Lebenspartner im Steuerrecht de facto gleichgestellt

Schwule und Lesben in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Einkommensteuerrecht de facto gleichgestellt – Das will der LSVD erfahren haben. Eine offizielle Bestätigung des Bundesfinanzministeriums und des zuständigen Ministers Schäuble gibt es bisher nicht.

Immer mehr Finanzgerichte haben in den letzten Monaten entschieden, dass auch Eingetragenen Lebenspartnern das Ehegattensplitting gewährt werden muss. (GAYS.DE berichtete) Bisher hatten die Finanzämter entsprechende Anträge auf Änderung der Steuerklassen abgelehnt. Bei einem Treffen der Referenten der Stadtverwaltungen hat man sich nach LSVD-Informationen jetzt darauf verständigt, solchen Anträgen in Zukunft stattzugeben.

„Es gibt darüber zwar noch keine offizielle Verlautbarung. Aber eine Finanzbeamtin hat einem LSVD-Mitglied erzählt, sie sei gerade dabei, seine Steuerklassen und die seines Mannes im Weg der Aussetzung der Vollziehung von I/I in III/V zu ändern. Das sei auf Länderebene beschlossen” worden, aber mit dem Zusatz, dass die Zusammenveranlagung weiterhin nicht für Lebenspartner gelten.“, schreibt LSVD-Sprecher Manfred Bruns in einem Newsletter.

Der LSVD geht daher davon aus, dass die Finanzämter Anträgen von Lebenspartnern auf Änderung Ihrer Steuerklassen von I/I in III/V nicht mehr ablehnen, sondern im Wege der Aussetzung der Vollziehung stattgeben werden. Dasselbe gelte für Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Nachforderungen aus Einkommensteuerbescheiden, durch die Lebenspartner entgegen ihrem Antrag nicht zusammen wie Ehegatten, sondern getrennt als Ledige zur Einkommensteuer veranlagt worden sind.

Mit dieser Änderung der Verwaltungspraxis ist die Gleichstellung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht praktisch erreicht. Wenn Lebenspartner ihre Steuerklassen ändern lassen, werden ihre Arbeitgeber nur noch die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an die Finanzämter abführen. Bei der nachfolgenden Einkommensteuerveranlagung im nächsten Jahr werden die Lebenspartner dann aber nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige zur Einkommensteuer veranlagt, weil die Zusammenveranlagung weiterhin nicht für sie gelten. Da aber ihre Arbeitgeber nur die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an das Finanzamt abgeführt haben, werden die Einkommensteuerbescheide auf Nachzahlungen enden. Dann können die Lebenspartner beantragen, die Vollziehung der Nachforderung auszusetzen mit der Folge, dass sie die Nachzahlung nicht zu bezahlen brauchen.

„Es ist wunderbar, dass wir das haben durchsetzen können. Aber als Bürger fragt man sich natürlich, warum ein solch kompliziertes und für alle Beteiligte arbeitsaufwendiges Verfahren? Es wäre doch viel einfacher, das Gesetz zu ändern. Aber das lehnt die CDU/CSU nach wie vor ab.“, so Manfred Bruns. Er dankt den vielen Lebenspartnern, die die Kampagne des LSVD unterstützt und die Finanzämter und Finanzgerichte immer wieder mit Anträgen bombardiert haben, obwohl ihr Erfolg nie sicher war. Und er dankt vor allem denjenigen, die mit ihren Anträgen keinen Erfolg hatten und die die Kosten tragen mussten. (Quelle: PRIDE1.de/td)

Im Steuerrecht tut sich was

Nach einem Urteil am Bremer Finanzgericht scheinen die Weichen für eine steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern endlich gestellt. Zumindest schein die steuerliche Benachteiligung von homosexuellen Lebenspartnern gegenüber Verheirateten nun beendet.

In dem Urteil (Az: 1V113/11 <5>) verpflichtet das Finanzgericht das zuständige Finanzamt, die beantragte Eintragung eines lesbischen Paares vorläufig vorzunehmen. Zuvor hatten die Finanzbeamten die Eintragung auf Steuerklasse III und V bei den beiden Frauen abgelehnt, da sie sich nur in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, nicht aber in einer Ehe befänden. Die Frauen klagten.

Der Richter begründete das Urteil mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsrecht kritisiert und Zweifel an der Unterscheidung beider „Lebensformen“ geäußert.

Mehr zum Thema in den GAYS.DE News finden.

Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Lohnsteuerklasse III

Nach zwei Beschlüssen des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 9. und 20. Dezember 2011 (Az. 5 V 213/11 und 5 V 223/11) ist für eingetragene Lebenspartner die nach dem Gesetzeswortlaut nur für Ehegatten geltende Lohnsteuerklasse III – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – auf der Lohnsteuerkarte vorläufig einzutragen. Das gilt zumindest bis zu einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von Ehegatten begünstigenden Regelungen im Lohn- und Einkommensteuerrecht (so genanntes Ehegattensplitting) durch das Bundesverfassungsgericht in dort bereits anhängigen Verfahren.

In den entschiedenen Fällen wollte jeweils eine Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2011 die nach dem Gesetzeswortlaut Ehegatten vorbehaltene günstigere Lohnsteuerklasse III eintragen lassen. Dies hatte das Finanzamt abgelehnt. Dagegen beantragten die betroffenen Frauen vorläufigen Rechtsschutz beim Finanzgericht. Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts ordnete die vorläufige Eintragung der begehrten Lohnsteuerklasse auf der Lohnsteuerkarte an. Dabei ging das Gericht davon aus, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von den Regelungen im Einkommensteuergesetz zur Lohnsteuerklasseneinteilung, die Ehegatten begünstigen, bestehen.

Die Entscheidung der Richter liegt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zu Grunde, in der verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Eheleuten und Eingetragenen Lebenspartnern im Erbschaftsrecht angenommen wurde. Eine abschließende Klärung des Sachverhalts wird vom BVerfG erwartet.

Bereits mit einer öffentlich beachteten Entscheidung vom 28. Juni 2011 hatte das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht – seinerzeit vor dem Hintergrund des Grunderwerbsteuerrechts – erkannt, dass eingetragene Lebenspartner grundsätzlich Ehegatten gleichzustellen seien.

Auch das Finanzgericht Köln hat für die Eingetragene Lebenspartnerschaft entschieden. In einem Urteil vom Dezember 2011 heißt es, das eingetragene Lebenspartner bei der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln sind. (GAYS.DE berichtete).

Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben – Wir sagen JA!

Die SPD-Bundestagsfraktion hat beschlossen zu handeln: Die Fraktion wird einen Antrag stellen, der beinhaltet, dass die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet werden und die eingetragene Partnerschaft abgeschafft werden soll. Nach Auffassung der SPD ist es endlich an der Zeit, dass homosexuelle Paare endlich die gleichen Rechte genießen können wie Eheleute.

Mit diesem Vorstoß wir die Ehe für alle zur Mehrheitsmeinung im Bundestag. Lediglich die Fraktion von CDU/CSU steht jetzt allein da. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass die Fraktionsmeinung positiv ausfallen wird, fordert die SPD die Christdemokraten auf „ihre unhaltbare Position aufzugeben und sich Gerechtigkeit und Gleichstellung nicht weiter zu widersetzen.“

Wie Johannes Kahrs, MdB und SPD-Beauftragter für die Belange von Lesben und Schwulen, in einer Mitteilung verkündet: Gemeinsam mit FDP, Grünen und Linken stimme man inhaltlich überein, nun sei es an der „zu handeln“.

Zu Recht betont die SPD, dass die Öffnung der Ehe der logische und beste Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist. „Nach zehn Jahren Eingetragener Lebenspartnerschaft ist Deutschland nun reif für die homosexuelle Ehe, die Bevölkerung akzeptiert die Lebenspartnerschaft schon längst als Homosexuellen-Ehe.“, so Manfred Bruns, LSVD

Um die rechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zu erreichen bedarf es einer einfachen Mehrheit im Bundestag. Sollte diese erreicht werden, dann kann der Gesetzgeber die Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1353 BGB) mit einer Neufassung öffnen.

Wir haben eine Veranstaltung auf Facebook erstellt, die Eure Meinung einfangen soll. Wenn Ihr dafür seid, dass die CDU/CSU Fraktion ihre Meinung ändern muss, dann nehmt teil und erzählt es weiter!

Gleichstellung: Doch noch Schlusslicht bis 2013

In Sachsen laufen die bürokratischen Mühlen mal wieder langsamer als anderswo. Denn in Sachen Gleichstellung bleibt der Freistaat mal wieder das letzte Bundesland, welches die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht mit der Ehe gleichstellt. Damit ignorieren die Sachsen abermals geltendes Bundesrecht. GAYS.DE berichtete im September bereits darüber, dass das „bundesweite Schlusslicht“ auch gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstößt.

Dass die Landesregierung umdenken muss, das haben die Sachsen bereits mehrfach gefordert. Protestaktionen und CSDs wurden thematisch gestaltet und auch Unterschriften Aktionen veranstaltet. Letzeres unter anderem am 12. Oktober. Mehr als 4.500 Unterschriften konnten dem Landtag überreicht werden. Gleiches Recht für alle – „2 gleich 2“ so lautetet die Initiative von Parteien, Gewerkschaften und Vereinen für alternative Lebensformen. Den Protest friedlich zum Ausdruck gebracht, haben dann mehr als 150 Schwule und Lesben bei einem „Kiss In“ zur Übergabe der Petition.

Wie die sächsische Regierung entscheiden wird bleibt vorerst offen. Wir hoffen für uns.

Hier noch ein Videobeitrag von der Demo am 12. Oktober 2011:

Rechtstipp/Ratgeber: Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rechtstipp/Ratgeber: Eingetragene Lebenspartnerschaft

In „Erst Recht!“ informiert Rechtsanwältin Alexandra Gosemärker über Gesetze und Regelungen bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Auch in der zweiten Auflage des Ratgebers zur eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt Gosemärker wichtige Tipps zum Zusammenleben mit und ohne Trauschein. Das Buch deckt und klärt auf: Über die wichtigsten und neuesten Gesetze für Lesben, Schwule und Transgender.

„Erst Recht!“ klärt über populäre Irrtümer auf und gibt Tipps, das Zusammenleben noch besser zu gestalten. So setzt sich die Autorin unter anderem mit Fragen wie: „ Wie gehe ich überhaupt eine eingetragenen Lebenspartnerschaft ein?“ oder aber „Kann ich auch ein Testament schreiben?“ auseinander. Gosemärker informiert aber auch über die vielseitigen Möglichkeiten, sich gegenseitig abzusichern.

Für alle die Interesse an der Lektüre haben: Erschienen ist „Erst Recht!“ im Querverlag. Zum Preis von 14,90 € kann es online oder unter ISBN 978-3-89656-195-4 in jedem Buchladen bestellt werden.

Homosexuelle sind in Sachsen nichts wert!

Sachsen ist das letzte von 16 Bundesländern, welches sich gegen eine grundsätzliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe ausspricht. Wie die Chemnitzer „Freie Presse“ berichtete, wurde das „Zukunftsprogramm“, das die Anerkennung von Homo-Paaren beinhaltete, mehrheitlich von CDU-Mitgliedern abberufen. Die Landesverbände agieren somit direkt gegen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Generalsekretär Kretschmer.

Für die (horizontlosen [Anmerkung der Redaktion[) Homo-Gegner steht dagegen die besondere Stellung von Ehe und Familie – selbstverständlich aus heterosexueller Sicht – im Vordergrund. Der im Entwurf des Grundsatzprogramms geforderte „Respekt“ und die notwendige „Anerkennung“ gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren ist somit „Schnee von gestern“. Homosexuelle sind in Sachsen eben nichts wert.

So sieht es auch bei der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Landesrecht aus. Sachsen ist das letzte Bundesland, welches eine Unterscheidung von homo- und heterosexuellen Bürgern toleriert. Obwohl sich das Land damit gegen die bestehende Rechtsprechung auf EU-Setzt, wird eine Gleichstellung im Beamtenrecht auch erst bis 2013 in Aussicht gestellt. Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie ist bereits vor gut acht Jahren in Kraft getreten, somit ist Sachsen das Schlusslicht in Sachen Toleranz, Akzeptanz und Respekt gegenüber Menschen mit einer „der Norm abweichenden (Ausdruck eines Gegners)“ sexuellen Orientierung.

Das endgültige Programm der CDU Sachsen wird am 26. November auf dem Landesparteitag in Plauen verabschiedet.

Lebenspartnerschaft: 23.000 sagten „JA“

Wie eine Erhebung des statistischen Bundesamtes ergeben hat, lebten im vergangen Jahr rund 23.000 Paare in sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaften. Dabei wurden nur die Paare berücksichtigt, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz registriert sind. Hinzu kommen rund 63.000 schwule und lesbische Pärchen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zusammen leben, diese aber noch nicht eintragen lassen haben.

Erhoben wurden die Daten aus den Ergebnissen des Mikrozensus 2010. Mit der großen jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland und Europa wird unter anderem der Familienstand abgefragt. Dieser aber erst seit 2006.

Im Vergleich zu den Vorjahren, leben heute rund 37 % der gleichgeschlechtlichen Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im Jahr 2006 waren es nur rund die Hälfte.

Der Mikrozensus ist eine statistische Erhebung, bei der im Gegensatz zur Volkszählung nur nach bestimmten Zufallskriterien ausgewählte Haushalte beteiligt sind. Die Anzahl der Haushalte wird so gewählt, dass die Repräsentativität der Ergebnisse statistisch gesichert ist. Der Mikrozensus dient dazu, die im Rahmen von umfassenden Volkszählungen erhobenen Daten in kurzen Zeitabständen mit überschaubarem organisatorischem Aufwand zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Steuerrecht: Keine Gleichstellung für Schwule und Lesben

Am Freitag waren die Mitglieder des Bundesrates zur 884. Parlamentssitzung zusammen gekommen. Neben zahlreichen Tagesordnungspunkten sollte unter TOP 15 auch die Gleichstellung  Eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht verabschiedet werden. (GAYS.DE berichtete)

Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wurde in der Ziffer 18 der Ausschussempfehlungen des Bundesrates (253/1/11) eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht gefordert. Allerdings hat diese Ziffer in der Plenarsitzung keine Mehrheit gefunden und ist damit auch nicht Bestandteil der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf geworden. Im Vorstoß hieß es: „[…]Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen. Schwerpunkt muss dabei die Gleichsetzung von Lebenspartnern und Ehegatten in allen Vorschriften des Einkommensteuerrechts bilden. […]“.

Schade, dass unsere Regierung trotz des erneuten Vorstoßes sich gegen einen weiteren Schritt zur Gelichstellung entschieden hat und es nicht für notwendig hält, seine Bürger als gleichwertig zu betrachten. Demnach bleiben Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gegenüber der Ehe insbesondere im Einkommensteuerrecht bis heute benachteiligt, da ein seiner Zeit vom Deutschen Bundestag beschlossenes Ergänzungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz, das die Anerkennung im Steuerrecht vorsah, im Bundesrat keine Mehrheit fand. In einer Stellungnahme des Bundesrates hießt es weiter: „[…] Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hindert der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 GG den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleichkommen. […]“. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schließt sich dieser Argumentation an. Ein Grund mehr zur Frage, warum unsere Bundesregierung Eingetragene Lebenspartnerschaften immer noch nicht im Beihilfe-und Steuerrecht mit Eheleuten gleichstellt.

Baden-Württemberg: Koalitionsvertrag verspricht Respekt

Lange hat es gedauert, bis eines der Schlusslichter in Sachen Gleichstellung in Deutschland aktiv wird. Doch mit dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg scheinen neue Zeiten für Schwule und Lesben zu beginnen.

Im ersten Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, ist neben einer zukünftigen Gleichstellung Homosexueller auch von einem Aktionsplan gegen Homophobie die Rede. So heißt es, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften im Landesrecht zukünftig gleichgestellt werden sollen. Zudem ist sei es mehr als diskriminierend, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Liebe nicht im Standesamt und zu den üblichen Gebühren beurkunden lassen können. (GAYS.DE berichtete) Auch im Beamtenrecht sollen erhebliche Verbesserungen erreicht werden.

Sehr erfreulich ist auch, dass der Koalitionsvertrag einen landesweiten Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung und die Einbeziehung der Lebensrealität unterschiedlicher sexueller Identitäten in die
Bildungsstandards vorsieht. Außerdem ist die Förderung von Projekten gegen Gewalt, Rassismus und Homophobie im Sport vorgesehen. Auch die Forderung vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland, einen Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Polizei zu
benennen, ist berücksichtigt worden.

„Wir begrüßen den Entwurf des Koalitionsvertrags von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. In dem verabredeten Regierungsprogramm sind die Forderungen des LSVD nach Engagement für eine Kultur der Vielfalt, des Respekts und der Akzeptanz weitgehend übernommen worden.“, so Heinrich Kuck-Linse vom LSVD.

Auf Bundesebene verspricht die neue Regierung Baden-Württembergs, sich für die Gleichstellung im Steuerrecht, für das gemeinsame Adoptionsrecht und die Aufnahme des Merkmals „sexuelle Identität“ im Grundgesetz stark zu machen. Begrüßenswert ist auch das Bekenntnis für eine Politik der Antidiskriminierung auf EU-Ebene, berichtet der LSVD in einer aktuellen Meldung.