21
Apr

Um Punkt  12, trafen sich die Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Thema waren die von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Deutschen Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität (GAYS.DE berichtete).

Bereits im Vorfeld wurden vergleichbare Initiativen, die eine Ergänzung und somit ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz forderten, von den Gesetzgebern zum Scheitern verurteilt. So geschehen 1994, bei der die erforderliche Mehrheit im Bundestag nicht erreicht werden konnte und im vergangenen Jahr die Anträge der Länder Berlin, Bremen und Hamburg (GAYS.DE berichtet). Auch am heutigen Mittwoch ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend für die Antragsteller sowie die gesamte schwul-lesbische Gemeinschaft in Deutschland. Volker Beck, Erster Parlamentarischer  Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen formuliert das Ergebnis wie folgt: „Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass eine Ergänzung des Artikel 3 Abs. 3 im Grundgesetz zeitgemäß, wirksam und erforderlich ist. Der Schutz vor Benachteiligung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen würde deutlich gestärkt. […] Dennoch verweigert die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag die Aufnahme dieses Schutztatbestandes. Sie wollen weiter diskriminieren dürfen.“.

Während der Anhörung äußerten sich die Sachverständigen zu der aktuellen Situation von Homosexuellen in Deutschland. Das Ungleichheit und Handlungsbedarf besteht, war der deutliche Tenor der offiziellen Hearing. Eine eindeutige Handlungsbereitschaft seitens des Gesetzgebers und baldige Ergänzung des Artikel 3 Abs. 3 im Grundgesetz jedoch wiedermal nicht zu vernehmen. Die Mehrheit der „Experten“ sprach sich gar unterschwellig gegen eine Grundsatzänderung zum Schutz der sexuellen Identität aus. Dass die These, Menschen seien im Hinblick auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität bereits ausreichend durch die Verfassung geschützt, falsch sei und die Rechtslage und den Kern von Verfassungspolitik verkannt werde, sprach hingegen Prof. Nina Dethloff, eine der Befürworterinnen, aus.

Weltweit findet die Formulierung „sexuelle Identität“ bereits juristische Verwendung. Neben der  sexuellen Orientierung eines Jeden, ganz gleich ob hetero-, homo- oder bisexuell, werden auch transgender, transsexuelle und intersexuelle Lebensweisen definiert und berücksichtigt. Folglich liegt mit der „Identität“ ein eindeutig definierter sowie menschenrechtlich wichtiger Bezug auf das Individuum vor, was unausweichlich der deutschen Grundrechtssituation entspricht, wie die befürwortenden  Rechtsexperten betonten.

Auch der LSVD bekräftigt, dass die heutige Anhörung die Notwendigkeit für die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz deutliche macht. „Die Ergänzung wäre eine längst fälliges Bekenntnis zu den Werten der Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen und ein wichtiges Signal in die Gesellschaft.“, so Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland.

In anderen Europäischen Staaten wurden die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und intersexuellen Menschen bereits angeglichen. Lediglich der deutsche Gesetzgeber verweist darauf, dass eine Ergänzung zu „unbestimmt“ formuliert und „Gefahren berge“. Eine eindeutige Definition der Begründung blieb bislang allerdings aus.

Kategorie : Politik / Recht

2 Kommentare zu “Aktuell: Schutz vor Diskriminierung zeitgemäß”


HenniI 21. April 2010

Zum Thema Sexualität und Grundgesetz:

Es ist ein derzeit stark diskutiertes Thema unter den Politkern der verschiedenen Lager.
Dass sich die konservative Lagerposse gewohnt sturr verhält ist allseits bekannt.
Aber warum ist es ein gewünschtes diskutierstes Thema?

- Weil es darum geht eine Sache im Grundgestz zu verankern ..
und warum das ??
- Weil die Akzeptanz nicht allein das Argument hierfür ist, sondern die solide Sicherheitsverankerung im GG um wiederum die gleichrangige Akzeptanz auch gerade unter Berücksichtigung der nachkommenden Generationen in der BRD zu sichern!
(Gesellschaftliche Strukturen sind nicht stabil, soweit der bekannte Hintergrund)
Die Spanne der Einstellung zum Themenbereich Homosexualiät, Akzeptanz/ Tolleranz, sowie Intolleranz andererseits ist groß!

Bsp. Parteien:
Zwar steht die CDU nicht mehr für die extrem konservativ/ religiösen Werte wie noch unter der Ära Helmut Kohl,
aber die stark christlich, konservativ denkenden Kräfte sollten nach wie vor nicht außer Acht gelassen werden.
- Machen wir uns nix vor..
Die beharrliche Welle der Intolleranz die sich unter dem konservativen Deckmäntelchen versteckt wird nicht ohne weiteres abebben !
(Hart gesagt, aber richtig, denn Konservativ heißt Konservieren !!)
Die sog. “Zeitverweigerer” werden nicht einfach nachgeben zumal sie ja ohnehin der Schmach unterliegen, siehe beispw. Norbert Geis in der CDU oder typische katholische kräfte der CSU.
Und natürlich andere religiöse Strömungen.
Denn Ihnen geht es darum alles Konservative zu vereinen.
Das muß wiederum beobachtet werden.
Die Demarkationslinie verschiebt sich hin und her siehe z. B. USA

Damit dies hierzulande nicht so passiert und auch Homosexuelle Partner eine vernünftige verlässliche Lebensplanung gestalten können
müssen nunmal Gesetze her.
Politische Strömungen gehen und kommen, und das Thema Homosexualiät ist da sozusagen mittendrin.

Es geht auch nicht allein um das Thema Ehe und Partnerschaft, sondern im ganz wesentlichen um die gleichrangige Akzeptanz durch die Gesellschaft.