IDAHO – Internationaler Tag gegen Homophobie und Transphobie

Fast könnte man sagen: „Alle Jahre wieder!“ Doch Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender sind noch lange nicht da angekommen, wo sie seien möchten. Jedes Jahr aufs Neue kommen Vereine, Institutionen und Einzelpersonen zusammen und demonstrieren weltweit Verbundenheit, Zusammengehörigkeit und Ernsthaftigkeit. Am Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie  setzen sie gemeinsam ein Zeichen im Kampf um Anerkennung und Akzeptanz.

Welche Veranstaltungen in Deutschland heute stattfinden, hat die bundesweite Aktionsseite RainbowFlash in der folgenden Liste zusammengestellt:

  • Leipzig, Nikolaikirchhof
  • Dresden, Theaterplatz
  • Chemnitz, Rathausplatz
  • Köln, Rathausplatz
  • Berlin, Homosexuellen-Mahnmal
  • Hamburg, Rathausmarkt
  • Lübeck,  Rathausmarkt
  • Schweinfurt, Schillerplatz
  • Würzburg, Rathausinnenhof (Rückermainstraße 2)
  • Magdeburg, Ulrichsplatz
  • Schwerin, am Südufer des Pfaffenteichs
  • Wiesbaden, Löwenbrunnen, Schloßplatz
  • Stralsund, Am Knieperteich „Weiße Brücken“
  • Kassel, Königsplatz
  • Halle, Marktplatz, ab 18 Uhr Ballons füllen
  • Hannover, Opernplatz, 18.30-19.30 Uhr
  • Trier, Porta Nigra-Vorplatz, 18-19 Uhr
  • Stuttgart, Königsstrasse, um 19 Uhr
  • Kaiserslautern, am Schillerplatz, um 19 Uhr
  • Friedrichshafen, an der Freitreppe um 19 30 Uhr
  • Mainz, 19.00, vor der Kathedrale
  • Nürnberg, “Fliederlich-Menschenrechtsbaum” im Stadtpark um 19 Uhr.
  • Braunschweig, Kohlmarkt vor dem NiCoffe

     

    Das Schwule und Lesben gleichwertige Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Gesellschaft sind, dass merkt an Tagen wir heute auch endlich die Politik unseres Landes. Leider ist die Meinung von Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erst spät veröffentlicht wurden – vertreten wird sie von Lüders dagegen schon seit jeher. Wie sie gegenüber Medienvertretern erläuterte, ist eine Erweiterung des Grundgesetzes unausweichlich. „Insbesondere der Artikel 3 GG müsse um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt werden.“, sagte Lüders bereits Montag in Berlin. „Ich bin ausdrücklich dafür, Lesben und Schwule in den Diskriminierungsschutz des Gleichbehandlungsartikels aufzunehmen. Denn unserer Verfassung fehlt bislang ein klares Bekenntnis zu deren Rechten“, erklärte sie weiter.Das Diskriminierung im alltäglichen Leben stattfindet, dass dürfte den Ausführern ebenso klar sein, wie den Betroffenen selbst. Nun gilt es zu Handeln – Auf allen Ebenen.

Saarland verabschiedet Diskriminierungsschutz für Homosexuelle

Im Saarland ist heute ein Diskriminierungsschutz für Homosexuelle einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen worden. Hasso Müller-Kittnau, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), äußerte sich mehr als zufrieden: „Nach jahrelangem Engagement des LSVD Saar für eine Verfassungsänderung haben heute alle fünf Fraktionen des saarländischen Landtages einstimmig ein Zeichen gesetzt und Artikel12, Absatz 3 der Landesverfassung, Gleichbehandlungsgebot, um die Formulierung „sexuelle Identität“ ergänzt (Verfassung des Saarlandes, Artikel 12, Absatz 3): “Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität, benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Der Schutz, den Homosexuelle ab sofort im Saarland genießen, hat nunmehr Verfassungsrang. Damit wurde nicht nur ein starkes Zeichen für Akzeptanz, Toleranz und Respekt für die Würde gleichgeschlechtlich Liebender gesetzt, sondern auch eine staatliche Verpflichtung gegen bestehende Diskriminierung und für die rechtliche Gleichstellung in die Landesverfassung aufgenommen. In Zeiten, in denen der Begriff „schwul“ zu den meist bemühten Schimpfwörtern dieser Gesellschaft, z.B. auf Schulhöfen, gehört, hat die Entscheidung des Saarlandes Vorbildfunktion. Sie wird helfen, in den Köpfen der Menschen etwas zu verändern.

Der LSVD Saar fordert heute insbesondere die saarländischen Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP auf, nunmehr auch der entsprechenden Erweiterung im Grundgesetz Artikel 3 zuzustimmen und somit der neuen Landesverfassung Rechnung zu tragen. (PM)

Deutschland ist reif für den Schritt nach vorn

Zehn Jahre ist es her, dass die Niederlande die rechtliche Situation von Homosexuellen wesentlich verbessert haben.
Am 1. April 2001 wurde die konventionelle Ehe auch den gleichgeschlechtlichen Paaren zugänglich gemacht und somit ein klares Zeichen zur Gleichstellung von Schwulen und Lesben gesetzt.

Als erstes Land weltweit, haben die Niederlande einen Schritt in die richtige Richtung gewagt und Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Schwulen und Lesben abbauen können. Laut einer europaweiten Studie sind die Niederländer am tolerantesten gegenüber der gleichgeschlechtlichen Lebensweise. Vorurteile gegenüber Homosexuellen bestehen wenige.

Wie der LSVD in einer aktuellen Pressemitteilung mitteilt, fordert der Verband die Bundesregierung zum Handeln auf: „Im August gelten eingetragene Lebenspartnerschaften seit zehn Jahren als anerkannt. Nun ist es Zeit für den nächsten Schritt.“, so Manfred Bruns, Sprecher des LSVD. Meinungsumfragen zu Folge ist  die Mehrheit der Deutschen für eine Anerkennung.

„Die Schlechterstellung haben mittlerweile auch CDU/CSU anerkannt, sie sprechen sich aber weiter gegen die volle Gleichstellung aus. Weiterhin bestehen rechtliche Diskriminierungen, insbesondere im Einkommensteuerrecht und im Adoptionsrecht.“, so Bruns weiter.
Mit den gestern übergebenen Unterschriften aus der Aktion 3+ (GAYS.DE berichtete und sammelt Eure Videobeiträge zur Aktion Artikel 3) ist ein weiterer Schritt in Sachen Gleichstellung vollzogen worden.

Aktion Artikel 3 – Sexuelle Identität ins Grundgesetz

Lesben und Schwule, aber auch Bisexuelle und Transgender sind in Deutschland noch nicht dort angekommen, wo sie im Kampf um ihre Rechte gern hin möchten. Immer noch nicht sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften in allen Bereichen der  herkömmlichen Hetero-Ehe gleichgestellt. Allein eine Erwähnung im Grundgesetz würde die Weiche stellen, um als Lesbe, Schwuler, Bisexuelle(r) und Transgender rechtlich mehr Geltung zu erlangen.

Die Aktion Artikel 3 richtet sich genau an diese Erwähnung. Gemeinsam mit dem LSVD versuchen wir Befürworter aus alles gesellschaftlichen Bereichen zu gewinnen, die sich für eine Erweiterung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz einsetzen. Dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf, hat sich der LSVD in seiner Kampagne auf die Fahnen geschrieben. Unterstützt von zahlreichen prominenten Befürwortern und öffentlichen Institutionen sowie Vereinen hat der Lesben- und Schwulenverband Deutschland mehrere Tausend Unterschriften sammeln können, die heute im Bundesministerium für Justiz übergeben wurden.
„50.000 Unterschriften für die Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität wurden heute dem BMJ überreicht, ebenso eine umfangreiche Liste von Verbänden, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, die unser Anliegen unterstützen.“, so Axel Hochrein, Sprecher des LSVD.

Auch eine eigens eingerichtete Website von GAYS.DE sammelt seit über einem Jahr Videobotschaften von Euch, die sich für eine Ergänzung stark machen. Die Zustimmung und Unterstützung seitens der Community und zahlreicher Einzelunterstützer zeigt, dass die Forderung mitten in der Gesellschaft angekommen ist. Eine Liste der Unterstützer hat der LSVD auf seiner Aktionsseite zusammengestellt. Videobotschaften können weiterhin auf der Aktion Artikel 3 Seite online gestellt werden. Alle eingehenden werden in den kommenden Wochen an Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben.

Online UnterzeichnenVideobotschaft aufnehmen/uploaden

Mehr zum Thema in den GAYS.DE News

 

 

SPD in Sachsen fordert umfassende Gleichstellung

Im Rahmen der CSD-Woche fordert die SPD-Fraktion in Sachen eine umfassende Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Unter dem Titel “Und wie lebst Du?” gab es am Mittwoch dazu eine Öffentliche Anhörung im Landtag. “Um eine umfassende rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender herzustellen und ihre Diskriminierung spürbar abzubauen, braucht es einen politischen Willen. Diesen vermisse ich jedoch bei der von CDU und FDP getragenen sächsischen Staatsregierung”, so Dr. Liane Deicke, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. “Dazu zählt zum Beispiel die Gleichstellung der Ehe mit den eingetragenen Partnerschaften in zahlreichen Landesgesetzen, eine besser Bildungsarbeit in sächsischen Schulen und eine nachhaltige Unterstützung schwul-lesbischer Vereine und Initiativen. Die Rumpelstilzchen-Methode von Schwarz-Gelb ,Ich will aber nicht!’ muss endlich ein Ende haben.”

Sabine Friedel, innen- und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag ergänzt: “Um eine rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender zu garantieren, braucht es eine Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz. Darüber hinaus ist die schwarz-gelbe Landesregierung in der Pflicht, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2009 umzusetzen. Dieses Urteil fordert vom Gesetzgeber die Umsetzung vollständiger Gleichbehandlung. Auch wenn sich die CDU-FDP-Koalition noch in der letzten Plenarwoche des sächsischen Landtags dagegen ausgesprochen hat: Die Änderung sächsischer Gesetze und Verordnungen ist daher notwendig. Die sächsische Staatsregierung sollte sich in diesen Fragen ruhig die Bundesregierung zum Vorbild nehmen. Denn CDU/CSU und FDP haben dort in ihrem Koalitionsvertrag eine umfassende rechtliche Gleichstellung vereinbart. Nur Mut, liebe Staatsregierung.” (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Muslime und Homosexuelle nicht gegeneinander ausspielen

Der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) und der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) e.V. üben scharfe Kritik an Prof. Dr. Winfried Kluth.

Der von der Union geladene Gutachter hatte vergangene Woche im Deutschen Bundestag behauptet, dass die Einfügung des Merkmals der „sexuellen Identität” in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes die Integration von Muslimen erheblich erschwere.

Zu dem Gutachten von Prof. Kluth erklären Safter Çınar, Vorstandssprecher des TBB, und Gülhan Reifers, Leiterin des Zentrums für Migranten, Lesben und Schwule (MILES) beim LSVD Berlin-Brandenburg:
„Seit mehreren Jahren kooperieren TBB und LSVD Berlin-Brandenburg miteinander. Wiederholt hat der TBB Aktivitäten gegen Homophobie unterstützt, z.B. die Kampagne „Kai ist schwul, Murat auch“. Die Muslime in Deutschland wissen auch um die hohe Bedeutung des Gleichbehandlungsartikels im Grundgesetz. Zu unterstellen, dass sie sich nicht zur Verfassung bekennen würden, wenn darin die sexuelle Identität berücksichtigt wird, ist an den Haaren herbeigezogen und schürt Vorurteile. Der Versuch, Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen ist menschlich verwerflich. Professor Kluth und die Union versuchen durch eine missbräuchliche Instrumentalisierung der Muslime, eigene Vorbehalte gegenüber Homosexuellen zu verschleiern. Das ist eine durchsichtige Strategie, die nicht aufgehen wird.“ (Quelle: PRIDE1/ml/TBB)

Aktuell: Schutz vor Diskriminierung zeitgemäß

Um Punkt  12, trafen sich die Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Thema waren die von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Deutschen Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität (GAYS.DE berichtete).

Bereits im Vorfeld wurden vergleichbare Initiativen, die eine Ergänzung und somit ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz forderten, von den Gesetzgebern zum Scheitern verurteilt. So geschehen 1994, bei der die erforderliche Mehrheit im Bundestag nicht erreicht werden konnte und im vergangenen Jahr die Anträge der Länder Berlin, Bremen und Hamburg (GAYS.DE berichtet). Auch am heutigen Mittwoch ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend für die Antragsteller sowie die gesamte schwul-lesbische Gemeinschaft in Deutschland. Volker Beck, Erster Parlamentarischer  Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen formuliert das Ergebnis wie folgt: „Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass eine Ergänzung des Artikel 3 Abs. 3 im Grundgesetz zeitgemäß, wirksam und erforderlich ist. Der Schutz vor Benachteiligung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen würde deutlich gestärkt. […] Dennoch verweigert die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag die Aufnahme dieses Schutztatbestandes. Sie wollen weiter diskriminieren dürfen.“.

Während der Anhörung äußerten sich die Sachverständigen zu der aktuellen Situation von Homosexuellen in Deutschland. Das Ungleichheit und Handlungsbedarf besteht, war der deutliche Tenor der offiziellen Hearing. Eine eindeutige Handlungsbereitschaft seitens des Gesetzgebers und baldige Ergänzung des Artikel 3 Abs. 3 im Grundgesetz jedoch wiedermal nicht zu vernehmen. Die Mehrheit der „Experten“ sprach sich gar unterschwellig gegen eine Grundsatzänderung zum Schutz der sexuellen Identität aus. Dass die These, Menschen seien im Hinblick auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität bereits ausreichend durch die Verfassung geschützt, falsch sei und die Rechtslage und den Kern von Verfassungspolitik verkannt werde, sprach hingegen Prof. Nina Dethloff, eine der Befürworterinnen, aus.

Weltweit findet die Formulierung „sexuelle Identität“ bereits juristische Verwendung. Neben der  sexuellen Orientierung eines Jeden, ganz gleich ob hetero-, homo- oder bisexuell, werden auch transgender, transsexuelle und intersexuelle Lebensweisen definiert und berücksichtigt. Folglich liegt mit der „Identität“ ein eindeutig definierter sowie menschenrechtlich wichtiger Bezug auf das Individuum vor, was unausweichlich der deutschen Grundrechtssituation entspricht, wie die befürwortenden  Rechtsexperten betonten.

Auch der LSVD bekräftigt, dass die heutige Anhörung die Notwendigkeit für die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz deutliche macht. „Die Ergänzung wäre eine längst fälliges Bekenntnis zu den Werten der Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen und ein wichtiges Signal in die Gesellschaft.“, so Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland.

In anderen Europäischen Staaten wurden die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und intersexuellen Menschen bereits angeglichen. Lediglich der deutsche Gesetzgeber verweist darauf, dass eine Ergänzung zu „unbestimmt“ formuliert und „Gefahren berge“. Eine eindeutige Definition der Begründung blieb bislang allerdings aus.

Schwule und Lesben in die Verfassung

Am kommenden Mittwoch ist es soweit, der Rechtsausschuss des Bundestages kommt zusammen um über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 3 unseres Grundgesetzes zu beraten. Auf Initiative von SPD, Grünen und den Linken ist die öffentliche Anhörung für Mittwoch, dem 21. April 2010, 12.00 Uhr im Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 4300 angesetzt – das Ergebnis wird mit Spannung erwartet.

Die Diskussion über eine Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG um das Merkmal der sexuellen Identität ist nicht neu. (GAYS.DE berichtete) Der LSVD hat schon vor ein paar Jahren eine eigene Initiative gestartet und engagiert sich seither bei diversen Veranstaltungen und mit den unterschiedlichsten Aktionen. Auch die Aktion Artikel 3 ruft seit dem vergangenen Jahr dazu auf, seine Meinung kund zu tun und Position  zu beziehen.

Die von den Parteien eingereichten Gesetzentwürfe werden auf Landesebene bereits von den FDP und CDU regierten Ländern getragen. Auf Bundesebene ist bislang noch keine eindeutige Entscheidung gefallen. „In der Verfassung fehlt bislang ein klares Bekenntnis zu den Rechten von Lesben, Schwulen und Transgender. Das hat Auswirkungen auf die Gesetzgebung, die Werteorientierung der Gesellschaft und die Lebenssituation der Betroffenen. Der Bundestag ist aufgefordert, sich endlich klar zu einem gleichberechtigten Schutz von Lesben, Schwulen und Transgender zu bekennen.“, so Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

Eine Übersicht über die einzelnen Gesetzentwürfe sowie die Tagesordnung der öffentlichen Anhörung können auf der Seite des Deutschen Bundestages eingesehen und abgerufen werden.

Piratenpartei ruft zur Unterstützung der Demo „Gleiche Rechte – Gleiche Liebe“ auf

Zur Zeit ist Baden-Württemberg (neben Thüringen) eines von nur noch zwei Bundesländern, die von der Möglichkeit der Länderöffnungsklausel im Lebenspartnerschaftsgesetz Gebrauch machen und das Schließen von Lebenspartnerschaften anders behandeln als eine Eheschließung: In den meisten Gemeinden in Baden-Württemberg ist noch nicht das Standesamt für Lebenspartnerschaften zuständig. Außerdem werden unterschiedlich hohe Gebühren erhoben.

Der Versuch, dies in Karlsruhe zu ändern, scheiterte im Gemeinderat von Karlsruhe im Januar daran, dass Oberbürgermeister Heinz Fenrich keine Abstimmung zu dem Thema zuließ.

Als Reaktion darauf ruft der Karlsruher Verein Schwung e.V. zusammen mit der Hochschulgruppe Queerbeet am 24. April zu einer Demonstration unter dem Motto „Schwule und Lesben ins Standesamt – Gleiche Rechte für gleiche Liebe“ in Karlsruhe auf.

In seinem Urteil vom 7. Juli 2009 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes auch auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anzuwenden ist: Der vom Grundgesetz eingeforderte Schutz der Ehe macht es nicht erforderlich, dass die Ehe gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften privilegiert wird; somit stellt eine Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in vielen Fällen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar. (Quelle: PRIDE1.de/ml/pm)

Bundestag: CDU/CSU und FDP halten an Standpunkt zu Artikel 3 GG fest

Der Kommentar zum Wochenende: Heute von Pups, einem kleinen „ER“, das sich Luft verschaffen möchte:

Der Deutsche Bundestag hat heute über die Gesetzentwürfe der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE debattiert. Doch der Vorstoß der Fraktionen wurde hart kritisiert und für überflüssig erklärt. Die CDU/CSU beruft sich dabei auf eine der besten „Verfassungen“, die Deutschland jemals hatte und auch die Seite der FDP sieht keinen Handlungsbedarf.

Heute Mittag, kurz nach 13:00 Uhr war es soweit: Die Gesetzentwürfe der drei Fraktionen waren Thema und Diskussionsgrundlage zugleich. Alle drei Antragsteller verfolgen die Aufnahme des Schutzes von Lesben und Schwulen im Grundgesetz. Auch wenn die Schwerpunkte und Argumente sich unterscheiden, der Tenor gilt einem eindeutigen Diskriminierungsverbot.

„Die Verfassung ist vollkommen ausreichend“

Ein grundlegendes Wortgefecht lieferten sich die Sprecher der einzelnen Parteien. Pro und Contra – Für und Wider für eine laut Stephan Harbarth „unnötige Debatte“. So unnötig scheint diese jedoch nicht zu sein. Denn Befürworter gibt es sogar in den eigenen Reihen der Gegner des Vorhabens. „Eine Mehrheit existiert, jedoch noch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.“, so Volker Beck (B90/Die Grünen) in seinem Redebeitrag. Diskussions- und Handlungsbedarf gibt es folglich doch. Vor allem aber wird diese von den „Betroffenen“ selbst initiiert und weiterverfolgt. So haben LSVD und zahlreiche Organisationen, Vereine und Verbände sich bereits mit Kampagnen zur Erweiterung von Artikel 3 engagiert und werden dies auch weiterhin. Die Teilnahme an der aktuellen E-Petition zeigt zudem, dass nicht nur Lesben und Schwule für eine Ergänzung um das Merkmal der sexuellen Identität sind.

„irreparabler Schaden“

Ergebnis der Debatte am heutigen Freitag: CDU und FDP lenken nicht ein. Die starre Haltung der Koalition bleibt vorerst unverändert. Es scheint als sei eine weltoffene und tolerante Denkweise in unserer Regierung noch nicht angekommen. Allein die Wortwahl einiger Redner, die sich gegen die Erweiterung des GG aussprachen, erinnert einen an die Zeit, in der Homosexualität noch strafbar und als Krankheit galt. War doch die Rede von „irreparablen Schäden“, die unser Grundgesetz aufgezwungen bekommt und vom „Versandhauskatalog politische Wünsche“. Realitätsfremd und ideologisch traten sie auf, die Gegner der gleichgeschlechtlichen Liebenden.

„Wir werden also sehen, was die Zeit mit sich bringt. Handlungsbedarf besteht. Und wir werden handeln. Sei es mit weiteren Aktionen, mit der Unterstützung der Koalitionsparteien werden wir unser Ziel weiter verfolgen.“ so ein Mitstreiter der Kampagne 3+.

In diesem Sinne: Weitermachen, Engagieren und bei den kommenden Wahlen handeln! Ein schönes Wochenende euch allen! Euer Pups…