Hamburg stellt rückwirkend gleich

Hamburg_WappenWie der LSVD in einer aktuellen Meldung mitteilt, stellt Hamburg seine verpartnerten Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. August 2001 gleich. Damit korrigiert der Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft die Diskriminierung im Beamtenrecht.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland, allen voran Manfred Bruns, Sprecher des LSVD, begrüßt die Entscheidung und spricht gar von einem vorbildlichen Signal, welches die Hansestadt damit setzt. „Der gestern getroffene Beschluss, stellt ein bedeutendes Vorbild für die Regelungen in anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene dar.“, so Bruns.

Mit dem auf Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen Gesetzesentwurf kann Hamburg verlorene Jahre aufholen. Der zuständige Fachausschuss der Hamburger Bürgerschaft hat beschlossen, die Gleichstellung rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung der Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 einzuführen. Beamtinnen und Beamte, die sich ab diesem Zeitpunkt verpartnert haben, erhalten nachträglich die gleiche Besoldung wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen.

Der LSVD hat eine umfangreiche, bundesweite Übersicht der Gleichstellung von verpartnerten Beamten mit ihren verheirateten Kollegen online gestellt.

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