17
Feb

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind Beschwerden gegen die Entscheidung der Finanzbehörden anhängig, Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer getrennt zu veranlagen.

Was bei anderen Steuerarten wie z.B. der Erbschaft- und Schenkungsteuer schon üblich ist, wird zurzeit von den Finanzbehörden in Sachen Einkommensteuer verweigert: Die Zusammenveranlagung. Unter Berufung auf die laufenden Beschwerden gegen diese Praxis beim Bundesverfassungsgericht können Lebenspartner Einspruch gegen die getrennte Veranlagung bei den Finanzbehörden einlegen.

Was dabei zu beachten ist, kann auf der internetseite der Haufe Online-Redaktion nachgelesen werden.(Quelle: PRIDE1.de/ml)

Kategorie : Pride1 berichtet / Recht