Europäischer Gerichtshof korrigiert deutsche Gerichte

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs lässt die Schwulen und Lesben in Deutschland aufhorchen. Ein Hamburger hatte bei seinem zuständigen Arbeitsgericht geklagt, dass es auf Grund seiner sexuellen Orientierung in Sachen Grundbezügen offensichtlich diskriminiert wird. Die Hamburger Richter reichten den Fall weiter an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) der wie folgt urteilte:

Die Freie Hansestadt Hamburg ist verpflichtet, die Verwirklichung einer Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf nach den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts und von Art. 141 EG durchzuführen. Eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung ist dabei zu vernachlässigen.²

Die Stadt Hamburg berief sich vor den Richtern darauf, dass die staatliche Ordnung für den besonderen Schutz von Ehe und Familie verantwortlich sei. Da die Ehe eine Grundlage für die Familiengründung sei, so soll die höhere Grundversorgung im Alter die eindeutig höhere finanzielle Belastung wieder ausgleichen. Dies sahen die Richter des EUGH jedoch anders. Die Lebenssituation des Klägers, ist mit einer  Hetero-Ehe rechtlich und tatsächlich vergleichbar. Nach dem Gesetz sind Lebenspartner zur gegenseitigen Fürsorge und eventuellen Unterhaltszahlungen verpflichtet (Vgl.  § 2 LPartG und § 5 LPartG).

Wie des LSVD berichtet, können mit dem heutigen Urteil alle verpartnerten Beschäftigten die ihnen vorenthaltenen Leistungen bis zum 3.12. 2003 nachfordern. „Das gilt auch für die Bundesländer, die ihre verpartnerten Beamten und Richter schon gleichgestellt haben, aber nicht rückwirkend zum Dezember 2003.“, so Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes. Laut dem Urteil vom EuGH, kann jeder Benachteiligte sein Recht „[…] geltend machen, wobei er nicht abwarten muss, dass der nationale Gesetzgeber diese Bestimmung mit dem Unionsrecht in Einklang bringt.“. Für den Deutschen Gesetzgeber heißt dies nun, dass eine dringende Nachbesserung der rechtlichen Regelungen erfolgen muss.

Der LSVD hält auf seiner Webseite Mustertexte bereit, mit der die Betroffenen die ihnen rechtwidrig vorenthaltenen Leistungen einfordern können.

Das Urteil, Schlussanträge und Ersuchen nachlesen. Mehr zum Thema Recht in den GAYS.DE News.

² Urteil ( C-147/08) des EuGH (Große Kammer) vom 10. Mai 2011 unter Berücksichtigung  der Allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts – Art. 157 AEUV – Richtlinie 2000/78/EG

Baden-Württemberg: Koalitionsvertrag verspricht Respekt

Lange hat es gedauert, bis eines der Schlusslichter in Sachen Gleichstellung in Deutschland aktiv wird. Doch mit dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg scheinen neue Zeiten für Schwule und Lesben zu beginnen.

Im ersten Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, ist neben einer zukünftigen Gleichstellung Homosexueller auch von einem Aktionsplan gegen Homophobie die Rede. So heißt es, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften im Landesrecht zukünftig gleichgestellt werden sollen. Zudem ist sei es mehr als diskriminierend, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Liebe nicht im Standesamt und zu den üblichen Gebühren beurkunden lassen können. (GAYS.DE berichtete) Auch im Beamtenrecht sollen erhebliche Verbesserungen erreicht werden.

Sehr erfreulich ist auch, dass der Koalitionsvertrag einen landesweiten Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung und die Einbeziehung der Lebensrealität unterschiedlicher sexueller Identitäten in die
Bildungsstandards vorsieht. Außerdem ist die Förderung von Projekten gegen Gewalt, Rassismus und Homophobie im Sport vorgesehen. Auch die Forderung vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland, einen Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Polizei zu
benennen, ist berücksichtigt worden.

„Wir begrüßen den Entwurf des Koalitionsvertrags von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. In dem verabredeten Regierungsprogramm sind die Forderungen des LSVD nach Engagement für eine Kultur der Vielfalt, des Respekts und der Akzeptanz weitgehend übernommen worden.“, so Heinrich Kuck-Linse vom LSVD.

Auf Bundesebene verspricht die neue Regierung Baden-Württembergs, sich für die Gleichstellung im Steuerrecht, für das gemeinsame Adoptionsrecht und die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ im Grundgesetz stark zu machen. Begrüßenswert ist auch das Bekenntnis für eine Politik der Antidiskriminierung auf EU-Ebene, berichtet der LSVD in einer aktuellen Meldung.

Homosexuelle Jugendliche haben eine vier Mal höhere Selbstmordrate

Jugendliche die sich als homosexuell sehen, haben mit 21,5 Prozent eine vier Mal höhere Selbstmordrate. Das haben amerikanische Wissenschaftler in einer Befragung unter 32.000 Elftklässlern herausgefunden.

Schuld daran ist das homosexuellen-feindliche Umfeld der Jugendlichen. Sobald es aber Projekte gegen Diskriminierung gibt, sinkt die Selbstmordrate – und das gilt auch für heterosexuelle Jugendliche, berichtet  PRIDE1.

Was sagt Ihr dazu: Gibt es genügend Maßnahmen zur Präventions- und Aufklärungsarbeit in Deutschland oder muss noch mehr angeboten werden? Wie sind  Eure Erfahrungen in Stadt und Land und welche Reaktionen habt Ihr schon erlebt? Wir freuen uns auf Eure Kommentare.

Saarland verabschiedet Diskriminierungsschutz für Homosexuelle

Im Saarland ist heute ein Diskriminierungsschutz für Homosexuelle einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen worden. Hasso Müller-Kittnau, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), äußerte sich mehr als zufrieden: „Nach jahrelangem Engagement des LSVD Saar für eine Verfassungsänderung haben heute alle fünf Fraktionen des saarländischen Landtages einstimmig ein Zeichen gesetzt und Artikel12, Absatz 3 der Landesverfassung, Gleichbehandlungsgebot, um die Formulierung „sexuelle Identität“ ergänzt (Verfassung des Saarlandes, Artikel 12, Absatz 3): “Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität, benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Der Schutz, den Homosexuelle ab sofort im Saarland genießen, hat nunmehr Verfassungsrang. Damit wurde nicht nur ein starkes Zeichen für Akzeptanz, Toleranz und Respekt für die Würde gleichgeschlechtlich Liebender gesetzt, sondern auch eine staatliche Verpflichtung gegen bestehende Diskriminierung und für die rechtliche Gleichstellung in die Landesverfassung aufgenommen. In Zeiten, in denen der Begriff „schwul“ zu den meist bemühten Schimpfwörtern dieser Gesellschaft, z.B. auf Schulhöfen, gehört, hat die Entscheidung des Saarlandes Vorbildfunktion. Sie wird helfen, in den Köpfen der Menschen etwas zu verändern.

Der LSVD Saar fordert heute insbesondere die saarländischen Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP auf, nunmehr auch der entsprechenden Erweiterung im Grundgesetz Artikel 3 zuzustimmen und somit der neuen Landesverfassung Rechnung zu tragen. (PM)

Der Wandel der Konservativen…

Was ein Wahlergebnis so alles verändern kann…  Nicht nur dass die SPD immer noch in der Versenkung beheimatet ist, die FDP als Verlierer da steht und die CSD/CSU nun doch Entscheidungen trifft, um das bisschen noch vorhandene Sympathie zu bündeln. Auch die Grünen drängen immer weiter um die Gunst der Wähler.

Politische Präsenz zeigen die Grünen schon immer. Egal ob auf Demonstrationen zum Castor oder auf regionalen Veranstaltungen, ein Repräsentant ist immer dabei. Auch bei den Christopher Street Days zeigen sich die Grünen aufgeschlossen. Claudia Roth trifft man in Berlin und Köln, begleitet von Renate Künast. Weltoffen und um die Rechte von Schwulen und Lesben engagiert. Auch Volker Beck, MdB steht immer und überall für die Recht von Homosexuellen ein.

Doch nun geht die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im bayrischen Landtag noch einen Schritt weiter: Die Rechte von Homosexuellen und Transgendern sollen auf Landesebene gestärkt werden.
Laut gleichstellungspolitischer Sprecherin hinke Bayern im Bundesdurschnitt deutlich hinterher und müsse endlich etwas für seine homosexuellen Bürgerinnen und Bürger schaffen. Claudia Stamm sagte in einem Interview mit der Süddeutschen, dass eine Koordinierungsstelle auf Landesebene eingerichtet werden soll. Vor allem die bestehenden Vorurteile und Ängste gegenüber homosexuellen und transidenten Menschen sollen in den kommenden Jahren angebaut werden. „Gerade in den ländlichen Bereichen sind Diskriminierung und Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben noch immer weit verbreitet. Die Menschen haben einfach Berührungsängste.“, so Stamm.
Zudem soll zukünftig die Aufklärungsarbeit schon in den Schulalltag integriert werden.

Nun stellen wir uns die Frage: Leben die Bayern hinterm Mond oder ist einfach nur Wahlkampf?

Deutschland ist reif für den Schritt nach vorn

Zehn Jahre ist es her, dass die Niederlande die rechtliche Situation von Homosexuellen wesentlich verbessert haben.
Am 1. April 2001 wurde die konventionelle Ehe auch den gleichgeschlechtlichen Paaren zugänglich gemacht und somit ein klares Zeichen zur Gleichstellung von Schwulen und Lesben gesetzt.

Als erstes Land weltweit, haben die Niederlande einen Schritt in die richtige Richtung gewagt und Vorurteile und Diskriminierung gegenüber Schwulen und Lesben abbauen können. Laut einer europaweiten Studie sind die Niederländer am tolerantesten gegenüber der gleichgeschlechtlichen Lebensweise. Vorurteile gegenüber Homosexuellen bestehen wenige.

Wie der LSVD in einer aktuellen Pressemitteilung mitteilt, fordert der Verband die Bundesregierung zum Handeln auf: „Im August gelten eingetragene Lebenspartnerschaften seit zehn Jahren als anerkannt. Nun ist es Zeit für den nächsten Schritt.“, so Manfred Bruns, Sprecher des LSVD. Meinungsumfragen zu Folge ist  die Mehrheit der Deutschen für eine Anerkennung.

„Die Schlechterstellung haben mittlerweile auch CDU/CSU anerkannt, sie sprechen sich aber weiter gegen die volle Gleichstellung aus. Weiterhin bestehen rechtliche Diskriminierungen, insbesondere im Einkommensteuerrecht und im Adoptionsrecht.“, so Bruns weiter.
Mit den gestern übergebenen Unterschriften aus der Aktion 3+ (GAYS.DE berichtete und sammelt Eure Videobeiträge zur Aktion Artikel 3) ist ein weiterer Schritt in Sachen Gleichstellung vollzogen worden.

Landtagswahl in Baden-Württemberg: CDU verweigert sich dem LSVD

In 14 Tagen wird in Baden-Württemberg gewählt – Welche Parteien sich in diesem Wahlkampf auch für die Rechte von Lesben und Schwulen einsetzen, dass zeigen die “Wahlprüfsteine” des LSVD Landesverbandes BW. In diesem Jahr zeigt die Übersicht aber auch, welche Partei sich anscheinend nicht für die queere Wählerschaft interessiert – Die CDU verweigerte bisher eine Antwort.

„Die CDU hat es nicht einmal für nötig befunden, auf die Wahlprüfsteine des LSVD zu reagieren. Sie hält offenbar Lesben und Schwule keiner Antwort würdig. Dass lässt am Demokratieverständnis dieser Partei zweifeln.“, so Anja Klein, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes Baden-Württemberg (LSVD).

Baden-Württemberg ist bundesweit das Schlusslicht bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Die bisherige Landesregierung von CDU und FDP hat wiederholt deutlich gemacht, dass sie daran nichts ändern will. Das bedeutet: keine Verpartnerung im Standesamt, höhere Gebühren für homosexuelle Paare, Diskriminierung von lesbischen und schwulen Landesbediensteten und nicht einen Cent für Aktionen oder Projekte gegen Homosexuellenfeindlichkeit.
“Schwarz-gelb hat offene Diskriminierung zum Regierungsprogramm erhoben. Die Landesregierung missachtet dabei bewusst die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichbehandlung Eingetragener Lebenspartnerschaften.”, so der LSVD weiter.

Klaus Wowereit setzt Zeichen

Am Montag hat Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ein Zeichen gegen Diskriminierung gesetzt.
Diskriminierung hat viele Gesichter – egal ob religiöser oder ethnischer geschlechterbezogener, sexueller oder politischer Natur. Sie tritt überall, in jede Gesellschaftsschicht auf und muss in die Schranken gewiesen werden.

Dazu hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eine neue Kampagne ins Leben gerufen, die jetzt Hilfsangebote sowie Ansprechpartner auf Landeseben besser untereinander vernetzt. Klaus Wowereit ist der erste, der dieses Anti-Diskriminierungspapier unterzeichnet und damit ganz klar ein Zeichen setzt. Dennoch mahnt er gegenüber der Zeitung die Welt, dass es noch viel Arbeit bedeute, Themen wie Gleichberechtigung von Frauen, als auch den Kampf gegen Homophobie weiter voranzutreiben. (Quelle: PRIDE1.de/hg)

Wie bewertest Du die sexuelle Vielfalt?

Eine Frage, die für viele von uns nicht einfach so beantwortet werden kann. Obwohl ein Jeder gern zu sich und seiner sexuellen Orientierung stehen möchte, gibt es gesellschaftliche Grenzen, die es zu überwinden gilt. Rein rechtliches Geplänkel ist dabei noch nicht einmal ausschlaggebend. Viel mehr der Druck von außen, das gesellschaftliche Umfeld gilt es zu „überleben“. Diskriminierung – verbal oder auch in Form von körperlicher Gewalt – erfahren viele Lesben und Schwule nicht nur im privaten Umfeld. Auch in Beruf und Freizeit sind Homosexuelle noch nicht vollkommen akzeptiert.

Eine Studie der Berliner Landesstelle für Gelichbehandlung soll nun Aufschluss geben. Untersucht werden soll das Verhältnis der ‚queeren‘ Community gegenüber anderen gesellschaftlichen Teilgruppen. Aus den Ergebnissen sollen anschließend Handlungsperspektiven entwickelt werden, die dazu beitragen sollen, Akzeptanz zu schaffen und Diskriminierung abzubauen.

In Auftrag gegeben wurde die wissenschaftliche Studie vom Berliner Senat, genauer gesagt von der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“. Unter Leitung von Professor Bernd Simon von der Christian-Albrechts-Universität Kiel werden die Daten anonym erhoben und ausgewertet.

Befragung zur Akzeptanz sexueller Vielfalt

Bremen startet mit Bundesratsinitiative ins neue Jahr

Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen, wenn es nach dem Willen des rot-grünen Senats in Bremen geht, mit der Ehe gleichgestellt werden. Zumindest im Einkommenssteuerrecht soll eine Angleichung der Homo-Ehe an das konventionelle Ehe-Model vorerst erfolgen.

Am gestrigen Dienstag wurde im Bremer Senat eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen, die nun energisch verfolgt werden soll. „Die steuerliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare soll in unserem Land endlich ein Ende haben.“, so Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne). „Zudem widerspricht die derzeitige Handhabe des Bundes der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie“, so Linnert weiter.

Obwohl Bremen bereits 2008 mit einem ähnlichen Vorhaben im Bundesrat gescheitert ist, ist sich die rot-grüne Landesregierung einig: Mit der im Jahressteuergesetz 2010 verankerten Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften (GAYS.DE berichtete) sei der Vorstoß erfolgsversprechend.