Gleichstellung für Lesben und Schwule in Freistaat Bayern

Im Freistaat Bayern werden lesbische und schwule Beamte mit ihren heterosexuellen Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt. Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch ein neues Dienstrecht für Beamtinnen und Beamte des Freistaates verabschiedet, das die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungs- sowie Laufbahnrecht vorsieht.

“Wir begrüßen die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bayerischen Besoldungs- und Versorgungsrecht. Schwule und lesbische Beamte, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft leben, erhalten ab dem
01.01.2011 dieselben Vergünstigungen, die gleichen Familienzuschläge und die gleiche Hinterbliebenenpension.
Auch die Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften werden voll akzeptiert.”, so Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

Nach dem die Bayerische Staatsregierung zwei Mal vergeblich versucht hat, die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft vor dem Verfassungsgericht zu stoppen, ist diese Geste der Anerkennung auch ein sehr wichtiges bundespolitisches Signal, erklärt Bruns weiter.
Der LSVD ist über die fehlende, rückwirkende Gleichstellung allerdings enttäuscht. „Leider hat die Bayerische Landesregierung die rückwirkende Gleichstellung nicht umgesetzt, obwohl diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geboten ist. Auch mehrere Verwaltungsgerichte haben Eingetragenen Lebenspartnern ab Datum der Verpartnerung dieselben Leistungen zugesprochen wie verheirateten Beamten.

Der LSVD empfiehlt deshalb den Betroffenen, die rückständigen Beträge individuell einzufordern. Die Ansprüche basieren auf der EU-Richtlinie 2000/78/EG (Diskriminierungsverbot in Beschäftigung und Beruf), können seit dem 3.12.2003 eingeklagt werden und sind nicht verjährt. Mustertexte finden sich auf der LSVD- Webseite. (PRIDE1.de/ml)

Verfassungsgericht lehnt nachträgliche Hinterbliebenenrente ab

Hinterbliebenen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf eine Rente, wenn der Partner oder die Partnerin vor dem Jahr 2005 gestorben ist. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Die Richter wiesen damit die Klage eines schwulen Mannes ab, dessen Partner im Jahr 2002 gestorben ist. Seit 2005 haben Hinterbliebene Lebenspartner allerdings einen Rentenanspruch.
Die Richter argumentierten, dass der Gesetzgeber nicht zu einer Rückwirkenden Gleichstellung verpflichtet gewesen sei. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft besteht in Deutschland seit dem Jahr 2001 – seit 2005 gibt es auch eine gesetzliche Hinterbliebenen-Regelung. (PRIDE1.de/ml)

Ein Schritt Richtung Homo-Ehe

Berlin ist und bleibt eine aufstrebende und energiegeladene Stadt, das ist uns wohl allen bekannt. Zahlreiche Ansatzpunkte, Kampagnen und Initiativen sind bereits von Seiten der Lokalpolitik initiiert worden, die die Verbesserung der Rechte von Schwulen und Lesben beabsichtigen. Neuestes Vorhaben des Berliner Senats ist ein Gesetz, das eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichstellen soll. Dabei beruft sich der Senat auf das Bundesverfassungsgericht.

Der Gesetzentwurf wurde heute dem Bundesrat vorgelegt, dieser muss nun weiterführend über eine Anhörung und eine eventuelle Grundgesetzänderung entscheiden. Auch wenn für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften seit 2001 die Möglichkeit einer eheähnlichen Eintragung besteht, ist der Berliner Senat nicht der Auffassung, dass dies dem herkömmlichen Ehemodell entspricht. Homosexuelle Paare sind immer noch in vielen Punkten benachteiligt. Bestes Beispiel dafür, die unterschiedlichen Regelungen zum Erb- und Steuerrecht sowie bei Unterhaltspflichten, aber auch in Sachen Adoption bestehen noch einschneidende Benachteiligungen.

In dem vom Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit unterzeichneten Gesetzesantrag heißt es: „[…] das sich beide Lebensformen lediglich durch die sexuelle Orientierung unterscheiden, […] stellt sich die Frage, warum diese Ungleichbehandlung Bestand haben darf.“. Der Senat sieht es für erwiesen an, dass einzig die Ehe zwischen Mann und Frau nicht mehr zeitgemäß ist. Gleichgeschlechtliche Paare existieren und sind mittlerweile (teilweise) in der Gesellschaft angekommen. Eine Benachteiligung im Steuerrecht, gegenüber dem traditionellen Ehemodell demnach nicht mehr vertretbar.

Zum Vergleich verweist der Senat auch auf Länder, in denen die Eheschließung von Homosexuellen bereits Normalität ist. So können gleichgeschlechtliche Paare beriet sind en Niederlanden, Belgien, Kanada, Spanien, Portugal, Südafrika, Norwegen und Schweden eine anerkannte Zivilehe eingehen. Dies gilt es nun auch in Deutschland umzusetzen und eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung abzuschaffen.

Auch in Nordrhein-Westfalen scheint sich das Thema Gleichstellung weiter in der politischen Landschaft zu drehen. Medienberichten zu folge haben SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag die Gleichstellung von Schwulen und Lesben in allen Lebensbereichen vereinbart. Im Detail heißt es in den Koalitionspapieren, dass eingetragenen Lebenspartner vollständig und rückwirkend gleichgestellt werden. Der Abbau von Diskriminierung und Homophobie in Gesellschaft und Politik soll dabei ministerübergreifend erfolgen und Initiativen von Verbänden und Organisationen weiter gefördert werden. Mit dem Vorstoß auf Landesebene, hat NRW auch die Möglichkeit auf Bundesebene Einfluss zu nehmen. Initiativen, die eine vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe vorsehen, sollen im Bundesrat unterstütz werden.

Bundesregierung bricht Wahlversprechen gegenüber Lesben und Schwulen

Das Kabinett hat heute die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht beschlossen.

Für Volker Beck, den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer und menschenrechtspolitischen Sprecher von Bündnis90/Die Grünen ist das zu spät und inhaltlich zu wenig.
Die Bundesregierung bricht ein weiteres Versprechen gegenüber Schwulen und Lesben. Mit dem heute vorgelegten Entwurf des Jahressteuergesetzes hält sie in zentralen Punkten an der Ungleichbehandlung von Eingetragener Lebenspartnerschaft mit der Ehe fest. Die Einkommensteuer bleibt ausgespart. Obwohl Schwarz-Gelb die Gleichstellung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat, will die Koalition eingetragene Lebenspartner bei der Einkommensteuer weiterhin wie Fremde behandeln. Dabei ist dies die größte bestehende Ungerechtigkeit, bei der Lesben und Schwule massiv benachteiligt werden, so Beck in einer Mitteilung.

Die nun vorgeschlagene Anpassung im Erbschafts- und Grunderwerbssteuerrecht ist richtig, aber kaum mehr als ein Placebo zur Beruhigung der FDP-Klientel. Zudem weigert sich die Regierung, die Gleichstellung rückwirkend zu ermöglichen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor einem Jahr deutlich gemacht, dass eine vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vom Gleichheitsgrundsatz her geboten ist. Die Grünen im Bundestag hatten deswegen die Anpassung im Erbschaftssteuerrecht bereits im November des letzten Jahres beantragt die Koalitionsfraktionen haben dies dann abgelehnt. “Wir werden nun erneut einen umfassenden Gesetzentwurf vorlegen, der alle Bereiche des Steuerrechts berücksichtigt.”, so Beck.  (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Diskriminierung in Baden-Württemberg

Die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren soll ein Ende haben – Das dachten sich auch mehr als 300 Lesben und Schwule am vergangenen Samstag in Karlsruhe. Unter dem Motto: „gleiche Liebe, gleiches Recht“, [GAYS.DE berichtete] verfolgten sei ein gemeinsames Ziel: Die vollständige Standesamtöffnung in ihrer Stadt. Derzeit ist es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht gestattet, in einem der beliebtesten Räumlichkeiten der Stadt den wohl schönsten Tag des Lebens zu vollziehen. Lediglich eine `stumme Beurkundung´ der Lebenspartnerschaft ist in der dritt größten Stadt Baden-Württembergs möglich.

Oberbürgermeister Heinz Fenrich – der im Übrigen die Schirmherrschaft des schwul-lesbischen Kulturfestivals „Schrill im April“ übernommen hat – ist verantwortlich für die derzeitige Situation sich liebender gleichgeschlechtlichen Paare in Karlsruhe. Er selbst hatte bereits im Januar eine Abstimmung nach der Debatte zum Thema  aus formalen Gründen verhindert. Anders als seine Kollegen in anderen baden-württembergischen Städten, sieht er „landesrechtliche Gründe gegen die Standesamtöffnung“.

An der Demonstration nahmen neben Politikern der großen deutschen Parteien auch Vertreter der ortsansässigen Vereine, Hochschulgruppe und des LSVD teil. Alle zusammen setzen ein Zeichen gegen die anhaltende Diskriminierung der Stadt- die Linkspartei kündigte zudem an einen neuen Antrag im Gemeinderat vorzubringen.

Eingetragene Lebenspartnerhaften nun auch beim BAföG

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat eine Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Neben zahlreichen Änderungen, wie leichte Erhöhungen der Leistungen, werden erstmals auch eingetragene Lebenspartnerschaften im Gesetz berücksichtigt.

Lesben und Schwule in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen zukünftig im BAföG genau so behandelt werden wie Eheleute. Die bedeutet, dass die Einkünfte des Lebenspartners künftig angerechnet werden. Auswirkungen hat dies insbesondere für die Berücksichtigung des Partnerschaftseinkommens beim Auszubildenden und für die Förderungsberechtigung ausländischer Lebenspartner. Der Gesetzentwurf der Regierung muss nun noch im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Gleichstellungsentwürfe von Hessen und Niedersachsen enttäuschend

GleichstellungIn einem aktuellen Rundschreiben vom Dienstag, 17. November 2009, rät der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) allen verpartnerten Beamten, die ihnen bisher vorenthaltenen Vergünstigungen jetzt einzufordern. Gemeint sind dabei insbesondere der sogenannte Familienzuschlag, Beihilfen und die Hinterbliebenenpensionen. Der Rat des LSVD richtet sich aber nicht nur an die “Noch-Nicht-Empfänger” in Hessen und Niedersachsen. Verpartnerte Beamte in Ländern, in denen diese noch nicht gleichgestellt sind, sind ebenfalls angesprochen.

„Laut § 195 BGB verjähren sämtliche Besoldungsansprüche nach drei Jahren. Die jeweilige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist.“, so Manfred Bruns, Sprecher des LSVD. Kurz gesagt: Die Ansprüche auf Familienzuschlag für das Jahr 2006 verjähren mit Ende dieses Jahres. Bruns merkt an, dass man sich von den Besoldungsstellen nicht entmutigen und überzeugen lassen soll, die angestrebten verfahren ruhen zu lassen. Diesen Schritt solle nur tun, wer von entsprechender Stelle eine Verzichtserklärung der Verjährungsfrist bestätigt bekommt, so Bruns weiter.

Hintergrund:
Der niedersächsische Gleichstellungsentwurf sieht keine Gleichstellung bei Familienzuschlag für verpartnerte Beamte vor. Dieses hatte die zuständige Staatskanzlei in ihrer Pressemitteilung vom 11. November 2009 noch anders dargestellt. Zudem haben beide Länder beschlossen, dass rückwirkend keine Leistungen erstattet werden sollen. Sowohl in Hessen als auch in Niedersachsen sollen Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften erst mit dem in Kraft treten der “Gleichstellungsgesetze“ ihre Rechte in Anspruch nehmen können. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2009, widerspricht diese Vorgehensweise jedoch jeglichem Gleichbehandlungsgrundsatz, wie er in Artikel 3 Abs. 1 GG niedergeschrieben ist.

Der LSVD hat entsprechende Mustertexte für die Anträge bereitgestellt und stellt sich gern als beratendes Medium zur Verfügung.

Brandenburg stärkt Rechte von Lebenspartnern

BrandenburgWie Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland, gestern mitteilte, werden eingetragene Lebenspartnerschaften in Brandenburg zukünftig in alle landespolitischen Rechtsbereichen Ehepaaren gleichgestellt werden. Zudem setzt sich die Landesregierung für die Arbeit von LesBiSchwulen Vereinen unterstützend ein.

Bruns ist sichtlich erfreut über die Koalitionsvereinbarung in Brandenburg. „Neben den guten Ergebnissen auf Bundesebene, in Thüringen und in Schleswig-Holstein ist nun auch in Brandenburg ein Grundstein gelegt.“, so Bruns. Im Detail heißt dies: Brandenburg bekennt sich zur Stärkung der Rechte von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Existierende Benachteiligungen sollen abgebaut und die Arbeit von lesbischen und schwulen Organisationen soll intensiv unterstützt werden.

Das brandenburgische Beamtenrecht wurde bereits in der letzten Wahlperiode weitgehen geändert und gleichgeschlechtliche Paare im Besoldungs- und Versorgungsrecht gleichgestellt. Auch die Standesämter sind seitdem für Lesben und Schwule geöffnet.

„Nachdem die Lesben und Schwulen jahrelang immer wieder Rückschläge hinnehmen mussten, scheint es jetzt mit dem Abbau von Benachteiligung voranzugehen.“, so Bruns weiter. Zurückzuführen ist dies sicherlich auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2009 (1BvR 1164/07). Diese zwingt selbst die Bundesländer zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten, die diese bisher abgelehnt haben.

In den kommenden Wochen wird vom LSVD Berlin-Brandenburg ein Entwurf eines Landesanpassungsgesetzes zusammen gestellt und den zuständigen Ministerien überreicht. Darin sollen alle Benachteiligungen, die Lebenspartner gegenüber Ehegatten haben aufgeführt werden.

Bundesverfassungsgericht bereitet den Weg zur vollständigen Gleichstellung

“Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bringt den endgültigen Durchbruch für die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Lebenspartnerschaften mit der Ehe.”, so kommentiert Volker Beck auf seiner Website die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienst. Die Verfassungsrichter kritisierten auch generell die Privilegien der Ehe im Vergleich zu eingetragenenen Lebenspartnerschaften, die Schwule und Lesben eingehen können.

In dem heute veröffentlichen Urteil, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufhebt, heisst es: “Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind”. Die Klage geht auf einen Hamburger Beamten zurück, der durch seine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht in die Steuerklasse III für Verheiratete eingestuft wurde, und dadurch knapp 80 Euro weniger Betriebsrente im Alter erhalten sollte.

Das Grundgesetz soll die Gleichheit aller Menschen sicherstellen, auch GAYS.DE weist zurzeit mit der “Aktion Artikel 3“, eine Videokampagne zur Erweiterung des Gleichheitsartikels (GG §3), auf die immer noch nicht durchgesetzte Gleichbehandlung hin. Die heutige Entscheidung bringt Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle in jedem Fall einen großen Schritt nach vorne.

WAHL 2009: Der Kampf um die schwule Wählerschaft!

Noch knapp zwei Wochen, dann ist es wieder soweit und wir haben die Möglichkeit und die Chance für die kommenden vier Jahre die Politik – wenigstens ein bisschen – mitzugestalten und vielleicht sogar zu bestimmen. Zwei Kreuze können am 27. September alles entscheiden – Grund genug für die Parteien, sich gerade der Zielgruppe der Schwulen und Lesben mit neuen Kampagnen und Ideen zu präsentieren. Der Stimmenfang hat bereits begonnen und startet – kurz vor den entscheidenden Wahlen – in die zweite, dritte – ja eigentlich schon in die x-te Runde. Nur eben etwas bedachter:

Während die CDU im Jahr 2000 noch offen gegen gleiche Rechte für Homosexuelle plädierte, hält man sich mittlerweile etwas bedeckt. Im aktuellen Werbespot der Kanzlerin ist sogar ein gleichgeschlechtliches Paar zusehen. Der Wandel innerhalb der Partei scheint begonnen zu haben. Auch wenn man gleichgeschlechtliche Partnerschaften immer noch nicht als gleichwertig ansieht, so hat man immerhin erkannt, dass es auch Schwule und Lesben gibt, die zur potentiellen Wählerschaft gehören (könnten).
Auch die SPD hat die Zielgruppe der Homosexuellen wiederentdeckt. Pünktlich zum Wahlkampf, reagieren die Parteifreunde in Hessen und drängen die Landesregierung in einem Gesetzentwurf dazu, gleichgeschlechtliche Ehen im Sexualunterricht zu behandeln und eingetragene Lebenspartner gleichzustellen. Wahlkampf oder Weiterentwicklung? Man(n) weiß es nicht, man kann nur vermuten…

Wie andere Parteien über Schwule und Lesben denken und welche Antworten sie auf die Situation und Rechte von Homosexuellen haben, haben wir für euch in einer kleinen Übersicht zusammengestellt. Vielleicht eine kleine Entscheidungshilfe für diejenigen, die noch nicht wissen an welcher Stelle die beiden Kreuze in zwei Wochen gesetzt werden sollen.

B90_Grüne SPD LINKE FDP CDU

Partei

Lebenspartnerschaft contra Ehe – soll eine umfassende Gleichstellung angestrebt werden?

Dürfen Schwule und Lesben zukünftig Kinder adoptieren?

Sollen Regenbogenfamilien anerkannt und gleichgestellt werden?

Wer ist für oder gegen ein eindeutiges Diskriminierungsverbot im Grundgesetz?

CDU

NEIN! Denn bereits das Grundgesetz besagt, dass die Ehe ein Privileg zwischen Mann und Frau ist (VGL. Art.6GG).

NEIN! Adoptionen sind nicht zulässig, dass Lebenspartnerschaften und Ehen nicht rechtlich gleichgestellt sind.

Nein! Warum und Wieso wollte man uns nicht beantworten.

NEIN! Die Rechtslage für Homosexuelle würde sich nach Aussage der CDU eh nicht verändern.

SPD

JA! Eine rechtliche Gleichstellung ist denkbar, eine Öffnung der Ehe wird vorerst nicht bedacht.

JA! Denn das Kindswohl steht im Vordergrund.

JA! Bestehende Nachteile sollen abgeschafft werden.

JA! Die SPD möchte eine Änderung des Art. 3 GG anregen.

B`90/Die Grünen

JA! Im Wahlprogramm wird gefordert: „Gleiche Rechte für gleiche Pflichten!“

JA! Das Adoptionsrecht muss für eingetragene Lebenspartnerschaften geöffnet werden.

JA! Warum sollten die Kinder gleichgeschlechtlicher Paare benachteiligt werden? Gleiches Recht für gleiche Pflichten!

JA! Diskriminierung muss gestoppt und verfassungsrechtlich untersagt werden.

FDP

JA! Insbesondere im Steuer- und Beamtenrecht muss gleichgestellt werden!

JA! Auch für die FDP steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

JA! Jeder soll seine Lebensform frei wählen können, der Staat muss nur endlich entsprechende Rahmenbedingungen schaffen.

JEIN! Erwartungen und Realität können anscheinend nicht abgewogen werden.

Die Linke

JA! Ohne Ausnahmemuss gleichgestellt werden. Homosexuelle Ehen sollen geöffnet werden.

JA! (Ohne Kommentar)

Ja! Eine vollkommene Umorientierung im Steuerrecht muss erfolgen. Die Ehe ist kein Privileg mehr!

JA! (Ohne Kommentar)