Schäuble mag keine Homo-Paare…

Warum hat unser Finanzminister etwas gegen gleichgeschlechtliche Paare? Jedes schwule und lesbische Paar der Republik könnte sich nach den aktuellen Medienberichten von heute zumindest diese Frage stellen. Denn da heißt es, Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) will verhindern, dass gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft zusammenleben das sogenannte Ehegattensplitting nutzen können.

Der Streit um das sogenannte Ehegattensplitting hält also weiter an. Erst vor kurzem  hatten wir in unserem Blog über die Angleichung und zumindest theoretische Gleichstellung berichtet und nun scheint doch alles wieder anders zu kommen…
Zumindest wenn es nach Bundesfinanzminister Schäuble zu gehen scheint.
Bei einer Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern soll er seine Vorbehalte gegenüber einer Ausdehnung der geplanten Splitting-Regelungen für homosexuelle Paare geäußert haben.

Mit seiner Haltung blockiert Schäuble, eine Anfang März getroffenen Vereinbarung zwischen Finanzgerichtshof und Ländern. Eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird frühestens Mitte kommenden Jahres erwartet.
Was bis dahin aber allen bewusst sein dürfte: Eine Ungleichbehandlungen von lesbischen und schwulen Paaren mit heterosexuellen „Verheirateten“ ist verfassungswidrig.

„Homosexualität ist heilbar“ – Oberrabbiner beurlaubt!

Jüdische ReligionKurz notiert: Wie die Jüdische Allgemeine schreibt, hat die jüdische Einheitsgemeinde Amsterdam heute Morgen ihren Oberrabbiner mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Laut Informationen der JA habe der Rabbiner ein Dokument unterzeichnet, welches Homosexualität als heilbar deklariert. Führungskräfte der Gemeinden sollten dazu angehalten werden, Menschen mit „gleichgeschlechtlichen Neigungen“ dabei zu helfen, dies zu „überwinden“.

Die jüdische Gemeinde Amsterdam sah sich mit ihrem Oberrabbiner Aryeh Balbag nicht im Einklang und musste aufgrund des homophoben Verhaltens umgehend handeln. Balbag war bisher nicht als homophob einzustufen und erfüllte sein Amt sechs Jahre lang ohne Unstimmigkeiten.

In rund 75 von 195 Staaten auf der Welt werden Homosexuelle auch heute noch strafrechtlich verfolgt, so etwa in Nigeria, Jamaika, Simbabwe, Angola, Nepal und in den meisten islamischen Staaten, wobei fünf dieser Länder – Jemen, Iran, Saudi-Arabien, Mauretanien und Sudan – zwischenmännlichen Analverkehr mit dem Tode bedrohen.
In der bis 1992 gültigen neunten Ausgabe der International Classification of Diseases (ICD) erschien Homosexualität unter dem Klassenkürzel 302.0 als eigene Krankheit. In der folgenden, bis heute geltenden Version ICD-10 tauchte die gleichgeschlechtliche Neigung dann endlich nicht mehr auf.

Tourismus-Industrie bewegt Cancun zur Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben

Offenbar auf Druck der Tourismus-Industrie hat sich der mexikanische Bundesstaat Quintana Roo dazu entschlossen, die Ehe für Schwule und Lesben zu öffnen. Zu dem Staat an der mexikanischen Westküste zählt u.a. das Urlaubsparadies Cancun. Durch die Entscheidung möchte man in neue Marktsegmente vordringen: Homosexuelle amerikanische, kanadische und europäische Pärchen sollen angelockt werden.

Der örtliche Schwulen- und Lesbenverband hat die finanziellen Vorteile für die Nachrichtenagentur EFE schon einmal ausgerechnet. Nach ihrer Auffassung generieren Schwule und Lesben zwischen 45 und 60 Prozent mehr Einkommen als heterosexuelle Paare und deshalb könnten sie auch mehr Geld in ihrem Urlaub ausgeben. Während die Urlaubsresorts noch damit beschäftigt sind, Angebote für ihre neue Zielgruppe zu schnüren, sollen sich schon acht homosexuelle Paare angekündigt haben.

Die Öffnung der Ehe ist möglich, weil das Bundesgesetz die Ehe nicht eindeutig als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert. Lt. Gesetz geht es bei einer Ehe eher um „Menschen, die Interesse an einer Ehe haben“. (Quelle: PRIDE1.de/kt)

Schwules Europa – Tolerantes Miteinander oder nicht?

Antidiskriminierungsgesetze in Europa

Antidiskriminierungsgesetze in Europa

Bereits im Juni diesen Jahres hat der Europarat eine Studie vorgestellt, bei die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität in den 47 Mitgliedsstaaten untersucht wurde. Am Mittwoch wurde vom Europarat ein neuer Bericht vorgestellt, der sich mit den Rechten und der Diskriminierung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgendern in Europa befasst. Auffällig dabei ist, dass die mehr als 140 Seiten umfassende Papierversion an mehreren Stellen unzureichend erscheint, an anderen aber wieder zu tiefgründig.

Hinterfragt wurden unter anderem die Einstellung zu Homosexuellen an sich oder aber in Bezug auf die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften hinsichtlich der Ehe. Auch gewalttätige Übergriffe und die Bemühungen der einzelnen Länder, Homophobie und Diskriminierung einzudämmen, wurden (teilweise) berücksichtigt.

Bei genauer Betrachtung scheint der Bericht jedoch sehr oberflächlich und subjektiv. Die statistischen Daten scheinen für eine umfassende Erhebung nicht ausgereicht zu haben oder wurden unter Berücksichtigung anderer Erwartungen ausgewertet. Denn wie GAYS.DE berichtete, wurde Deutschland des Öfteren vom Europäischen Parlament für die unzureichende Umsetzung geltender Antidiskriminierungsrichtlinien gerügt. Im Bericht heißt es aber, dass Deutschland im oberen „guten“ Bereich angesiedelt ist.

Bei Fragen zu Einstellung gegenüber Schwulen und Lesben haben die Länder Schweden, Dänemark und die Niederlande deutlich vorn. Deutschland dagegen liegt etwas abgeschlagen vor Polen. Noch dahinter sind Österreich und Finnland zu finden. Die Toleranzgrenze unserer Mitmenschen scheint also doch anders zu sein, als dass es deutsche Studien ausweisen.

In Bezug auf gewalttätige Übergriffe auf Homosexuelle wird im Bericht unterschlagen, dass es in einigen Ländern keine expliziten Gesetze zur Verfolgung von derartigen Straftaten gibt. Im Auswertungsteil jedoch tauchen alle Länder mit Zahlen auf.

Insgesamt lässt der Bericht einige Fragen offen und benennt keine konkreten Staaten, in denen Diskriminierung noch an der Tagesordnung steht. Es wird zudem offen gelassen,  wie konkret dagegen vorgegangen werden kann. Lediglich benannt wird, dass Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender immer noch in vielen Punkten diskriminiert werden. Und das es dies zu ändern gilt.

Homosexuelle Paare dürfen ins Standesamt

Bereits gestern Nachmittag haben wir Euch über die Entscheidung des baden-württembergischen Landtags via Facebook informiert. Heute holen wir die ausführliche Berichterstattung in unserem Blog nach…

Als letztes Bundesland hat es gestern der Landtag in BW geschafft, seine Standesämter zukünftig auch homosexuellen Paaren zu öffnen. Bisher war dies nicht der Fall. Gleichgeschlechtliche Paare konnten auf jedem Amt ihre Partnerschaft eintragen lassen, sei es die KFZ-Zulassungsstelle gewesen oder eine andere Ordnungsbehörde (GAYS.DE berichtete).

Nach dem neuen Gesetz sind nun die Standesämter und nicht mehr die Landratsämter für die Beurkundung eingetragener Lebenspartnerschaften homosexueller Paare zuständig.

Der Landtag setzte am Mittwoch mit der grün-roten Mehrheit der Benachteiligung von Schwulen und Lesben bei der Zeremonie der Homoehe ein Ende. Damit können künftig auch Homosexuelle im schmucken Rathaus getraut werden – und nicht mehr in tristen Nebenräumen im Landratsamt.

Auch der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) zeigte sich erfreut über diese Entscheidung. Unter der schwarz-gelben Landesregierung wurden gleichgeschlechtliche Paare vielerorts offen diskriminiert. So waren neben der Verweigerung der Standesämter auch höhere Gebühren allgegenwärtig. Eine Ungerechtigkeit, die nun ein Ende hat.

Ein Schritt nach vorn in Sachen Gleichstellung

Ab sofort werden Bundesbeamte, Richter und Soldaten in Deutschland nicht mehr benachteiligt – Zumindest in Sachen finanzieller Gleichstellung sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die in einer sogenannten Homo-Ehe begründet sind, nicht mehr Beziehungen zweiter Klasse.

In einer Abstimmung am Freitag stimmte der Bundesrat einem Gesetz zu, welches gleichgeschlechtlichen Partnern innerhalb einer eingetragenen Lebensgemeinschaft die gleiche finanzielle Absicherung, wie Heterosexuellen zusichert. Demnach können fortan alle Paare die entsprechenden Zuschläge nutzen.

Im Detail heißt das, dass Familienzuschläge und die Beihilfe von Krankenkosten komplett übernommen werden können. Auch die Versorgung von Hinterbliebenen ist  somit zukünftig gesetzlich geregelt.
Die meisten Bundesländer haben dies bereits in ihren Landesverfassungen berücksichtigt. Nun erfolgt die bundesweite Anpassung und somit ein nachzeihen aller anderen.

Der LSV beklagt jedoch, dass die Anpassung lediglich rückwirkend zum 1. Januar 2009 greift. Eine Rückwirkung bis hin zum 3. Dezember 2003 war die Forderung vom Leben- und Schwulenverband Deutschland. Zu diesem Datum lief die Umsetzungsfrist der entsprechenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ab.

Ein erster Schritt:

Der Berliner Erzbischof Rainer Maria Woelki hatte sich kurz nach seiner Ernennung zu einem Treffen mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) bereiterklärt – Heute ist es soweit und beide Gesprächspartner treffen aufeinander. Die genaue Uhrzeit sowie der Ort des Treffens wurden bisher nicht bekannt gegeben, um mögliche Kritiker nicht zu „eigennützigen Aktionen“ zu motivieren.

Der LSVD teilte mit, dass es man sich über das Zustandekommen des Treffens freue. Immerhin sei es ein erster Schritt, aufeinander zu zugehen. Ein Treffen dieser Art, ist das erste, welches von Seiten der katholischen Kirche unterstütz wird.

Im Gespräch soll es vorrangig um die die Lage der Mitarbeiter innerhalb der Kirche gehen. Der LSVD beklagt die derzeitige Situation im Umgang mit homosexuellen Mitarbeitern. Derzeit müssen diese „nicht nachvollziehbare“ Sanktionen im Kirchendienst oder gar eine Entlassung befürchten.

Die Diskussion um homosexuelle Kirchenbedienstete ist nicht neu. So wurden in letzter Zeit Berufsverbote erteilt oder Rügen gegen Katholiken laut, die anders denken, als ihre „Vorgesetzten“. Mehr zum Thema.

Woelki selbst wurde am 27. August offiziell in das Amt des Erzbischofs von Berlin eingeführt. Er gilt als erzkonservativ und homokritisch, sagt aber von sich selbst, dass er kein Urteil über die Menschen selbst fällen möchte und ihnen mit Respekt begegnen werde. Dennoch hält Woelki am Katechismus fest: Die praktizierte gleichgeschlechtliche Liebe gilt vor Gott als nicht geordnet – sie ist also nicht erlaubt. Wir können also gespannt auf das Ausgehen des Gesprächs sein…

Homosexuelle sind in Sachsen nichts wert!

Sachsen ist das letzte von 16 Bundesländern, welches sich gegen eine grundsätzliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe ausspricht. Wie die Chemnitzer „Freie Presse“ berichtete, wurde das „Zukunftsprogramm“, das die Anerkennung von Homo-Paaren beinhaltete, mehrheitlich von CDU-Mitgliedern abberufen. Die Landesverbände agieren somit direkt gegen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Generalsekretär Kretschmer.

Für die (horizontlosen [Anmerkung der Redaktion[) Homo-Gegner steht dagegen die besondere Stellung von Ehe und Familie – selbstverständlich aus heterosexueller Sicht – im Vordergrund. Der im Entwurf des Grundsatzprogramms geforderte „Respekt“ und die notwendige „Anerkennung“ gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren ist somit „Schnee von gestern“. Homosexuelle sind in Sachsen eben nichts wert.

So sieht es auch bei der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Landesrecht aus. Sachsen ist das letzte Bundesland, welches eine Unterscheidung von homo- und heterosexuellen Bürgern toleriert. Obwohl sich das Land damit gegen die bestehende Rechtsprechung auf EU-Setzt, wird eine Gleichstellung im Beamtenrecht auch erst bis 2013 in Aussicht gestellt. Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie ist bereits vor gut acht Jahren in Kraft getreten, somit ist Sachsen das Schlusslicht in Sachen Toleranz, Akzeptanz und Respekt gegenüber Menschen mit einer „der Norm abweichenden (Ausdruck eines Gegners)“ sexuellen Orientierung.

Das endgültige Programm der CDU Sachsen wird am 26. November auf dem Landesparteitag in Plauen verabschiedet.

Lebenspartnerschaft: 23.000 sagten „JA“

Wie eine Erhebung des statistischen Bundesamtes ergeben hat, lebten im vergangen Jahr rund 23.000 Paare in sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaften. Dabei wurden nur die Paare berücksichtigt, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz registriert sind. Hinzu kommen rund 63.000 schwule und lesbische Pärchen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zusammen leben, diese aber noch nicht eintragen lassen haben.

Erhoben wurden die Daten aus den Ergebnissen des Mikrozensus 2010. Mit der großen jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland und Europa wird unter anderem der Familienstand abgefragt. Dieser aber erst seit 2006.

Im Vergleich zu den Vorjahren, leben heute rund 37 % der gleichgeschlechtlichen Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im Jahr 2006 waren es nur rund die Hälfte.

Der Mikrozensus ist eine statistische Erhebung, bei der im Gegensatz zur Volkszählung nur nach bestimmten Zufallskriterien ausgewählte Haushalte beteiligt sind. Die Anzahl der Haushalte wird so gewählt, dass die Repräsentativität der Ergebnisse statistisch gesichert ist. Der Mikrozensus dient dazu, die im Rahmen von umfassenden Volkszählungen erhobenen Daten in kurzen Zeitabständen mit überschaubarem organisatorischem Aufwand zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Einkommenssteuer: LSVD stellt neue Mustertexte vor

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) setzt sich seit jeher für die rechte und Belange von Homosexuellen in Deutschland ein. Im Kampf für die vollkommene Gleichstellung von Lesben und Schwulen, Bisexuellen und Transgendern ist der Bundesverband sehr engagiert. Mit der Kampagne 3+ macht der LSVD bundesweit auf die Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität aufmerksam. (Zur GAYS.DE Kampagne)

In Sachen Steuerrecht ist die Bundesregierung noch weit entfernt von einer „Normalisierung“ der gegenwärtigen Situation. Schwule und Lesben sind hier noch nicht gleichgestellt und werden mit erheblichen Nachteilen zum Beispiel in der Einkommenssteuer veranlagt. Die Entscheidung vom Bundesfinanzhof vom Juni dieses Jahres, verbessert die Situationen gleichgeschlechtlicher Paare nicht wirklich. Sie zielen lediglich darauf ab, dass Schwule und Lesben weiterhin für Ihre Rechte kämpfen werden.

Der LSVD hat nun  neue Mustertexte gefertigt, die u.a. zur Aufhebung der Vollziehung  von Einkommenssteuerbescheiden und zur Änderung der Lohnsteuerklassen downgeloaded werden können. Zudem stellt der LSVD auch weitere Mustertexte sowie zahlreiche Informationen zum weiteren Verlauf zur Verfügung.