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Aug

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden bei der Hinterbliebenenversorgung im öffentlichen Dienst mit heterosexuellen Ehen gleichgestellt.
Eine entsprechende Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag veröffentlicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) folgt damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. In der Hinterbliebenenversorung und beim Sterbegeld sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften sei 2005 genau so zu behandeln, wie heterosexuelle Ehen.
Experten hoffen nun, dass auch in anderen bereichen außerhalb des öffentlichen Dienstes die Benachteiligung von Lesben und Schwulen aufgehoben wird. Auch fürdas Steuerrecht könnte das Urteil eine Signalwirkung haben. (PRIDE1.de/ml)

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