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Jun

Homosexuelle haben kein Grundrecht auf Anerkennung einer Ehe. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Im Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist zwar ein Recht auf Eheschließung verankert, es verpflichtet die Unterzeichnerstaaten jedoch nicht, die Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern gesetzlich anzuerkennen, so die Geklagt hatte ein Paar aus Österreich. Zum Zeitpunkt ihrer Klage gab es in Österreich noch keine Eingetragene Lebenspartnerschaften. In Ihrer Klage beriefen sie sich auf Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 12 (Recht auf Eheschließung) der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die HOSI-Wien unterstütze die Klage und zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. “Natürlich haben wir nicht erwartet, dass der EGMR das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe als eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in deren Artikel 12 wertet”, kommentiert Christian Högl, Obmann der HOSI Wien nach einem Bericht von „GGG.at“. “Allerdings hätten wir erwartet”, ergänzt HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickle dem Bericht zufolger, “dass der EGMR zumindest feststellen würde, dass das Fehlen einer alternativen Rechtsform zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde durch Schalk und seinen Partner sehr wohl eine Verletzung des durch Artikel 8 EMRK garantierten Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens dargestellt habe.“(Quelle: PRIDE1/ml)

Kategorie : Politik / Recht