kommentiert Volker Beck auf seiner Website die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienst. Die Verfassungsrichter kritisierten auch generell die Privilegien der Ehe im Vergleich zu eingetragenenen Lebenspartnerschaften, die Schwule und Lesben eingehen können.
In dem heute veröffentlichen Urteil, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufhebt, heisst es: “Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind”. Die Klage geht auf einen Hamburger Beamten zurück, der durch seine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht in die Steuerklasse III für Verheiratete eingestuft wurde, und dadurch knapp 80 Euro weniger Betriebsrente im Alter erhalten sollte.
Das Grundgesetz soll die Gleichheit aller Menschen sicherstellen, auch GAYS.DE weist zurzeit mit der “Aktion Artikel 3“, eine Videokampagne zur Erweiterung des Gleichheitsartikels (GG §3), auf die immer noch nicht durchgesetzte Gleichbehandlung hin. Die heutige Entscheidung bringt Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle in jedem Fall einen großen Schritt nach vorne.
[...] so Bruns weiter. Zurückzuführen ist dies sicherlich auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2009 (1BvR 1164/07). Diese zwingt selbst die Bundesländer zur Gleichstellung von [...]