Grund-Satz-Entscheidung: Der Dreier muss flott gemacht werden!

Die Diskussion um die Erweiterung von Artikel 3 im Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität reißt nicht ab. Nach dem Scheitern der Anträge von Berlin, Bremen und Hamburg (741/09), ergriffen die Bundestagsfraktionen die Initiative und stellten Gesetzanträge. Allen voran Bündnis 90/Die Grünen (17/88). Es folgte die  SPD (17/254) und nun hat  auch die Linksfraktion dem Bundestag einen Gesetzentwurf (17/472) vorgelegt, der das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz einfügen möchte.

Die Bundesregierung ist nun ein weiteres aufgefordert zu handeln. Nach Ansicht der einzelnen Fraktionen, soll in Artikel 3 ein rechtsverbindliches Diskriminierungsverbot manifestiert werden. Immer noch sind nicht-heterosexuelle Menschen Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und rechtlichen Benachteiligungen ausgesetzt. Zwar konnten Reformen wie das Lebenspartnerschaftsgesetz die Situation bereit deutlich verbessern – eine Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren ist jedoch noch weit entfernt. Allein durch das in Kraft treten des Lissabonner-Vertrags im Dezember letzten Jahres, ist die Bundesregierung zum Handeln veranlasst. Die sogenannte Grundrechtscharta, bindet alle EU.-Mitgliedstaaten ein und verpflichtet zum Durchsetzen eines eindeutigen Diskriminierungsverbots.

Aufgefordert sind allerdings nicht nur CDU und FDP. Jeder kann sich für die Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG einsetzen und aktiv werden. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hat mit seiner Kampagne 3+ bereits Bühnen-, Polit-  und TV-Prominienz überzeugen können und auch die Aktion Artikel 3 hat schon einige Befürworter gewonnen. Aktuell steht seit Anfang des Jahres auch eine E-Petition auf der Seite des Deutschen Bundestages zum Mitzeichnen bereit. Der Zeit haben sich bereits mehr als 2000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger engagiert und die Petition unterzeichnet. Nun heißt es weitermachen und das gemeinsame Zielverfolgen.

Update 29.01.2010:

Heute findet im Bundestag die erste Lesung der Gesetzentürfe der Fraktionen statt. Bündnis 90/Die Grünen, SPD sowie Die Linke haben sich mehrheitlich für die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 GG ausgesprochen und fordern alle samt einer Erweiterung um das Merkmal der “sexuellen Identität”. Denn nur dann kann von einem eindeutigen Diskriminierungsverbot gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen  und Transgendern gesprochen werden.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) fordert heute in einem aktuellen Rundschreiben alle Bundestagsfraktionen auf, sich für einen verfassungsrechtlichen Schutz von Lesben und Schwulen stark zu machen. Weiter heißt es, dass CDU/CSU und FDP ihre Blockadehaltung endlich aufgeben müssen. Denn auch die mittragenden Landesregierungen aus Hamburg, Thüringen und dem Saarland haben sich bereits positiv ausgesprochen. Nun besteht Handlungsbedarf.

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