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Wie der LSVD in einem aktuellen Newsletter mitteilt, ist das Verwaltungsgericht Sigmaringen der gleichen Auffassung in Sachen Gelichstellung von Lebenspartnern. In einem Urteil vom 19. Januar 2010 heißt es, „[….], dass verpartnerte Beamte Anspruch auf dieselbe Beihilfe für ihre Lebenspartner haben wie verheiratete Beamte.“ (Aktenzeichen: 3K1552/08)

Bereits zuvor hatte der Lesben- und Schwulenverband Deutschland dazu aufgerufen, Klage gegen die Benachteiligung einzureichen und bereits ruhende Verfahren fortzusetzen. Dem Aufruf des LSVD sind viele Betroffenen gefolgt. Derzeit betreut der Verband bundesweit mehr als 200 solcher Verfahren in den verschiedensten Verfahrensstadien. Mustertexte zur Einreichung von Klagen stellt der LSVD auf seiner Website zur Verfügung.

Hintergrund für den bundesweiten Aufruf ist die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht vom 07. Juli 2009. Dieses bekräftigt schwule und lesbische Lebenspartner in ihrer Forderung nach Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Die Parteien auf Landes- und Bundesebene haben sich jedoch bisher nicht ausreichend für die Neugestaltung der Gesetzgebung engagiert und somit den Aufruf des Lesben- und Schwulenverbandes quasi bewirkt. Um die Rechte von Schwulen und Lesben weiter zu Verfolgen und die Bundes- sowie Landesregierungen zum Handeln zu bringen, sind auch weiterhin alle Aufgefordert, für ihre eigenen Rechte einzutreten. Hilfestellung und weitreichendes Infomaterial gibt es auf der Seite des LSVD.

Kategorie : Politik / Recht