Damals war´s – könnte man sagen, wären es nicht erst fünf Jahre her. Doch immerhin. Vor fünf Jahren, am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten.
Inhaltlich verbietet es Diskriminierung jeglicher Art. Egal ob Rasse, Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht oder sexuelle Identität. Auch Menschen mit Behinderung sind im AGG berücksichtigt.
In Sachen sexueller Identität ist das AGG jedoch nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung – aber immerhin ein Anfang. „Die Verabschiedung des AGG im Sommer 2006 war ein Sieg der Vernunft gegenüber Vorurteilen und Schreckensgespenstern. Gegen die Widerstände aus
Wirtschaft und Politik gelang es das Merkmal der sexuellen Identität in allen Regelungsbereichen zu integrieren. Ein wichtiges Signal, das Lesben und Schwulen den Rücken gestärkt hat.“, so die Worte von Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).
Enttäuschend dagegen ist, dass Staat und Kirche von der Verpflichtung der Nichtdiskriminierung ausgeschlossen wurden, erklärt Bruns weiter: „Für die massiven Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht sowie im Beamtenbesoldungsrecht gilt das AGG nicht. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei kirchlichen Trägern beschäftigt sind, können keinen Schutz erwarten. Ein besonders großes Problem ist die Praxis der katholischen Kirche, den Mitarbeitern zu kündigen, wenn sie sich verpartnern lassen.“.
Bis zur vollkommenen rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Deutschland ist es noch ein langer Weg. Das AGG feiert seinen Fünften – Wir gratulieren, verfallen aber nicht in Euphorie. Es gibt noch viel zu tun.











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