19
Aug

Unsere Nachbarn haben es geschafft. Im Großherzogtum Luxemburg können Lesben und Schwule zukünftig ganz legal den Bund der Ehe eingehen. Anders als bisher, werden in unserem Nachbarland fortan gleichgeschlechtliche Paare wie heterosexuelle Paare angesehen. In einer Gesetzesvorlage vom August 2010 heißt es, dass zwei Personen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung eine Ehe eingehen können.

Eingebracht wurde der Entwurf von Justizminister Biltgen, der damit das Zivilgesetz des Landes erweitern wollte. Bedingung für die Eheschließung ist, dass beide Partner aus Luxemburg stammen oder aber die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern im Herkunftsland der Partner ebenfalls anerkannt ist.

Im gleichen Atemzug haben die Luxemburger nun auch ein vereinfachtes Adoptionsrecht. Dieses besagt, dass leibliche Kinder des Partners nun ohne die bisherigen Barrieren adoptiert werden können. Lediglich die Adoption nichtleiblicher Kinder ist, ebenso wie bei unverheirateten und alleinlebenden Heterosexuellen, weiterhin untersagt.

Kategorie : Politik / Recht