
Schwule und Lesben in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Einkommensteuerrecht de facto gleichgestellt – Das will der LSVD erfahren haben. Eine offizielle Bestätigung des Bundesfinanzministeriums und des zuständigen Ministers Schäuble gibt es bisher nicht.
Immer mehr Finanzgerichte haben in den letzten Monaten entschieden, dass auch Eingetragenen Lebenspartnern das Ehegattensplitting gewährt werden muss. (GAYS.DE berichtete) Bisher hatten die Finanzämter entsprechende Anträge auf Änderung der Steuerklassen abgelehnt. Bei einem Treffen der Referenten der Stadtverwaltungen hat man sich nach LSVD-Informationen jetzt darauf verständigt, solchen Anträgen in Zukunft stattzugeben.
„Es gibt darüber zwar noch keine offizielle Verlautbarung. Aber eine Finanzbeamtin hat einem LSVD-Mitglied erzählt, sie sei gerade dabei, seine Steuerklassen und die seines Mannes im Weg der Aussetzung der Vollziehung von I/I in III/V zu ändern. Das sei auf Länderebene beschlossen” worden, aber mit dem Zusatz, dass die Zusammenveranlagung weiterhin nicht für Lebenspartner gelten.“, schreibt LSVD-Sprecher Manfred Bruns in einem Newsletter.
Der LSVD geht daher davon aus, dass die Finanzämter Anträgen von Lebenspartnern auf Änderung Ihrer Steuerklassen von I/I in III/V nicht mehr ablehnen, sondern im Wege der Aussetzung der Vollziehung stattgeben werden. Dasselbe gelte für Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Nachforderungen aus Einkommensteuerbescheiden, durch die Lebenspartner entgegen ihrem Antrag nicht zusammen wie Ehegatten, sondern getrennt als Ledige zur Einkommensteuer veranlagt worden sind.
Mit dieser Änderung der Verwaltungspraxis ist die Gleichstellung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht praktisch erreicht. Wenn Lebenspartner ihre Steuerklassen ändern lassen, werden ihre Arbeitgeber nur noch die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an die Finanzämter abführen. Bei der nachfolgenden Einkommensteuerveranlagung im nächsten Jahr werden die Lebenspartner dann aber nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige zur Einkommensteuer veranlagt, weil die Zusammenveranlagung weiterhin nicht für sie gelten. Da aber ihre Arbeitgeber nur die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an das Finanzamt abgeführt haben, werden die Einkommensteuerbescheide auf Nachzahlungen enden. Dann können die Lebenspartner beantragen, die Vollziehung der Nachforderung auszusetzen mit der Folge, dass sie die Nachzahlung nicht zu bezahlen brauchen.
„Es ist wunderbar, dass wir das haben durchsetzen können. Aber als Bürger fragt man sich natürlich, warum ein solch kompliziertes und für alle Beteiligte arbeitsaufwendiges Verfahren? Es wäre doch viel einfacher, das Gesetz zu ändern. Aber das lehnt die CDU/CSU nach wie vor ab.“, so Manfred Bruns. Er dankt den vielen Lebenspartnern, die die Kampagne des LSVD unterstützt und die Finanzämter und Finanzgerichte immer wieder mit Anträgen bombardiert haben, obwohl ihr Erfolg nie sicher war. Und er dankt vor allem denjenigen, die mit ihren Anträgen keinen Erfolg hatten und die die Kosten tragen mussten. (Quelle: PRIDE1.de/td)







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