Am kommenden Mittwoch ist es soweit, der Rechtsausschuss des Bundestages kommt zusammen um über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 3 unseres Grundgesetzes zu beraten. Auf Initiative von SPD, Grünen und den Linken ist die öffentliche Anhörung für Mittwoch, dem 21. April 2010, 12.00 Uhr im Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 4300 angesetzt – das Ergebnis wird mit Spannung erwartet.
Die Diskussion über eine Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG um das Merkmal der sexuellen Identität ist nicht neu. (GAYS.DE berichtete) Der LSVD hat schon vor ein paar Jahren eine eigene Initiative gestartet und engagiert sich seither bei diversen Veranstaltungen und mit den unterschiedlichsten Aktionen. Auch die Aktion Artikel 3 ruft seit dem vergangenen Jahr dazu auf, seine Meinung kund zu tun und Position zu beziehen.
Die von den Parteien eingereichten Gesetzentwürfe werden auf Landesebene bereits von den FDP und CDU regierten Ländern getragen. Auf Bundesebene ist bislang noch keine eindeutige Entscheidung gefallen. „In der Verfassung fehlt bislang ein klares Bekenntnis zu den Rechten von Lesben, Schwulen und Transgender. Das hat Auswirkungen auf die Gesetzgebung, die Werteorientierung der Gesellschaft und die Lebenssituation der Betroffenen. Der Bundestag ist aufgefordert, sich endlich klar zu einem gleichberechtigten Schutz von Lesben, Schwulen und Transgender zu bekennen.“, so Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).
Eine Übersicht über die einzelnen Gesetzentwürfe sowie die Tagesordnung der öffentlichen Anhörung können auf der Seite des Deutschen Bundestages eingesehen und abgerufen werden.
[...] Um Punkt 12, trafen sich die Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Thema waren die von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Deutschen Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität (GAYS.DE berichtete). [...]