Seit insgesamt neuen Jahren besteht in Deutschland die Möglichkeit zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft für Homosexuelle in Deutschland. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zieht nun Bilanz und spricht von einem „unvollendeten Erfolgsmodell“.
Die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 war ein Meilenstein für den demokratischen Rechtstaat. Viele Tausend homosexueller Bürgerinnen und Bürger haben inzwischen die Möglichkeit der rechtlichen Absicherung und Anerkennung ihrer Partnerschaften genutzt. Vor neun Jahren war die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ausgesprochen umstritten. Heute müssen selbst ehemalige Gegner anerkennen, dass sich das Rechtsinstitut als unverzichtbares Element der gesellschaftlichen Anerkennung von Lesben und Schwulen erwiesen hat, so Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).
Rechtlich ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft weitgehend der Ehe angeglichen, insbesondere was die Verpflichtungen betrifft. Trotz des Lebenspartnerschaftsüberarbeitungsgesetzes, der Gleichstellung in den Landesgesetzen und der Gleichstellung im Erbschaftssteuerrecht fehlt immer noch die längst fällige steuerliche Gleichstellung. Die Behauptung der Gegner, eine Anerkennung der Lebensformen von Lesben und Schwulen würde negative Folgen für die Familie haben, hat sich als vollkommen absurd erwiesen, heißt es weiter.
Die Weiterführung zweier paralleler Rechtsinstitute mit den gleichen Rechtsfolgen ist eine überflüssige bürokratische Rechthaberei. Damit wird permanenter Verwaltungs- und Gesetzgebungsaufwand produziert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung mit der Ehe angemahnt, auch die Bevölkerung macht keine Unterschiede mehr. Wir fordern daher die vollständige Angleichung der Lebenspartnerschaft und die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule.
(Quelle: PRIDE1.de/ml)
Lesbische und schwule Ehen in der DDR gestattet?
Mal als Kuriosum, das es sich um ein abgeschlossenes Rechtsgebiet handelt, das Recht der DDR, in der der § 175 StGB seit den 60er totes Recht war und 1972 Ersatzlos gestrichen wurde.
Was nur wenige wussten: Man konnte in der DDR schon mit 16 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen heiraten. Es war sehr kompliziert (inklusive psychologischen Gutachten usw.), aber auch eine Heirat mit 14 Jahren war schon möglich.
Rein Theoretisch hätten sogar Lesben und Schwule heiraten dürfen.
???
Die sexuelle “Betätigung” war ja bis 1972 verboten, und damit auch diese Ehen, und dann hatte man es verabsäumt die gesetzlichen Regelungen zum Thema “Heiraten” an die geänderte Rechtslage anzupassen. Dort war nämlich immer nur von Personen bzw. Bürger die Rede.
Also streng juristisch betrachtet war dann ab 1972 in der DDR das gleichgeschlechtliche Heiraten nicht verboten und somit gestattet. Nur gemacht hat es niemand, weil da auch niemand drauf gekommen ist.
Gleichgeschlechtliche Ehen in der DDR wäre also juristisch kein Problem gewesen.
Naja, zugegeben, wenn es jemand versucht hätte, dann hätten die schon das Gesetz geändert, nehme ich mal an.