Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs lässt die Schwulen und Lesben in Deutschland aufhorchen. Ein Hamburger hatte bei seinem zuständigen Arbeitsgericht geklagt, dass es auf Grund seiner sexuellen Orientierung in Sachen Grundbezügen offensichtlich diskriminiert wird. Die Hamburger Richter reichten den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) der wie folgt urteilte:
Die Freie Hansestadt Hamburg ist verpflichtet, die Verwirklichung einer Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf nach den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts und von Art. 141 EG durchzuführen. Eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung ist dabei zu vernachlässigen.²
Die Stadt Hamburg berief sich vor den Richtern darauf, dass die staatliche Ordnung für den besonderen Schutz von Ehe und Familie verantwortlich sei. Da die Ehe eine Grundlage für die Familiengründung sei, so soll die höhere Grundversorgung im Alter die eindeutig höhere finanzielle Belastung wieder ausgleichen. Dies sahen die Richter des EUGH jedoch anders. Die Lebenssituation des Klägers, ist mit einer Hetero-Ehe rechtlich und tatsächlich vergleichbar. Nach dem Gesetz sind Lebenspartner zur gegenseitigen Fürsorge und eventuellen Unterhaltszahlungen verpflichtet (Vgl. § 2 LPartG und § 5 LPartG).
Wie des LSVD berichtet, können mit dem heutigen Urteil alle verpartnerten Beschäftigten die ihnen vorenthaltenen Leistungen bis zum 3.12. 2003 nachfordern. „Das gilt auch für die Bundesländer, die ihre verpartnerten Beamten und Richter schon gleichgestellt haben, aber nicht rückwirkend zum Dezember 2003.“, so Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes. Laut dem Urteil vom EuGH, kann jeder Benachteiligte sein Recht „[…] geltend machen, wobei er nicht abwarten muss, dass der nationale Gesetzgeber diese Bestimmung mit dem Unionsrecht in Einklang bringt.“. Für den Deutschen Gesetzgeber heißt dies nun, dass eine dringende Nachbesserung der rechtlichen Regelungen erfolgen muss.
Der LSVD hält auf seiner Webseite Mustertexte bereit, mit der die Betroffenen die ihnen rechtwidrig vorenthaltenen Leistungen einfordern können.
Das Urteil, Schlussanträge und Ersuchen nachlesen. Mehr zum Thema Recht in den GAYS.DE News.









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