29
Okt

ThüringenNachtrag:

Leider etwas verspätet, aber dennoch nicht weniger uninteressant:  Der neue Koalitionsvertrag in Thüringen ist da. Zumindest im Hinblick für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren, verspricht der CDU-SPD-Vertrag einige Veränderungen.

So sind unter anderem die Öffnung der Standesämter und eine Angleichung der Rechte bei der Beamtenversorgung Bestandteil des Vertrages. „Wir erwarten, dass die Gleichstellung der Beamten nicht nur bei den Versorgungsansprüchen, sondern auch bei der Beihilfe und dem Familienzuschlag vollzogen wird.“, so Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Wie die Umsetzung letztendlich aussieht – wir werden darüber berichten.

Damit beschließt die schwarz-rote Landesregierung, was in der Verfassung Thüringens bereits niedergeschrieben ist. Auch die Fraktion DIE LINKE engagiert sich im Kampf um Anerkennung und Gleichstellung. Gegen die Diskriminierung von lesbischen und schwulen Beamtinnen und Beamten wurde eine Normenkontrollantrag beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Mit der Öffnung der Standesämter folg Thüringen nun auch den bundesweit 14 Vorreitern. Lediglich Baden-Württemberg ist bisher nicht bereit Lesben und Schwulen den Weg ins Standesamt zu öffnen. Sicherlich aber nur eine Frage der Zeit…. ;-)

Kategorie : Politik / Recht