Ein Schritt nach vorn…

Einen Schritt nach vorn...Einen ersten wichtigen Schritt nach vorn – Eine erste Annäherung bei der Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten hat gestern der Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossen. Medienberichten zufolge, werden ab sofort eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe bei der Beihilfe gleichgestellt. Das Gesetz zur Neuordnung des Landesbeamtenrechts wurde gestern mehrheitlich im sachsen-anhaltischen Landtag beschlossen.

Marin Pfarr, Landessprecher des LSVD Sachsen-Anhalt ist erfreut über die Entscheidung. „Die Gleichstellung bei der Beihilfe war längst überfällig. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, auch wenn die Hinterbliebenenversorgung und der Familienzuschlag immer noch nicht berücksichtigt sind.

Pfarr blickt allerdings zuversichtlich nach vorn. Denn nach Bekanntwerden der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom Juli dieses Jahres, muss eine weitere Anpassung erfolgen. Das Gericht entschied, dass auch die Hinterbliebenenversorgung bei eingetragenen Lebenspartnerschaften geregelt werden müsse, da sonst eine eindeutige Ungleichbehandlung bestehe. Diese ist – ohne Ausnahme – verfassungswidrig und widerspricht dem Grundrecht auf Gelichbehandlung.

Auch in den Ländern Niedersachsen, Hessen und Bayern „schreitet“ man weiter nach vorn. Wie MdB Michael Kauch auf seiner Homepage mitteilt, haben CDU und FDP in Hessen bereits am Dienstag einen Entwurf zu Gleichstellung im Landtag eingebracht. Auch in Niedersachsen hat es zu diesem Thema am Mittwoch einen Kabinettsentschluss der Landesregierung gegeben. „Selbst in Bayern wird nach einem positiven Beschluss im Landtag in Kürze ein Gesetzesentwurf zur Gleichstellung vorgelegt.“, so Kauch.

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  1. [...] Dieses hatte die zuständige Staatskanzlei in ihrer Pressemitteilung vom 11. November 2009 noch anders dargestellt. Zudem haben beide Länder beschlossen, dass rückwirkend keine Leistungen erstattet werden sollen. [...]

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