
Wie der Deutsche Bundestag in einer aktuellen Meldung verkündet, soll das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufgenommen werden. Dies ist zumindest das Vorhaben der SPD-Fraktion. In dem bereits gestern vorgebrachten Gesetzentwurf (17/254), heißt es: „[…] der Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG, soll nach der Wortfolge „wegen seines Geschlechtes“ um einen entsprechenden Passus erweitert werden, welcher die „Gleichheit vor dem Gesetz“ festsetzt.[…]“.
Nach Auffassung der Sozialdemokraten ist dies ein wichtiger Schritt, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, transsexuellen und intersexuellen Menschen zu stärken. Immer noch haben diese Personengruppen mit Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen zu kämpfen. Der Antrag der SPD-Fraktion fordert demnach ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität. Der Gesetzgeber hat bei einer konstruktiven Umsetzung eine klare Maßgabe. Zudem werde die Situation 2der Betroffenen“ erheblich verbessert, so ein Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag.
Bereits im November wurde ein Antrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg im Bundesrat abgelehnt. Die Diskussion um eine Erweiterung des Artikel 3 GG geht also weiter. Wir sind gespannt…
Update am 07.01.10: Drucksache 17/254; Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wurde als Link nachgetragen
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