Wie der Lesben-und Schwulenverband Deutschland heute in eine Mitteilung bekannt gegeben hat, wird der Bundesrat am Freitag auf seiner 882. Sitzung zwei Anträge zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Familienrecht und im Steuerrecht behandeln.
Der Anhörung vorangegangen sind Initiativen der Länder Berlin und Bremen. Diese hatten zu weiteren Maßnahmen in der Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgefordert. (GAYS.DE berichtete)
„Der Antrag Berlins zielt auf die dringend notwendige Gleichstellung im Kindschaftsrecht. Hier werden Lesben und Schwule, die Familien gründen, nach wie vor diskriminiert. Die fehlende Gleichstellung im Einkommensteuerrecht ist das Thema der Initiative des Landes Bremen. Beide Anträge werden von den Fachausschüssen des Bundesrates unterstützt.“, so erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).
Die Entscheidung im Saarland, dass Homosexuelle einen besonderen Schutz genießen sollen, ist bereits am Mittwoch verabschiedet worden. Hier wurde die Landesverfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“ einstimmig und ohne Gegenstimmen erweitert. (GAYS.DE berichtet)
Diese Entscheidung könnte richtungsweisend für die morgige Debatte sein.
„Es ist schon erstaunlich, dass Initiativen zur Gleichstellung nur noch von der Opposition im Bundestag und von Regierungen der Länder kommen. Die Initiativen der Landesregierungen unterstreichen eindrucksvoll, wie untätig die Bundesregierung ist. Sie ist weder willens noch fähig, den Reformstau zu bewältigen. Die Parteien der Regierungskoalition sind offenbar nur noch mit sich selbst beschäftigt und haben kein Ohr für die Belange von Lesben, Schwulen und Transgender.“, so Bruns weiter.







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