Entschädigung für §175 gefordert

Vollbild anzeigenEine rechtliche Existenz hatte der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches von 1872 bis zum Juni 1994. Er stellte homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und wurde 1949 in einer von den Nazis verschärften Version im Grundgesetz der Bundesrepublik fest verankert. Acht Jahre später – 1957 – wurde der §175 ohne Änderungen vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und erst weitere 12 Jahre später weiter angepasst.

In der ehemaligen DDR wurde der §175 StGB bereits 1968 durch den §151 ersetzt. Dieser stelle sexuelle Handlungen unter Erwachsen generell nicht mehr unter Strafe. Bereits 1988 wurde auch dieser ersatzlos gestrichen. In Gesamtdeutschland werden homosexuelle Handlungen zwischen Männern erst seit 1994 „toleriert“.
Der §175 StGB existiert seither nicht mehr. Insgesamt wurden mehr als 140.000 Männer nach den verschiedenen Versionen von §175 verurteilt.

Die Berliner Linken versuchen nun erneut gegen die damalige Gesetzgebung vorzugehen. In einem aktuellen Antrag, welcher zum 26. Januar eingereicht werden soll, fordert die Fraktion die Entschädigung aller Homosexuellen, die unter dem Paragraphen 175 StGB in der BRD und DDR verurteilt worden sind.

Wie Klaus Lederer, offen schwuler Vorsitzender der Linken-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus mitteilte, sieht der Antrag „[...] eine vollständige Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer, sowie Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene um Forschung und Dokumentation zur Homosexuellenverfolgung in beiden deutschen Staaten voranzubringen [...]“ vor. Dies hätte dann eine Bundesratsinitiative zur Folge.

Die Fraktion der Grünen hat bereits im Mai 2011 einen Antrag bezüglich §175 StGB eingereicht. Dieser wurde im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt.

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