Stuttgarter FDP fordert einheitliche Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz

In ihrer Jahreshauptversammlung am 23.03.2010 positionierte sich die Stuttgarter FDP zum Thema Gleichsetzung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Eheschließung. Die über 90 anwesenden Mitglieder stimmten in Anwesenheit des FDP Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Dr.Hans-Ulrich Rülke MdL, den Anträgen des FDP-Kreisvorstandes und der Jungen Liberalen einstimmig zu.

Der Beschluss lautet: „Die FDP Stuttgart fordert die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg auf, darauf hinzuwirken, die Gesetzgebungskompetenz aus § 23 Lebenspartnerschaftsgesetz (Länderöffnungsklausel) dahingehend zu ändern, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften künftig landeseinheitlich in Fragen der Gebührenfestsetzung und der Örtlichkeit der Schließung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften geregelt werden und mit den Regelungen für Eheschließungen gleich zu setzen sind.
Alternativ wird die Empfehlung ausgesprochen, auf die Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten der Länderöffnungsklausel zugunsten einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise zu verzichten.”

Der Kreisvorsitzende der Stuttgarter FDP, Armin Serwani, erklärt hierzu: „Die Anwendungspraxis der aktuellen Regelungen ist diskriminierend für gleichgeschlechtliche Paare und müssen daher abgeschafft werden!”
„Baden Württemberg, welches sich gerne als weltoffenes und innovatives Bundesland präsentiert, darf in Sachen Bürgerrecht nicht das Schlußlicht der Bundesrepublik sein!”, begründete Charlotta Eskilsson für die Jungen Liberalen den Antrag. (Quelle: PRIDE1.de/ml/pm)

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