Ehegattensplitting: Schäuble zieht den Kürzeren

Noch vor gut 14 Tagen hatte sich Bundesfinanzminister Schäuble gegen das sogenannte Ehegattensplitting ausgesprochen. Nun zieht er den Kürzeren und muss nachgeben.
Wie der LSV in einer Mitteilung informiert, haben sich die Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gegen die von Schäuble vorgeschlagenen Handhabe entschieden.
Auch NRW wird an den getroffenen Absprachen festhalten, bestätigte Finanzminister Borians gegenüber dem LSVD.

Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts durch das Bundesverfassungsgericht wird das Bundesministerium der Finanzen folglich keine Einheitliche Verwaltungsanweisung verfassen und den Ländern den benötigten Handlungsspielraum gewähren.

Ob die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht damit ein Ende hat bleibt offen…

ADS: Benachteiligung schwuler Schützenkönige ist rechtswidrig

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat entschieden: Das Verbot von Auftritten homosexueller Königspaare in Schützenbruderschaften ist nach Auffassung der ADS rechtswidrig.

Bereits Mitte März haben wir Euch über den Beschluss des Bundes Historisch Deutscher Schützenbruderschaften (BDHS) informiert, der besagte, dass schwule Könige zukünftig nicht mehr mit ihrem Partner öffentliche Auftritte gemeinsam begehen dürfen. Dies geschah am 11. März.

Demnach könnten homosexuelle Schützenköniginnen oder -könige in Zukunft nicht mit ihren Lebenspartner auftreten. Nach Auffassung der ADS widerspricht dieser Beschluss dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und ist somit nicht wirksam. Dies geht aus einem Rechtsgutachten der ADS hervor.

Auch auf die vom BHDS ins Feld geführte so genannte Kirchenklausel des AGG(§ 9), kann sich der Verband nicht berufen. Christine Lüders fordert den Bund der historischen deutschen Schützenbruderschaften daher zur Rücknahme des diskriminierenden Beschlusses auf.

Wie Lüders mitteilte, hat der BDHS auf die Bitte einer Stellungnahme zum rechtswidrigen Vorgehen bislang nicht reagiert. „Von dem Beschluss geht eine große Signalwirkung aus. Daher ist es wichtig, dass so schnell wie möglich diskriminierungsfreie Zustände wieder hergestellt werden“, so Lüders weiter.

Das Gutachten kann auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes downgeloadet werden. Wer selbst aktiv werden möchte, kann unter „Schützen gegen Homophobie“ seine Stimme abgeben.

Berichterstattung auf GAYS.DE:
Schützen sind gegen Homophobie!
Schwule Königspaare wollen wir nicht…
Nie wieder schwule Königspaare

Slowenien mag keine Homosexuellen

Nicht ganz 55 Prozent der Slovenen haben am vergangenen Sonntag gegen eine Neudefinition des Familienbegriffs und somit die Ausweitung der Rechte Homosexueller gestimmt. In einer Volksabstimmung sollte über das Inkraftreten eines liberaleren Familiengesetzbuches entschieden werden.

Das von 1976 veraltete Gesetz sollte grunderneuert werden – Doch leider ohne Erfolg. Viele Neuerungen, u.a. Verbesserungen zum Schutz von Kindern waren in den Augen konservativer Kreise nicht tragbar. Sie erzwangen mit Hilfe der katholischen Kirche eine Volksabstimmung.
Ausschlaggebend war die „Neudefinition“ des Familienbegriffs. Im neuen Gesetz war das traditionelle Familienmodell „Mutter-Vater-Kind“ an die heutige Zeit angepasst und auch Lebensgemeinschaften (hetero und homo) sowie Alleinerziehende einbegriffen.
Da aber auch Regenbogenfamilien und homosexuelle Eltern von dem neuen Gesetz profitieren würden, war es für die Gegner nicht gut genug.
Sie halten weiter an der alten Gesetzgebung fest und möchten den Weg für Homosexuelle in keinem Fall frei machen.
Ein neuer Gesetzesvorschlag kann frühestens in einem Jahr vorgelegt werden.

Schäuble mag keine Homo-Paare…

Warum hat unser Finanzminister etwas gegen gleichgeschlechtliche Paare? Jedes schwule und lesbische Paar der Republik könnte sich nach den aktuellen Medienberichten von heute zumindest diese Frage stellen. Denn da heißt es, Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) will verhindern, dass gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft zusammenleben das sogenannte Ehegattensplitting nutzen können.

Der Streit um das sogenannte Ehegattensplitting hält also weiter an. Erst vor kurzem  hatten wir in unserem Blog über die Angleichung und zumindest theoretische Gleichstellung berichtet und nun scheint doch alles wieder anders zu kommen…
Zumindest wenn es nach Bundesfinanzminister Schäuble zu gehen scheint.
Bei einer Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern soll er seine Vorbehalte gegenüber einer Ausdehnung der geplanten Splitting-Regelungen für homosexuelle Paare geäußert haben.

Mit seiner Haltung blockiert Schäuble, eine Anfang März getroffenen Vereinbarung zwischen Finanzgerichtshof und Ländern. Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird frühestens Mitte kommenden Jahres erwartet.
Was bis dahin aber allen bewusst sein dürfte: Eine Ungleichbehandlungen von lesbischen und schwulen Paaren mit heterosexuellen „Verheirateten“ ist verfassungswidrig.

Steigende Gewalt gegen Homosexuelle im Irak

Im Irak nimmt die Gewalt gegen Homosexuelle wieder zu. Allein in den letzten sechs Wochen wurden 58 Iraker durch organisierte Banden und Milzen getötet, die als homosexuell galten. Damit ist die Zahl so hoch wie zuletzt im Jahr 2009, als die Hass-Verbrechen gegen Schwule ihn bisherigen Höhepunkt hatten.

Die Sicherheitskräfte des Landes stehen den Gewaltverbrechen machtlos gegenüber. Augenzeugen berichten davon, dass den Opfern der Schädel mit schweren Betonblöcken zertrümmert wurde. In Bagdads Schiiten-Viertel Sadr City wurde außerdem eine Art Todesliste veröffentlicht, die 33 weitere Menschen und deren Adressen enthält. Alle bis auf eine der Personen sind Männer.

Die Liste enthält eine Warnung: Sollten sie diese  Personen ihre schmutzigen Handlungen nicht innerhalb von vier Tagen einstellen, dann treffe sie die Strafe Gottes und der Mudschahedin. Auf dem Schreiben sind der Koran und zwei Handfeuerwaffen abgebildet.

Der Koran verbietet Homosexualität ausdrücklich, Morde an Homosexuellen gelten bei islamischen Milizen im Irak als Ehrenmorde.  Seit den ersten Vorfällen sind immer mehr Stimmen weltweit laut geworden, die gegen die Situation im Irak und weiteren islamistischen Ländern wettern.

Erst vergangene Woche wurde im UN-Menschenrechtsrat über die homophobe Haltung einiger Staaten debattiert. Die Vorfälle im Irak werden wohl neue Gespräche entfachen.
(Quelle: PRIDE1.de/kt/GAYS.DE)

UN-Menschenrechtsrat: Muslimische und afrikanische Länder erkennen Homosexualität nicht an

Bei einer Debatte im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Homosexuellen kam es am Mittwoch zu einem Eklat: Vertreter muslimischer und afrikanischer Staaten sprachen sich grundlegend gegen das Konzept „abweichender sexueller Orientierungen“ aus. Unter Protest verließen sie den Saal.

Zuvor hatte UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay eine Studie zur weltweiten Diskriminierung Homosexueller vorgestellt. Nach derzeitigem Stand werden Homosexuelle demnach in mindestens 76 Ländern durch Landesgesetze diskriminiert. Dazu gehören auch Mord, Misshandlung und sexuelle Übergriffe. Mit diesen Gesetzen werde gegen die Grundrechte verstoßen, so Pillay.

UN-Generalsekretär Ban Ki Moon erklärte, dass nun die Zeit um Handeln gegen Diskriminierung gekommen sei. Während die Initiative der UN von westlichen und lateinamerikanischen Ländern unterstützt wurde, forderten die islamischen Staaten ein Ende der Debatte um die Rechte Homosexueller.

Lebenspartner im Steuerrecht de facto gleichgestellt

Schwule und Lesben in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Einkommensteuerrecht de facto gleichgestellt – Das will der LSVD erfahren haben. Eine offizielle Bestätigung des Bundesfinanzministeriums und des zuständigen Ministers Schäuble gibt es bisher nicht.

Immer mehr Finanzgerichte haben in den letzten Monaten entschieden, dass auch Eingetragenen Lebenspartnern das Ehegattensplitting gewährt werden muss. (GAYS.DE berichtete) Bisher hatten die Finanzämter entsprechende Anträge auf Änderung der Steuerklassen abgelehnt. Bei einem Treffen der Referenten der Stadtverwaltungen hat man sich nach LSVD-Informationen jetzt darauf verständigt, solchen Anträgen in Zukunft stattzugeben.

„Es gibt darüber zwar noch keine offizielle Verlautbarung. Aber eine Finanzbeamtin hat einem LSVD-Mitglied erzählt, sie sei gerade dabei, seine Steuerklassen und die seines Mannes im Weg der Aussetzung der Vollziehung von I/I in III/V zu ändern. Das sei auf Länderebene beschlossen” worden, aber mit dem Zusatz, dass die Zusammenveranlagung weiterhin nicht für Lebenspartner gelten.“, schreibt LSVD-Sprecher Manfred Bruns in einem Newsletter.

Der LSVD geht daher davon aus, dass die Finanzämter Anträgen von Lebenspartnern auf Änderung Ihrer Steuerklassen von I/I in III/V nicht mehr ablehnen, sondern im Wege der Aussetzung der Vollziehung stattgeben werden. Dasselbe gelte für Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Nachforderungen aus Einkommensteuerbescheiden, durch die Lebenspartner entgegen ihrem Antrag nicht zusammen wie Ehegatten, sondern getrennt als Ledige zur Einkommensteuer veranlagt worden sind.

Mit dieser Änderung der Verwaltungspraxis ist die Gleichstellung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht praktisch erreicht. Wenn Lebenspartner ihre Steuerklassen ändern lassen, werden ihre Arbeitgeber nur noch die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an die Finanzämter abführen. Bei der nachfolgenden Einkommensteuerveranlagung im nächsten Jahr werden die Lebenspartner dann aber nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige zur Einkommensteuer veranlagt, weil die Zusammenveranlagung weiterhin nicht für sie gelten. Da aber ihre Arbeitgeber nur die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an das Finanzamt abgeführt haben, werden die Einkommensteuerbescheide auf Nachzahlungen enden. Dann können die Lebenspartner beantragen, die Vollziehung der Nachforderung auszusetzen mit der Folge, dass sie die Nachzahlung nicht zu bezahlen brauchen.

„Es ist wunderbar, dass wir das haben durchsetzen können. Aber als Bürger fragt man sich natürlich, warum ein solch kompliziertes und für alle Beteiligte arbeitsaufwendiges Verfahren? Es wäre doch viel einfacher, das Gesetz zu ändern. Aber das lehnt die CDU/CSU nach wie vor ab.“, so Manfred Bruns. Er dankt den vielen Lebenspartnern, die die Kampagne des LSVD unterstützt und die Finanzämter und Finanzgerichte immer wieder mit Anträgen bombardiert haben, obwohl ihr Erfolg nie sicher war. Und er dankt vor allem denjenigen, die mit ihren Anträgen keinen Erfolg hatten und die die Kosten tragen mussten. (Quelle: PRIDE1.de/td)

Im Steuerrecht tut sich was

Nach einem Urteil am Bremer Finanzgericht scheinen die Weichen für eine steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern endlich gestellt. Zumindest schein die steuerliche Benachteiligung von homosexuellen Lebenspartnern gegenüber Verheirateten nun beendet.

In dem Urteil (Az: 1V113/11 <5>) verpflichtet das Finanzgericht das zuständige Finanzamt, die beantragte Eintragung eines lesbischen Paares vorläufig vorzunehmen. Zuvor hatten die Finanzbeamten die Eintragung auf Steuerklasse III und V bei den beiden Frauen abgelehnt, da sie sich nur in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, nicht aber in einer Ehe befänden. Die Frauen klagten.

Der Richter begründete das Urteil mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsrecht kritisiert und Zweifel an der Unterscheidung beider „Lebensformen“ geäußert.

Mehr zum Thema in den GAYS.DE News finden.

Die Linke stellt Anfrage zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen an Bundesregierung

Die Fraktion „Die Linke“ hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe gerichtet. Mit ihrer Frage möchte sie die Regierung an ihr im Koalitionsvertrag formuliertes Ziel erinnern, „gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht“ abzubauen.

Gleichzeitig fordert die Partei CDU, CSU und FDP auf, Maßnahmen nennen, mit denen in der  vergangenen Legislaturperiode eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen umgesetzt wurde.

Außerdem soll die Bundesregierung angeben, ob der in Artikel sechs des Grundgesetzes normierte besondere Schutz für Familien nicht nur für Familien im Sinne eines traditionellen Familienbildes gilt, sondern für jegliche Familien unabhängig von der sexuellen Orientierung.

Bereits im letzten Jahr haben die Fraktionen im Bundestag verschiedene Anfragen gestellt. Immer wieder ging es um das Thema Gleichstellung und immer wieder wurde von Seiten der CDU/CSD und FDP ein  Veto eingelegt. Bisher ist Deutschland noch weit hinter einem „europäischen Standard“. (GAYS.DE berichtete)

St. Petersburg: Gesetz gegen „homosexuelle Propaganda“ kommt

Schon vor ein paar Tagen haben wir in unserer Facebook-Timeline davon berichtet: In Russland, genauer gesagt in St. Petersburg wird das Stadtparlament über ein neues Gesetz entscheiden, welches die „Propaganda“ homosexueller Lebensweisen und Co. Unter Strafe stellt.

Am Mittwoch soll es zum Beschluss gekommen. Ab dann sind sowohl Werbemaßnahmen mit Regenbogenfahnen und anderer „queerer Symbolik“ verboten, wie auch öffentliche Aktionen. Damit ist unter anderem ein Demonstrationsverbot für Schwule und Lesben die Folge.

Der geplante CSD sowie viele weitere Veranstaltungen zur Anerkennung und Toleranzbegründung sind somit ersatzlos gestrichen. Zuwiderhandlungen können neben Haftstrafen dann zudem mit einer Geldstrafe von 120 bis 12.000 Euro verhängt werden.

Auch in der russischen Hauptstadt Moskau diskutiert man nun über ein solches Gesetz. Erste Stimmen wurden bereits laut, dass ein landesweiter Gesetzentwurf gefertigt und beschlossen werden müsse.

Aus gegebenem Anlass, rufen die russischsprachige LGBT-Vereinigung Deutschlands “QUartEERa” (Berlin), das lesbisch-schwule Menschenrechtsfilmfestival Side by Side (St. Petersburg), “Rainbow Association”(Moskau), die Hirschfeld-Eddy-Stiftung und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zur Demonstration vor der russischen Botschaft in Berlin.

„Wir demonstrieren vor der russischen Botschaft in Berlin um das homophobe Gesetzesvorhaben in St. Petersburg zu stoppen, denn es ist ein Anschlag auf die Menschenrechte.“, so Klaus Jetz von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung.

Termin: Mittwoch, 15.02.2012, 17.00 Uhr 
Ort: vor der russischen Botschaft, Unter den Linden 63-65, Berlin.