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Apr

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat eine Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Neben zahlreichen Änderungen, wie leichte Erhöhungen der Leistungen, werden erstmals auch eingetragene Lebenspartnerschaften im Gesetz berücksichtigt.

Lesben und Schwule in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen zukünftig im BAföG genau so behandelt werden wie Eheleute. Die bedeutet, dass die Einkünfte des Lebenspartners künftig angerechnet werden. Auswirkungen hat dies insbesondere für die Berücksichtigung des Partnerschaftseinkommens beim Auszubildenden und für die Förderungsberechtigung ausländischer Lebenspartner. Der Gesetzentwurf der Regierung muss nun noch im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. (Quelle: PRIDE1.de/ml)

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