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Aug

Die letzten Wochen waren sicher nicht leicht für Nadja Benaissa. (GAYS.DE berichtete) Die No Angels Sängerin stand im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, heute wurde das Urteil in Darmstadt verkündet: Zwei Jahre Haft auf Bewährung – so endet Deutschlands prominentester HIV-Prozess.

Die mittlerweile 28-Jährige muss nicht ins Gefängnis. Dennoch sah es das Amtsgericht Darmstadt für erwiesen, dass der Ex-No Angel dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung schuldig zu sprechen ist. Obwohl die Sängerin von ihrer Infektion mit dem HI-Virus wusste, hatte sie ungeschützten Geschlechtsverkehr, bei dem sich mindestens ein Sexualpartner infizierte. Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Strafmaß gefordert, der verhandlungsführende Richter entschied dafür.

Benaissas Verteidiger Oliver Wallasch ist mit dem Ergebnis zufrieden. Mit einer angemessenen Bewährungsstrafe haben beide gerechnet. Im Prozessverlauf hatte Nadja Benaissa bereits gestanden, mit zwei Partnern ungeschützten Sexualkontakt gehabt zu haben. Sie bedauerte ihr Verhalten und zeigte sich sichtlich betroffen. „Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen.“, so ihre Worte beim gestrigen Schlusswort.
Deutschlands wohl prominentester HIV-Prozess ist nun beendet, die Medienschlacht hat damit aber erst begonnen.

Kategorie : Krankheit & HIV / Medien / Recht

Ein Kommentar zu “No Angels Sängerin zu Bewährungsstrafe verurteilt”