Grund-Satz-Entscheidung: Der Dreier muss flott gemacht werden!

Die Diskussion um die Erweiterung von Artikel 3 im Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität reißt nicht ab. Nach dem Scheitern der Anträge von Berlin, Bremen und Hamburg (741/09), ergriffen die Bundestagsfraktionen die Initiative und stellten Gesetzanträge. Allen voran Bündnis 90/Die Grünen (17/88). Es folgte die  SPD (17/254) und nun hat  auch die Linksfraktion dem Bundestag einen Gesetzentwurf (17/472) vorgelegt, der das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz einfügen möchte.

Die Bundesregierung ist nun ein weiteres aufgefordert zu handeln. Nach Ansicht der einzelnen Fraktionen, soll in Artikel 3 ein rechtsverbindliches Diskriminierungsverbot manifestiert werden. Immer noch sind nicht-heterosexuelle Menschen Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und rechtlichen Benachteiligungen ausgesetzt. Zwar konnten Reformen wie das Lebenspartnerschaftsgesetz die Situation bereit deutlich verbessern – eine Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren ist jedoch noch weit entfernt. Allein durch das in Kraft treten des Lissabonner-Vertrags im Dezember letzten Jahres, ist die Bundesregierung zum Handeln veranlasst. Die sogenannte Grundrechtscharta, bindet alle EU.-Mitgliedstaaten ein und verpflichtet zum Durchsetzen eines eindeutigen Diskriminierungsverbots.

Aufgefordert sind allerdings nicht nur CDU und FDP. Jeder kann sich für die Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG einsetzen und aktiv werden. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hat mit seiner Kampagne 3+ bereits Bühnen-, Polit-  und TV-Prominienz überzeugen können und auch die Aktion Artikel 3 hat schon einige Befürworter gewonnen. Aktuell steht seit Anfang des Jahres auch eine E-Petition auf der Seite des Deutschen Bundestages zum Mitzeichnen bereit. Der Zeit haben sich bereits mehr als 2000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger engagiert und die Petition unterzeichnet. Nun heißt es weitermachen und das gemeinsame Zielverfolgen.

Update 29.01.2010:

Heute findet im Bundestag die erste Lesung der Gesetzentürfe der Fraktionen statt. Bündnis 90/Die Grünen, SPD sowie Die Linke haben sich mehrheitlich für die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 GG ausgesprochen und fordern alle samt einer Erweiterung um das Merkmal der “sexuellen Identität”. Denn nur dann kann von einem eindeutigen Diskriminierungsverbot gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen  und Transgendern gesprochen werden.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) fordert heute in einem aktuellen Rundschreiben alle Bundestagsfraktionen auf, sich für einen verfassungsrechtlichen Schutz von Lesben und Schwulen stark zu machen. Weiter heißt es, dass CDU/CSU und FDP ihre Blockadehaltung endlich aufgeben müssen. Denn auch die mittragenden Landesregierungen aus Hamburg, Thüringen und dem Saarland haben sich bereits positiv ausgesprochen. Nun besteht Handlungsbedarf.

Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im Grundgesetz

Mitmachen und aktiv werden! – Mit dem heutigen Aufruf zur Unterzeichnung der Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im deutschen Grundgesetz, möchten wir eure Unterstützung gewinnen! Denn nur gemeinsam können wir eine Veränderung und damit vollständige Anerkennung  bewirken.
Hintergrund ist, dass der Bundestag nach dem Scheitern diverser Gesetzesentwürfe zum Handeln aufgefordert werden muss: Die Änderung des Grundgesetzes (Artikel3 Absatz 3 Satz 1) um das Merkmal der sexuellen Identität ist das Ziel.

Hans-Werner Sperber, Initiator der Online-Petition, hat stellvertretend für alle Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen bereits im vergangenen Dezember die Online-Petition auf den offiziellen Seiten des Deutschen Bundestages beantragt. Derzeit ist die Petition im Stand der Mitzeichnung und kann von jedem Unterstützer noch bis zum 03. März 2010 befürwortet werden. (Stand Mitzeichner, 20.01.2010, 12:45Uhr: 162)

Auszug aus dem Petitionstext:
„[…] Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können. […]“

Mit dieser Begründung für die Änderung von Artikel 3 GG, stimmen die Mitarbeiter von GAYS.DE vollkommen überein. Auch wir haben die Petition bereits unterzeichnet und freuen uns auf eure Unterstützung und Diskussionsansätze in den Gruppen und der ebenfalls öffentlichen Petitions-Diskussion.

Petitionen können beim Deutschen Bundestag von jedem Einzelnen oder einer Gemeinschaft (Interessengruppe, Bürgerinitiative, etc.) in schriftlicher Form eingereicht werden. Lediglich die Unterschrift eines Ansprechpartners ist verpflichtend für die Annahme der Bitte oder Beschwerde, wie eine Petition umgangssprachlich genannt wird. Das Einreichen von Beschwerden jeglicher Art an den Deutschen Bundestag, ist das Recht eines jeden Bundesbürgers/ einer jeden Bundesbürgerin. Dies gilt als eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland.

Nun sind wir dran – mit unserer Unterstützung können wir die Petition zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Danke für eure Unterstützung!

Sexuelle Identität soll im Grundgesetz verankert werden

© Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

Wie der Deutsche Bundestag in einer aktuellen Meldung verkündet, soll das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufgenommen werden. Dies ist zumindest das Vorhaben der SPD-Fraktion. In dem bereits gestern vorgebrachten Gesetzentwurf (17/254), heißt es: „[…] der Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG, soll nach der Wortfolge „wegen seines Geschlechtes“ um einen entsprechenden Passus erweitert werden, welcher die „Gleichheit vor dem Gesetz“ festsetzt.[…]“.

Nach Auffassung der Sozialdemokraten ist dies ein wichtiger Schritt, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, transsexuellen und intersexuellen Menschen zu stärken. Immer noch haben diese Personengruppen mit Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen zu kämpfen. Der Antrag der SPD-Fraktion fordert demnach ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität. Der Gesetzgeber hat bei einer konstruktiven Umsetzung eine klare Maßgabe. Zudem werde die Situation 2der Betroffenen“ erheblich verbessert, so ein Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag.

Bereits im November wurde ein Antrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg im Bundesrat abgelehnt. Die Diskussion um eine Erweiterung des Artikel 3 GG geht also weiter. Wir sind gespannt…

Update am 07.01.10: Drucksache 17/254; Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wurde als Link nachgetragen

Diskussion zum Schutz der sexuellen Identität geht weiter…

Titel_GrundgesetzErst in der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzantrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg abgelehnt. Die Landesregierungen haben gemeinsam die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 im Grundgesetz, um das Merkmal des sexuellen Identität gefordert. (GAYS.DE berichtete)

Ein Ende der Debatte um die Ergänzung des sogenannten Gleichheitsartikels scheint die getroffene Entscheidung allerdings nicht gewesen zu sein. Organisationen wie der LSVD, werden weiter für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und intersexuellen Menschen kämpfen. Engagierte Politiker wird es ebenfalls weiterhin geben, vor allem auf Oppositionsseite. So verkündete  Volker Beck vom B`90/Die Grünen, bereits kurz nach der getroffenen Entscheidung, dass seine Partei noch am gleichen Tag einen entsprechenden Gesetzesantrag im Bundestag einreicht. Auch die SPD hat mittlerweile gehandelt und wird einen eigenen Entwurf einreichen.
Mit dem gestern in Kraft getretenen Lissaboner-Vertrag, werden die Anträge der Parteien sowie die  Aktionen der Organisationen und Verbände sicherlich eine neue Debatte entfachen können.

Reformiert wurde unser Grundgesetz bereits  im Rahmen der Deutschen Einheit. 1994 wurde der Artikel 3 Absatz 3 Satz 1, um das Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung erweitert. Im gleichen Ansatz wurde damals bereits über die Ergänzung des Gleichheitsartikels um das Merkmal der sexuellen Identität debattiert. Die Mehrheit der Abgeordneten hatte sich gar für ein eindeutiges Diskriminierungsverbot ausgesprochen, jedoch fehlte die notwendige Zweidrittel-Mehrheit, um eine verbindliche Änderung des Grundgesetzes zu bewirken.

Wie bereits mitgeteilt, wird auch das Videoprojekt zur Unterstützung der LSVD Kampagne 3+ weiterhin bestehen bleiben. Denn gerade nach der Entscheidung von vergangenem Freitag ist es umso wichtiger, für die Rechte von gleichgeschlechtlich Liebenden zu kämpfen. Eine rechtliche Gleichstellung gegenüber heterosexuellen Paaren ist das Ziel, welches es zu erreichen gilt.

Videoaktion zu Artikel 3 verlängert

AktionsLogo1_BannerDie Videoaktion zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz „Aktion Artikel 3“ geht weiter! Das zur Unterstützung der LSVD Kampagne geplante Videoprojekt, sollte heute zu Ende gehen und ein abschließendes Gesamtvideo dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland übergeben werden. Doch erstens kommt es anders und zweitens als man denkt:

Durch die Entscheidung des Bundesrates veranlasst, haben die Unterstützer des „Aktion Artikel 3“ unzählige Kommentare und Zuschriften verfasst in denen Sie Freunde und Verwandte, Bekannte und Kollegen dazu aufgefordert haben, das Videoprojekt zu unterstützen. „Die Rückmeldung der „Aktion Artikel 3“-Unterstützer am vergangenen Wochenende war enorm. Daher haben wir uns kurzerhand entschlossen, die Aktion fortzusetzen.“, so Philip Griese, Mitinitiator der „Aktion Artikel 3“.

Die Aktionsseite wird also weiterhin erreichbar sein. Jeder der sich ebenfalls für die Aktion einsetzen möchte ist aufgefordert, seinen persönlichen Videobeitrag einzusenden oder direkt per Webcam aufzunehmen. Das Abschlussvideo wird voraussichtlich Anfang 2010 an den LSVD überreicht werden. Bis dahin werden aktuelle Berichte und einzelne Video-Statements auf der Seite zur „Aktion Artikel 3“veröffentlicht werden.

Hintergrund:
Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen werden nach einem Beschluss vom August 2006, im sogenannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lediglich im Arbeitsrecht und in einigen Bereichen des Zivilrechts bedacht. Demnach sind Homosexuelle gegenüber  heterosexuellen Bundesbürgerinnen und -Bürgern immer noch nicht in allen Bereichen gleichgestellt. Die Bundesrepublik widerspricht sich in ihrer eigenen Gesetzgebung: Obwohl sie sich verpflichtet, niemanden zu benachteiligen, diskriminieren die Einschränkung z.B. im Beamten- und Steuerrecht homosexuelle Bürgerinnen und Bürger offensichtlich.
Die „Aktion Artikel 3“ möchte die Artikel 3-Kampagne des LSVD unterstützen. Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen dürfen nicht auf Grund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, die Diskriminierung zu beenden – der morgen in Kraft tretende Lissaboner Vertrag, verpflichtet dazu. Deutschland ist folglich aufgefordert, alle Menschen gleich zu behandeln. Eben darum muss unser Grundgesetz geändert werden.

Weitere Artikel zum Thema:
Entscheidung steht an: Schwule und Lesben in die Verfassung aufnehmen oder nicht?
Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Bundesrat gescheitert
EURE Stimme zählt!
HOMSEXUELLE Menschen bei Maischberger

HOMSEXUELLE Menschen bei Maischberger

sandra_maischberger_2003_WDR_Volker RoloffInteressiert, engagiert und redegewannt ist sie allemal, nicht umsonst gilt Sandra Maischberger als eine der beliebtesten und glaubwürdigsten Fernsehjournalistinnen Deutschlands. In ihrer aktuellen  „Talk-Runde“ am Dienstag, widmet sich die charismatische ARD-Frau einem Thema der Zeit: Homosexualität.
Nicht nur, dass die Spekulationen, um das Verhalten von homofeindlichen Staaten bei einem offiziellen Besuch unseres schwulen Außenministers im Mittelpunkt der momentanen Berichterstattungen stehen. Auch die Rechte von Schwulen und Lesben werden in den letzten Wochen viel diskutiert.
Allem voran die Kampagne vom LSVD, die bereits seit 2007 für eine Erweiterung des Artikel 3 im Grundgesetzt kämpft. Die Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg, sowie die erzielten Erfolge auf Landesebene in Brandenburg und Sachsen-Anhalt tragen ihren Teil zu öffentlichen Präsenz von gleichgeschlechtlicher Liebe bei.

„Wenn ich nicht mehr neugierig auf meine Gäste bin, kann ich auch meine Zuschauen nicht mehr neugierig machen“, so Maischberger auf ihrer Seite von „Menschen bei Maischberger“. Grund genug die aktuellen Themen aufzugreifen und ein rein homo-relevante „Talk-Runde“ zu veranstalten. Immer am Nabel der Zeit, immer aktuell, immer politisch interessiert – Maischberger eben.

Schwule und Lesben an die Macht! Titel von „Menschen bei Maischberger“, 03. November 2009

Als Gäste in ihrer „Talk-Runde“ konnte sie bereits Helmut Kohl, Sir Peter Ustinov und Helmut Schmidt begrüßen, um nur einige zu nennen. In der morgigen Sendung sind neben dem regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit auch die offen lesbische Schauspielerin Maren Kroymann und zwei homosexuelle Paare zu Gast. Als Gegner zur gleichgeschlechtlichen Lebensweise ist der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis (CSU) eingeladen. „Ich kann nicht jede Lebensgemeinschaft mit der Ehe gleichsetzen. Die Ehe hat in der Verfassung eine privilegierte Position.“, so Geis.
Er lehnt die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich ab – eine gute Basis für die morgige Diskussion, denn eines der anwesenden schwulen Paare bietet bereits zwei Kindern ein solides Heim − mit zwei Vätern.

Wir sind gespannt und werden mit Spannung und Interesse vor dem Fernseher sitzen, wenn es morgen ab 22:45 wieder heißt: Menschen bei Maischberger.

(Bilddatei: WDR/Volker Roloff)

Bundesverfassungsgericht bereitet den Weg zur vollständigen Gleichstellung

“Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bringt den endgültigen Durchbruch für die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Lebenspartnerschaften mit der Ehe.”, so kommentiert Volker Beck auf seiner Website die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienst. Die Verfassungsrichter kritisierten auch generell die Privilegien der Ehe im Vergleich zu eingetragenenen Lebenspartnerschaften, die Schwule und Lesben eingehen können.

In dem heute veröffentlichen Urteil, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufhebt, heisst es: “Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind”. Die Klage geht auf einen Hamburger Beamten zurück, der durch seine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht in die Steuerklasse III für Verheiratete eingestuft wurde, und dadurch knapp 80 Euro weniger Betriebsrente im Alter erhalten sollte.

Das Grundgesetz soll die Gleichheit aller Menschen sicherstellen, auch GAYS.DE weist zurzeit mit der “Aktion Artikel 3“, eine Videokampagne zur Erweiterung des Gleichheitsartikels (GG §3), auf die immer noch nicht durchgesetzte Gleichbehandlung hin. Die heutige Entscheidung bringt Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle in jedem Fall einen großen Schritt nach vorne.

Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Thema in Bundesratssitzung

Bundesrat_2006

Aufnahmen aus einer Plenarsitzung des Bundesrates © Bundesrat 2006

Morgens halb zehn in Deutschland: Morgen am 16. Oktober 2009 trifft sich der deutsche Bundesrat zu seiner 862. Sitzung. Top Thema des Tages wird der Tagesordnungspunkt 5 sein – Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1).

Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Verankerung eines ausdrücklichen Verbotes der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, trans- und intersexuelle Menschen sind nach Auffassung der antragstellenden Länder auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Auch wenn teilweise gültige Diskriminierungsverbote die rechtliche Situation der Betroffenen bereits deutlich verbessert haben, sind die Länder Berlin, Bremen und Hamburg für ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Zudem liefert die geforderte Verankerung im Grundgesetz, dass eine ungleiche Behandlung von Bundesbürgerinnen und Bürgern unter keinen Umständen gerechtfertigt werden könne.

Auf Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg (GAYS.DE berichtete) wird der eingebrachte Entwurf im Plenum vorgestellt werden und zur weiteren Beratung im federführenden Rechtsausschuss,  im Ausschuss für Frauen und Jugend sowie im Ausschuss für Innere Angelegenheiten erörtert und diskutiert werden. Eine Entscheidung soll bereits zum Ende der morgigen Sitzung verkündet werden.

Deine Stimme wird gebraucht!

Bist auch du der Meinung, dass unser Grundgesetz um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot erweitert werden muss? Dann unterstütze die „Aktion Artikel3“ – Mit einer kurzen Videobotschaft, kannst du deine Forderung zur Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender sowie trans- und intersexuellen Menschen verkünden und die „Aktion Artikel3“ unterstützen. Das bundesweite Videoprojekt unterstütz die Kampagne 3+ vom LSVD und läuft noch bis Ende November 2009.

Sag „JA“ zur Gleichstellung!

logo_drei_plusRAHMENDie Forderung von LSVD , die Bundesratsinitiative der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie das Videoprojekt „Aktion Artikel 3“, verfolgen ein Ziel: Die Gleichstellung von Homosexuellen.
Damit die Anerkennung in allen Bereichen umgesetzt werden kann, soll eben diese im Artikel 3 Absatz 3 GG fest verankert werden. Zukünftig soll es heißen. „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden.“.

Diskriminierungsschutz um sexuelle Identität erweitern

Der Vorstoß der drei Landesregierungen hat bereits ein breites Echo in der Medienlandschaft entfacht. Immer mehr lokale Tageszeitungen berichten darüber – Medienpräsenz gibt es also schon einmal. Auch in den Foren und Blogs von Parteien und Verbänden wird das Thema stetig diskutiert. Anlass genug für die Fraktion Die Linke in Sachsen-Anhalt mit einem entsprechenden Antrag die Landesregierung aufzufordern, die Bundesratsinitiative der drei Stadtstaaten zu unterstützen.

In der Sitzung vom 9. Oktober 2009 wurde der Antrag mit einer rot-roten Mehrheit in den Sozialausschuss überwiesen. Neben der Linken, war auch die Fraktion der SPD – entgegen ihrem Koalitionspartner CDU – für den Antrag. Mit dem Hinweis auf bereits ausrechend gesetzlichen Schutz gegenüber Homosexuellen, lehnten CDU und FDP den Antrag einstimmig ab.
Birke Bull, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke ist erfreut über den ersten erreichten Schritt. „Es ist dringend erforderlich, nach der 1994 erfolgten Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes aufgrund körperlicher Behinderungen, den Diskriminierungsschutz des Artikels 3 Grundgesetz endlich um das Merkmal der sexuellen Identität zu erweitern.“, so Bull zur Eröffnung der Debatte. Ein endgültiges Ergebnis bleibt dennoch vorerst offen.

Deine Meinung zählt!

100x100Damit die Forderung von den Landesregierungen und dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland weiterhin erfolgreich unterstützt werden können, ist deine Meinung gefragt. Nimm dir eine Minute Zeit und engagier dich im Kampf um Anerkennung und Gleichstellung. Nimm deine Botschaft per Webcam auf oder lade dein Statement direkt auf der „Aktion Artikel 3“-Page hoch. Hier findest du auch alle Information rund um das Projekt und zur LSVD-Kampagne. Das aktuelle  Videoprojekt zur Erweiterung unseres Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität läuft noch bis Ende November 2009.

„Aktion Artikel 3“

Aktionslogo zur Erweiterung des Artikel 3 GGFür eine Erweiterung des Artikel 3 im Grundgesetz

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender genießen in Deutschland immer noch nicht die gleichen Rechte, wie ihre heterosexuellen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dennoch besitzen Homosexuelle und sexuell anders Orientierte Rechte, für die sich die „Aktion Artikel 3“ einsetzt.
Ein eindeutiges Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ist die Forderung.

Das bundesweite Video-Projekt knüpft an die  Kampagne „3+“ vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland an, die sich für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz einsetzt. Eine  Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensformen muss in der deutschen Gesetzgebung endlich fest verankert werden, dafür treten wir gemeinsam ein.

Deine Stimme zählt!

Gesucht werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Heterosexuelle, die für eine Erweiterung von Artikel 3 im Grundgesetz stimmen. Menschen, die sich dafür aussprechen, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf.
Jeder der die „Aktion Artikel 3“ unterstützen möchte, ist aufgefordert, seine Botschaft per Video zu verkünden.

Aussagekräftige Videos können auf der Seite artikel3.gays.de hochgeladen oder live per Webcam aufgezeichnet werden. Alle eingehenden Videos werden bis 30. November 2009 gesammelt und am Ende zu einer gemeinsamen Videobotschaft zusammengefasst und dem LSVD überreicht.

Hintergrund:

Initiiert wird das Videoprojekt „Aktion Artikel 3“ von GAYS.DE. Die Online-Community für schwule und bisexuelle Männer knüpft dabei an die aktuelle Kampagne vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland an. Mit den eingesandten Beiträgen soll die Kampagne weiter unterstützt werden. GAYS.DE setzt sich dabei aktiv für eine Erweiterung des Grundgesetzes um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot ein.

“Aktion Artikel 3″ bei facebook und twitter – schau vorbei!