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Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Entscheidung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg teilweise revidiert. Das Bezirksamt hatte einem homosexuellen Paar sowohl die Anerkennung ihrer in Kanada geschlossenen Ehe als auch die Eintragung der Ehe als Lebenspartnerschaft nicht ermöglicht. Diese Entscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht zumindest teilweise revidiert.

Seit 17 Jahren lebt der Kläger mit seinem Partner in einer festen Beziehung. Das spanisch-deutsche Paar hatte 2006 in Montreal eine nach kanadischem Recht gültige Ehe geschlossen und beim zuständigen Bezirksamt beantragt, die Ehe in das deutsche Melderegister einzutragen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hatte dies verweigert – eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern sei in Deutschland nicht anzuerkennen.

So ist der Partner des Klägers nun laut seinen Papieren „verheiratet“, der Kläger nach deutschem Recht hingegen bisher „ledig“, wobei das Paar mittlerweile sogar sowohl eine kanadische Heiratsurkunde als auch ein spanisches Familienbuch als Nachweise über die in Quebec geschlossene Ehe besitzt.  Auch der Vorschlag, das Paar im Melderegister als „nach kanadischem Recht verheiratet“ einzutragen, wurde vom Bezirksamt nicht akzeptiert.

„Es ist ein Armutszeugnis, dass einem nach ausländischem Recht verheiraten schwulen Paar in Deutschland selbst die Eintragung als Lebenspartner in das Melderegister verweigert wurde und erst vor Gericht erstritten werden musste. Über viele Jahre wurde dafür gekämpft, die Eingetragene Lebenspartnerschaft als gesellschaftlichen Minimalkonsens zu verankern. Diesen Grundkonsens nicht zu akzeptieren ist ein sichtbares Zeichen der nach wie vor existenten strukturellen Homophobie in unserer Gesellschaft.“, so Jörg Steinert, Geschäftsführer des LSVD Berlin-Brandenburg.

Nach gültigem deutschen Recht ist eine Übertragung der Ehe ins deutsche Melderegister als solche nicht möglich, da eine Ehe nur zwischen heterosexuellen Paaren geschlossen werden darf. Die Eintragung als Lebenspartnerschaft muss das Bezirksamt nun jedoch vornehmen. (Quelle: LSVD Berlin-Brandenburg)

Kategorie : Recht

Ein Kommentar zu “Berliner Verwaltungsgericht: „Bezirksamt muss Lebenspartnerschaft eintragen“”


Soprano 16. Juni 2010

Gestern hat der Berliner Senat einen Beschluss gefasst, eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle auf de Weg zu bringen.
Finde gut, dass der Diskriminierung aufgrund der sexuellen IDentität entgegengetreten wird, aber sehe noch nciht, dass die Deutschen auch bereit dazu sind.
Da muss wohl noch einiges passieren…