Aidshilfe bedauert Urteil gegen Nadja Benaissa

Die No Angels Sängerin Nadja Benaissa wurde am Donnerstag vom Amtsgericht in Darmstadt zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil sie trotz ihrer HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr mit zwei Männern hatte. (GAYS.DE berichtete)

Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) bedauert das Urteil gegen die Sängerin Nadja Benaissa. Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden.
„Ich halte dieses Urteil für falsch: Es wird der HIV-Prävention dramatischen Schaden zufügen. Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen!“, so Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der DAH. “Wir alle tragen Verantwortung dafür, wie mit dem Thema HIV und Aids umgegangen wird: Daher muss jeder Einzelne dazu beitragen, dass alle Menschen über HIV sprechen und Safer Sex praktizieren können. Nur dann kann HIV-Prävention wirklich gelingen.“, ergänzt Silke Klumb, Bundesgeschäftsführerin der DAH. (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Kommentare

  1. Jörg Müller meint:

    Ich kann die Kritik der Aidshilfe am Urteil des Amtsgerichts Darmstadt nicht nachvollziehen. Gerade die Art und Weise wie die Urteilsbildung von statten ging und mit welcher Begründung es zu diesem Urteil kam finde ich gelungen und sollte so wie es geschrieben und verkündet wurde im Sinne der Aidshilfe sein.

    Nadja Benaissa wurde verurteilt weil sie Bewusst die Erkrankung gegenüber dem Sexpartner verschwieg. Sie hat alle schützenden Maßnahmen, welche die Übertragung der Erkrankung verhindern können, außer acht gelassen. Anhand dieser Tatsachen musste das Gericht ein Urteil bilden, das der derzeitigen Rechtslage Rechnung trägt. Es ist also nicht die Pauschalverurteilung die die Aidshilfe anprangert, sondern vielmehr eine Personenbezogenes Urteil, welches dem Straftatbestand der Körperverletzung entspricht.

    Die Forderung der Aidshilfe nicht die mit dem HIV-Virus infizierten Personen zu verurteilen kann ich nur insofern unterstützen, solange diese mit der Krankheit einen Verantwortungsvollen Umgang pflegen. Dazu gehört halt nun auch die Aufklärung des Sexpartners und die Verhütung.

    Meiner Meinung nach hätte einem Freispruch wohl nichts im Wege gestanden, wäre Frau Benaisa mit der Erkrankung ehrlich umgegangen und hätte eine präventive Vorsorge getroffen.

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