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	<title>Kommentare zu: Neun Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft &#8211; LSVD zieht Bilanz</title>
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	<description>Queere Nachrichten und Tips für schwule und bisexuelle Männer aus Deutschland, Österreich, der Schweiz  und dem Rest der Welt</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 13:24:53 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Ottokar</title>
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		<dc:creator>Ottokar</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 10:55:05 +0000</pubDate>
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		<description>Lesbische und schwule Ehen in der DDR gestattet?

Mal als Kuriosum, das es sich um ein abgeschlossenes Rechtsgebiet handelt, das Recht der DDR, in der der § 175 StGB seit den 60er totes Recht war und 1972 Ersatzlos gestrichen wurde.

Was nur wenige wussten: Man konnte in der DDR schon mit 16 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen heiraten. Es war sehr kompliziert (inklusive psychologischen Gutachten usw.), aber auch eine Heirat mit 14 Jahren war schon möglich.

Rein Theoretisch hätten sogar Lesben und Schwule heiraten dürfen.
???
Die sexuelle &quot;Betätigung&quot; war ja bis 1972 verboten, und damit auch diese Ehen, und dann hatte man es verabsäumt die gesetzlichen Regelungen zum Thema &quot;Heiraten&quot; an die geänderte Rechtslage anzupassen. Dort war nämlich immer nur von Personen bzw. Bürger die Rede.

Also streng juristisch betrachtet war dann ab 1972 in der DDR das gleichgeschlechtliche Heiraten nicht verboten und somit gestattet. Nur gemacht hat es niemand, weil da auch niemand drauf gekommen ist.

Gleichgeschlechtliche Ehen in der DDR wäre  also juristisch kein Problem gewesen.
Naja, zugegeben, wenn es jemand versucht hätte, dann hätten die schon das Gesetz geändert, nehme ich mal an.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Lesbische und schwule Ehen in der DDR gestattet?</p>
<p>Mal als Kuriosum, das es sich um ein abgeschlossenes Rechtsgebiet handelt, das Recht der DDR, in der der § 175 StGB seit den 60er totes Recht war und 1972 Ersatzlos gestrichen wurde.</p>
<p>Was nur wenige wussten: Man konnte in der DDR schon mit 16 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen heiraten. Es war sehr kompliziert (inklusive psychologischen Gutachten usw.), aber auch eine Heirat mit 14 Jahren war schon möglich.</p>
<p>Rein Theoretisch hätten sogar Lesben und Schwule heiraten dürfen.<br />
???<br />
Die sexuelle &#8220;Betätigung&#8221; war ja bis 1972 verboten, und damit auch diese Ehen, und dann hatte man es verabsäumt die gesetzlichen Regelungen zum Thema &#8220;Heiraten&#8221; an die geänderte Rechtslage anzupassen. Dort war nämlich immer nur von Personen bzw. Bürger die Rede.</p>
<p>Also streng juristisch betrachtet war dann ab 1972 in der DDR das gleichgeschlechtliche Heiraten nicht verboten und somit gestattet. Nur gemacht hat es niemand, weil da auch niemand drauf gekommen ist.</p>
<p>Gleichgeschlechtliche Ehen in der DDR wäre  also juristisch kein Problem gewesen.<br />
Naja, zugegeben, wenn es jemand versucht hätte, dann hätten die schon das Gesetz geändert, nehme ich mal an.</p>
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