Bundesrat berät über Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Wie der Lesben-und Schwulenverband Deutschland heute in eine Mitteilung bekannt gegeben hat, wird der Bundesrat am Freitag auf seiner 882. Sitzung zwei Anträge zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Familienrecht und im Steuerrecht behandeln.
Der Anhörung vorangegangen sind Initiativen der Länder Berlin und Bremen. Diese hatten zu weiteren Maßnahmen in der Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgefordert. (GAYS.DE berichtete)

„Der Antrag Berlins zielt auf die dringend notwendige Gleichstellung im Kindschaftsrecht. Hier werden Lesben und Schwule, die Familien gründen, nach wie vor diskriminiert. Die fehlende Gleichstellung im Einkommensteuerrecht ist das Thema der Initiative des Landes Bremen. Beide Anträge werden von den Fachausschüssen des Bundesrates unterstützt.“, so erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

Die Entscheidung im Saarland, dass Homosexuelle einen besonderen Schutz genießen sollen, ist bereits am Mittwoch verabschiedet worden. Hier wurde die Landesverfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“ einstimmig und ohne Gegenstimmen erweitert. (GAYS.DE berichtet)
Diese Entscheidung könnte richtungsweisend für die morgige Debatte sein.

„Es ist schon erstaunlich, dass Initiativen zur Gleichstellung nur noch von der Opposition im Bundestag und von Regierungen der Länder kommen. Die Initiativen der Landesregierungen unterstreichen eindrucksvoll, wie untätig die Bundesregierung ist. Sie ist weder willens noch fähig, den Reformstau zu bewältigen. Die Parteien der Regierungskoalition sind offenbar nur noch mit sich selbst beschäftigt und haben kein Ohr für die Belange von Lesben, Schwulen und Transgender.“, so Bruns weiter.

Gleichstellung Homosexueller in NRW beschlossen

Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Landesebene mit einem Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Damit löst die SPD-geführte Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ein zentrales Wahlkampfversprechen gegenüber den schwulen und lesbischen Wählern ein.

Ziel sei es, homosexuellen Beamten und den Hinterbliebenen die gleichen Rechte wie den heterosexuellen Beamten einzuräumen. So würden künftig auch homosexuelle, verheiratete Beamte den Familienzuschlag und eine Hinterbliebenenrente beanspruchen können. Erklärt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

Das Gesetz wird voraussichtlich bis zur Sommerpause verabschiedet und soll rückwirkend zum 03. Dezember 2003 in Kraft treten, also dem Tag, an dem die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Die abgewählte Rüttgers-Regierung von CDU und FDP hatte eine Gleichstellung homosexueller Landesbeamter abgelehnt.( Quelle: PM)

Rechtliche Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften in Sachsen-Anhalt

Eine freudige Meldung und ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk für viele Lesben und Schwule in Sachsen-Anhalt dürfte die im Landtag verabschiedet Besoldungsneuregelungs- und Gleichstellungsgesetz darstellen. Rückwirkend zum 31.03.2007 werden demnach Landesbeamte gleichgestellt. Das Land Sachsen-Anhalt richtet  sich somit nach der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie zu Beschäftigung und Beruf.

„Wir freuen uns über die umfassende gesetzliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen im Landesrecht von Sachsen-Anhalt. Aufgrund des am Donnerstag beschlossenen Besoldungsneuregelungsgesetzes werden Beamtinnen und Beamte, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft leben, in Sachsen-Anhalt in Zukunft dieselbe Besoldung und Versorgung erhalten wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die in einer Ehe leben.“, so Martin Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des LSVD Sachsen-Anhalt.

Durch das zweite Gleichstellungsgesetz wird die Eingetragene Lebenspartnerschaft im gesamten Landesrecht mit der Ehe gleichgestellt. Zu den geänderten Vorschriften gehören beispielsweise das Ministergesetz, das Kommunalabgabengesetz, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz, die Gaststättenverordnung sowie die Gesetze für die Regelungen der Freien Berufe.

Der LSVD-Sachsen-Anhalt hat über viele Jahre hinweg auf die Gleichstellung gedrungen und ist erfreut darüber, dass der Landtag nun auch der rückwirkenden Gleichstellung der verpartnerten Beamten und Richter im Besoldungs- und Versorgungsrecht zugestimmt hat.

In den meisten Bundesländern sind inzwischen Regelungen zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Landesrecht vollzogen worden. Nur noch Thüringen, Sachsen und insbesondere Baden-Württemberg hinken hinterher.  (LSVD/PM/GAYS.DE)

Justizminister diskutieren über Adoptionsrecht für Homosexuelle

Das Thema Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartnerschaften steht an oberster Stelle der Tagesordnung der 82. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin. Hamburgs Justizsenator Till Steffen von der Grün-Alternativen Liste (GAL) will nach Medienberichten das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule durchsetzen.

Gegenüber der „Berliner Zeitung“ sagte Steffen, dass Eingetragene Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen im Adoptionsrecht mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden müssen. Derzeit gilt in Deutschland die Stiefkindadoption – die Adoption eines fremden Kindes ist hingegen nicht möglich. (Quelle: PRIDE1/ml)

Die Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 1 wurde der freien Hansestadt Hamburg zugewiesen. Diese hat bereits zum ersten Januar 2010 den Vorsitz der Konferenz der Justizministerinnen und -minister übernommen. Sobald GAYS.DE nährer Informationen zum Entschluss in Erfahrung bringen konnte, werden wir Euch weiter informieren.

UPDATE, 04. November 2010:

Die eben zu Ende gegangene Herbstkonferenz lässt hoffen. Die Justizministerinnen und Justizminister sprechen sich mehrheitlich für ein Adoptionsrecht in eingetragenen Lebenspartnerschaften aus. Als Ergebnis der Debatte fordern sie die Bundesregierung auf, die revidierte Fassung des Europäischen Übereinkommens vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern zu unterzeichnen.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland begrüßt die Entscheidung zur Öffnung des Adoptionsrechts. Manfred Bruns, Sprecher des LSVD ist sehr erfreut, dass eine länder- und parteiübergreifende Initiative gestartet wird, die nicht von ideologischen Vorbehalten, sondern von Vernunft und Augenmaß getragen wird. “Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Initiative aufzugreifen und die Diskriminierung im Adoptionsrecht zu beenden. Eine klare und verlässliche Regelung für alle Familien zu haben, ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder.”, so Bruns.

Grüne wollen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht

Nachdem unsere Bundesregierung heute vor einer Woche entschieden hat, homosexuelle Beamte ihren heterosexuellen Kolleginnen und Kollegen gleichzustellen (GAYS.DE berichtete), ist ein weiterer Stein ins Rollen gebracht.

Die Grünen wagen einen erneuten Versuch, eingetragene Lebenspartnerschaften im Steuerrecht mit der Ehe gleichzustellen. Dieses Ziel hat ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In der Begründung des Entwurfs heißt es, für eingetragene Lebenspartnerschaften bestehe auch nach dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes eine ”massive Diskriminierung“.

Ein vom Bundestag bereits beschlossenes Ergänzungsgesetz, das eine Anerkennung im Steuerrecht vorgesehen hätte, habe im Bundesrat keine Mehrheit erhalten. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner würden bei der Einkommensteuerveranlagung nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige behandelt und einer ungünstigeren Steuerklasse zugeordnet.

”Darüber hinaus gibt es erhebliche Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Familien mit Kindern, die zu einer spürbaren Schlechterstellung bei ihrer wirtschaftlichen Situation führen, unter der auch die Kinder mitleiden müssen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, mit dem unter anderem auch Änderungen auf dem Gebiet der kapitalgedeckten Altersvorsorge und der vermögenswirksamen Leistungen vorgenommen werden sollen.

Die Benachteiligung der Lebenspartnerschaften könne nicht mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe gerechtfertigt werden, heißt es unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach stelle die Rechtfertigung der Privilegierung der Ehe auf die auch rechtlich verbindliche Verantwortung für den Partner ab. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass Ehen sich in diesem Punkt von eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht unterscheiden würden. ”Beide sind auf Dauer angelegt und begründen eine gegenseitige Einstandspflicht“, zitiert die Fraktion aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Mit dem Gesetzentwurf solle die bestehende ungerechte und grundrechtswidrige Behandlung von Lebenspartnerschaften beseitigt werden. (Quellen: PRIDE1.de/ml und PM/Redaktion; Bild: Bundestag 2006)

Hessen: Rückwirkende Gleichstellung ist gesetzlich gefordert

Wie der Lesben- und Schwulenverband Deutschland heute mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden das Land Hessen zur rückwirkenden Zahlung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen für Beamte des Landes, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, verpflichtet.

Damit entsprechen die Richter nicht nur den bundesweiten Forderungen des LSVDs, sondern auch zahlreichen Klägerinnen und Klägern im Hessen. Bisher haben nur Berlin und Hamburg verpartnerte Beamte und Richter auch rückwirkend gleichgestellt, Berlin zum 03.12.2003 und Hamburg zum 01.08.2001. In Nordrhein-Westfalen bereitet die neue Koalition ein entsprechendes Gesetz vor. In den anderen Ländern, die schon gleichgestellt haben, ist das nicht rückwirkend geschehen. (GAYS.DE berichtete)

Für den LSVD und Klägerinnen und Klägern in den übrigen 13 Bundesländern ist dies ein richtungsweisendes Zeichen – Die Hoffnung, das ihren Ansprüchen entsprochen wird, wird bekräftigt.
Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) ist erfreut üebr die Entscheidung: „Wir begrüßen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Es macht deutlich, dass es eine rechtliche Grundlage und die Verpflichtung zur rückwirkenden Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften gibt.“

Hessen hat verpartnerte Beamten und Richter erst ab 01.04.2010 mit seinen verheirateten gleichgestellt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 23.09.2010 (Az. 1 K 587/10.WI) entschieden, dass dies rechtswidrig war. Deutschland hätte die Gleichstellungsrichtlinie-Richtlinie 2000/78/EG bis zum 02.12.2003 in deutsches Recht umsetzen müssen. Auf dieser Grundlage hat das Verwaltungsgericht einer Beamtin den rechtswidrig vorenthaltenen Familienzuschlag ab ihrer Verpartnerung im Mai 2005 bis zum Inkrafttreten des Hessischen Gleichstellungsgesetzes zugesprochen.

Betroffenen, denen rechtswidrig Bezüge vorenthaltenen werden, sollen auch weiterhin von den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gebrauch machen. Der LSVD hat dazu diverse Mustertexte auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt.

Gleichstellung: Grüne kritisieren Bundesregierung

Die Grünen kritisieren die Bundesregierung, weil diese Eingetragene Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht nicht rückwirkend gleichstellen will und somit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Die Grüne Bundestagsfraktion will das nicht hinnehmen und hat deswegen einen Antrag in den Finanzausschuss eingebracht, der diese Lücke im Jahressteuergesetz schließt.
Die Schwarz-Gelben Koalitionäre haben jetzt die Gelegenheit zu zeigen, ob sie Verfassungstreue erst meinen, so Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher, sowie Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen.

Auch die Einkommensteuer diskriminiert lesbische und schwule Paare. Es ist nicht einzusehen, warum die kinderlose Ehe von Angela Merkel besser gestellt sein soll als die kinderlose Eingetragene Lebenspartnerschaft von Guido Westerwelle, so Beck und Schick. Dagegen werden tausende Kinder, die bei ihren lesbischen oder schwulen Eltern aufwachsen, schlechter gestellt. Auch dieser Zustand ist verfassungswidrig. Wir arbeiten deswegen gerade an einem Gesetzentwurf, der die Eingetragene Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellt. Der Entwurf soll in der kommenden Woche präsentiert werden, erklären die Politiker weiter. (Quelle:  PRIDE1.de/ml)

Essener Bischof Overbeck hält Homo-Ehe für “moralisch nicht vertretbar

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck hält das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft für moralisch nicht vertretbar. In einem interview mit der „Frankfurter Rundschau“ sagte Overbeck dass im Zusammenhang mit der Heirat von Außenminister Guido Westerwelle, der am Freitag mit seinen langjährigen Lebenspartner eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist (GAYS.DE berichtete):

„Der Herr Außenminister ist – genauso wie der Bischof von Essen – Bürger der Bundesrepublik Deutschland und kann sich nach ihren Gesetzen verhalten. Dass das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft für mich als katholischer Bischof moralisch nicht vertretbar ist, ist aber eindeutig.“, so Overbeck.

Für Schlagzeilen sorgte Overbeck vor einigen Wochen, als er in der ARD-Talkshow „Anne Will“ Homosexualität als Sünde bezeichnete. (zur Berichterstattung auf GAYS.DE) Overbeck bedauerte diese Aussage nicht. Er empfindet die massiven Protesten nach seiner Aussage sogar positiv: „Die Empörung, die hier eingetreten ist, hängt damit zusammen, dass weite Teile der Bevölkerung viele Formen der Sexualität sehr anders bewerten als die katholische Kirche. Mir ist deutlich geworden, dass wir als Kirche weniger auf dogmatischer, moralischer oder rechtlicher Ebene mit den Betroffenen ins Gespräch kommen müssen als vielmehr auf der Beziehungsebene. Es war jedenfalls nicht meine Absicht, homosexuelle Menschen zu verletzen.“, so der Bischof im Interview. (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Nur die Liebe zählt…

„Verliebt, verlobt, verheiratet“ heißt es und für unseren amtierenden Außenminister ist dies am vergangenen Wochenende auch endlich in Erfüllung gegangen. Heimlich und unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben sich Guido Westerwelle und sein langjähriger Lebenspartner Michael Mronz bereits am Freitag das Ja-Wort gegeben. Im engsten Familienkreis wurde vollendet, was 2003 auf einem Reitturnier begonnen hat – aus einer skandalfreien Beziehung wurde ein Bündnis auf Lebenszeit. Getraut wurden Westerwelle und Mronz vom Bonner Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch persönlich. Selbst die Parteispitze und sämtliche Bundespolitiker wussten nichts  von dem Vorhaben der beiden. Erst kurz vor der Zeremonie wurde von der neu Eingetragenen Lebenspartnerschaft gesprochen. Wir gratulieren.

Auch in Hamburg scheint sich in Sachen gleichgeschlechtlicher Liebe einiges zu bewegen. Medienberichten zu folge soll der ehemalige Bürgermeister Hamburgs, Ole von Beust frisch verliebt sein. Zumindest spekulieren die Medien über seinen Rücktritt und seinen Auftritt mit dem jungen Lukas. Mehr als 35 Jahre Altersunterschied sollen zwischen den beiden liegen – wo die Liebe eben hinfällt. Wie Bild-Online berichtet, hat von Beust die neue Liebe bereits bestätigt. Auch den beiden frisch verliebten wünschen wir alles Gute.

Thüringen öffnet Standesämter für Homosexuelle

In Thüringen können Lesben und Schwule ihre Eingetragene Lebenspartnerschaft zukünftig an den Standesämtern eintragen lassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung von CDU und SPD wurde am Freitag im Landtag beschlossen. Bislang mussten gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft am Ordnungsamt beurkunden lassen. (mehr zum Thema)

Nach einer Meldung der „Thüringer-Allgemeinen“ zeigte sich die CDU mit der Gesetzänderung zufrieden. „Die Rechte von homosexuellen Paaren werden nun gestärkt“, so die CDU-Abgeordnete Gudrun Holbe. Die neue Regelung soll zum 01. Januar 2011 in Kraft treten.

Für die Linke dauert die Umsetzung zu lang. Die derzeitige Verweigerung der Standesämter sei ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Landesverfassung, so die Linke Gleichstellungsexpertin Karola Stange der Meldung zufolge. (Quelle: PRIDE1.de/ml)