Schwule duerfen wieder in Muenchens Rathaus

Seit 2001schickt der Freistaat Bayern Lesben und Schwule, die eine Verpartnerung wollen,  zum Notar, anstatt ihnen das Standesamt dafür zu öffnen. Auf Bitten von Rosa Liste ist dies zumindest in München möglich. Dort können die Paare einen Raum mieten, wie es auch in anderen Städten möglich ist.  Nur im Münchner Rathaus sollte es seit Frühjahr plötzlich nicht mehr möglich sein. Oberbürgermeister Christian Ude hatte entschieden, dass im Rathaus Trauungen nicht mehr stattfinden dürfen. Im Sinne einer Gleichbehandlung wurden Lebenspartnerschaften mit einbezogen.

Rosa Liste-Stadtrat Thomas Niederbühl bat Oberbürgermeister Christian Ude mit Schreiben vom 26.7.07, diese „falsche Gleichbehandlung“ wieder rückgängig zu machen:

„Dass Sie Trauungen ins Standesamt verweisen, wo diese ja auch angesiedelt sind, und dafür keine Rathaus-Räume vermieten möchten, ist sehr verständlich. Für Lebenspartnerschaften besteht jedoch eine vom Freistaat festgeschriebene Ungleichbehandlung, dass diese gerade nicht im Standesamt, sondern beim Notar geschlossen werden müssen. Da aber die notarielle Verpartnerung an jedem beliebigen Ort in München stattfinden kann, hatten wir uns entsprechend der städtischen Antidiskriminierungspolitik entschieden, das Standesamt für Notare mit gleichgeschlechtlichen Paaren symbolisch zu öffnen. Daneben kann theoretisch auch jeder andere städtische Raum angemietet werden, was bisher ja auch Praxis war.

Nachdem zwischen der Ehe und der Lebenspartnerschaft immer noch eine diskriminierende Ungleichbehandlung besteht, wäre es eine falsche Gleichbehandlung, wenn weder Trauungen noch Verpartnerungen im Rathaus stattfinden dürfen. Im Gegenteil: es wäre ein schönes Zeichen und ein gewisser Ausgleich, wenn die Anmietung von Räumen im Rathaus für Verpartnerungen wieder möglich wäre.“

Zu diesem Zeichen hat sich der Oberbürgermeister jetzt entschlossen. Mit Schreiben vom 1.10.07 teilte er Stadtrat Niederbühl mit, „dass auch in Zukunft das Münchner Rathaus wieder für Verpartnerungen offen steht. Das Hauberisserzimmer sowie die Ratstrinkstube können zu diesem Zwecke angemietet werden.“

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