Homosexualität und Kirche – „Sittenverfall“ contra Toleranz

Auch wenn die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) aufgeschlossen und tolerant ins neue Jahr starten möchte, hartnäckiger Widerstand kommt aus den eigenen Reihen und driftet in eine menschenverachtende Schiene ab.

Bereits am Mittwoch haben wir darüber berichtet, dass die 22 Landeskirchen zukünftig selber entscheiden können, ob homosexuelle PfarrerInnen und deren LebenspartnerInnen gemeinsam in Pfarrhäusern leben sollen.

Eben diese – damals einstimmig vom EKD getroffene – Entscheidung wird seit Kurzem heftig diskutiert und kritisiert. Vom künftigen Sittenverfall innerhalb der Kirche und der Befreiung von Moral, Glaube und Bibel ist die Rede, wenn man den offenen Brief von acht Altbischöfen in „Christ & Welt“, einer Beilage der deutschen Wochenzeitung ‚Zeit‘, liest. Gemeinsam sehen sie den toleranten Umgang mit homosexuellen Kirchenbediensteten als unangemessen an. Ferner heißt es, dass „[…] die Homo-Unzucht widernatürlich und schöpfungswidrig […]“ sei und das homosexuelle Pfarrer und andere Kirchenbedienstete ein Leben lang bindungslos leben müssen, um den biblischen Anforderungen gerecht zu werden.

Der Hamburger Propst Horst Gorski kritisierte die Stellungnahme der acht Altbischöfe und hält diese als einen letzten Versuch, das Umdenken innerhalb der Kirche zu stoppen. Der selbst offen homosexuelle Propst schließt sich somit der Meinung von Manfred Kock, ehemaliger Ratsvorsitzender der EKD an. In einem Interview in der Frankfurter Rundschau spricht Kock über das Vorhaben der Bischöfe, liberale Regeln für homosexuelle Mitstreiter zu kippen. Kock betont dabei: „Ich selbst halte Homosexualität nicht für bibelwidrig.“.

Bremen startet mit Bundesratsinitiative ins neue Jahr

Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen, wenn es nach dem Willen des rot-grünen Senats in Bremen geht, mit der Ehe gleichgestellt werden. Zumindest im Einkommenssteuerrecht soll eine Angleichung der Homo-Ehe an das konventionelle Ehe-Model vorerst erfolgen.

Am gestrigen Dienstag wurde im Bremer Senat eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen, die nun energisch verfolgt werden soll. „Die steuerliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare soll in unserem Land endlich ein Ende haben.“, so Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne). „Zudem widerspricht die derzeitige Handhabe des Bundes der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie“, so Linnert weiter.

Obwohl Bremen bereits 2008 mit einem ähnlichen Vorhaben im Bundesrat gescheitert ist, ist sich die rot-grüne Landesregierung einig: Mit der im Jahressteuergesetz 2010 verankerten Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften (GAYS.DE berichtete) sei der Vorstoß erfolgsversprechend.

Österreich: ORF wird toleranter

Medienberichten zufolge startet in Österreichs Fernsehlandschaft eine neue Ära. Der ORF denkt darüber nach erstmals eine Sendung überhaupt zu senden, in der ein gleichgeschlechtliches Paar auftritt. Mit der neuen Staffel von „Dancing Stars“ soll das altmodische Auftretend es Senders gelockert und der heutigen Zeit gerecht werden.

Hintergrund ist, das Entertainer Alfons Haider nur an der Sendereihe teilnimmt, wenn er mit Balázs Ecker tanzen dürfe. Bereits vor zwei Jahren lehnte der ORF ein schwules Paar bei „Dancing Stars“ ab. Auch Sendungen wie „Will and Grace“, „Queer As Folk“ oder „The L-Word“ haben im ORF keine Zukunft verfolgen können oder wurden gar nicht erst ins Programm genommen. Mitte Februar wird sich zeigen, ob die Verantwortlichen des Senders auch 2011 die konservative Schiene weiter fahren.

Der ORF wäre nicht der erste Sender, der ein gleichgeschlechtliches Paar in der Show hätte. Selbst im israelischen Fernsehen  tanzt aktuell die lesbische Moderatorin Gil Shem Tov mit einer heterosexuellen Partnerin.

Elten John ist Vater geworden

Pünktlich zum Weihnachtsfest hat Elton John, zusammen mit seinem Ehemann David Furnish, ein schönes Geschenk erhalten. Am 25. Dezember wurde ihr gemeinsamer Sohn Zachery geboren. Das berichtet die Gala in ihrer online Ausgabe. Nach mehreren Rückschlägen mit Adoptionsversuchen und Leihmüttern, konnten der Musiker und sein Mann den gesunden Jungen, der von einer Leihmutter ausgetragen wurde, in ihre Arme schließen.

John und Furnish sind seit nunmehr 12 Jahren zusammen. Geheiratet haben sie vor 7 Jahren, als es in Großbritannien möglich wurde gleichgeschlechtlich zu heiraten.

Wer von beiden der biologische Vater von Zachery ist, wurde nicht verraten. (Quelle: PRIDE1.de/hg)

Der Gang zum Standesamt oder zur KFZ-Zulassungsstelle?

Den heiligen Bund der Ehe können Lesben und Schwule in Deutschland nicht eingehen, aber sie können sich mit ihrer Lebenspartnerin/ihrem Lebenspartner auf den deutschen Standesämtern verpartnern lassen. Zumindest in 14 Bundesländern ist dies der Fall. In Thüringen und Baden-Württemberg sieht das noch anders aus. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind möglich, doch der Zutritt zum Standesamt wird gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt.

Thüringen lenkt in Sachen Gleichstellung allerding ein. Zum Neuen Jahr hin, dürfen gelichgeschlechtliche Partnerschaften nicht wie bisher das Ordnungsamt ihrer Stadt aufsuchen, sondern den Schritt ins Standesamt wagen. Dies haben die Abgeordneten der fünf Fraktionen im Thüringer Landtag am Freitag einstimmig beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits im September diskutiert. (GAYS.DE berichtete)

Anders sieht die Situation weiterhin in Baden-Württemberg aus. Wie der LSVD in einer aktuellen Pressemitteilung berichtet, dürfen sich Lesben und Schwule auch zukünftig nicht im Standesamt das „JA-Wort“ geben.  Hier sind neben Ordnungsamt, sogar KFZ-Zulassungsstelle und andere öffentliche Ämter berechtigt, die Verpartnerung vor zu nehmen.
„Wieder einmal hat sich die Regierung in Baden-Württemberg offen zu ihrer homophoben Gesetzgebung bekannt: „nicht sinnvoll“ das ist der einzige Kommentar, der Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech zu der Forderung des Städtetages einfällt, die Zuständigkeit für die Beurkundung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften den Standesämtern zu übertragen.“, so Manfred Bruns, Sprecher des LSVD.

Baden-Württemberg ist somit einmal mehr Schlusslicht, wenn es um die Rechte von Homosexuellen geht und diskriminiert einmal mehr auf landespolitischer Ebene die im Land lebende sexuelle Minderheit. Stolz sein, kann man darauf wohl eher nicht.

Schwule Küsse für den Papst – GAYS.DE sucht Eure Bilder!

Ein großer KissMob soll es am kommenden Sonntag in Barcelona werden, zumindest hoffen das die Organisatoren des queer kissing Flashmob. Immerhin haben sich mittlerweile mehr als 700 Teilnehmer für das zweiminütige Happening angemeldet.

Papst Benedikt XVI. ist am Sonntag, 7. November 2010 zu Gast in der wohl bekanntesten Kathedrale Spaniens, der Sagrada Familia. Das bereits seit 1882 von Antonio Gaudi entworfene Wahrzeichen der Stadt, soll am kommenden Sonntag festlich eingeweiht und vom Oberhaupt der katholischen Kirche gesegnet werden. Grund genug für spanische Homo-Aktivisten, die Anwesenheit von Benedetto für ihre Anliegen zu nutzen. Selbstverständlich gewaltfrei – ein ruhiger Protest, der dem Papst die Augen öffnen soll.
„Wir hoffen auf jede Menge Teilnehmer gleichen Geschlechts, die sich zwei Minuten vor dem Papst küssen“, so eine der Organisatorinnen, Marylene Carole. Aber auch alle anderen „Für-Sprecher“ der gleichgeschlechtlichen Liebe sind herzlich Willkommen.

Grund für die großangelegte Aktion, bei der bereits mehrere tausend Befürworter bei Facebook gewonnen werden konnten, ist die generelle Unzufriedenheit gegenüber der Kirche als solche. „Die sexuelle Identität der Menschen wird auf eine Art und Weise diskriminiert und verachtet, die nicht zu tolerieren ist.“, so Carole weiter. Nach den Medienberichten der letzten Tage, vor allem aber nach dem unangemeldeten Löschen der Facebook-Gruppe mit mehr als 10.000 Fans dürfte die Teilnehmerzahl am Sonntag weiter steigen. Facebook ließ bisher lediglich verlauten, dass der Aufruf zur Demo nicht zu den Community-Richtlinien passe und die „Anstiftung zu bösartigen Handlungen“ nicht toleriert werden.

Weltweit berichten nicht nur die queeren Medien von der Aktion in Barcelona. Eure Community möchte die Aktion von Deutschland aus unterstützen und möchte hiermit einen Aufruf starten:
Schickt uns ein Bild auf dem Ihr euren Partner küsst und wir leiten diese an die Organisatoren in Barcelona für eine Fotowall weiter.

(Bild: Queer kissing Flashmob)

Coming out – Liebe, Vorurteile und Tabus

Als Philipp und Matthias aufeinander treffen, scheint sich einiges zu verändern. Nichts ist mehr, wie es war. Das bisherige Leben bricht auseinander, ein neuer Abschnitt beginnt. Erlebtes hinter sich lassen, die Vergangenheit im Guten behalten. Nicht vergessen. Das Neue erleben und genießen. Und anfangen zu bekennen…

Nein, ich möchte euch nicht mit einer neuen Geschichte zum Coming out langweilen. Es geht  um einen Film von Heiner Carow. Der DDR-Filmemacher setzte sich gegen das Regime durch und schaffte mit „Coming out“ das erste und einzige Werk, welches sich bewusst und provozierend mit dem Thema Homosexualität auseinandersetzt. Ein großes Tabuthema zu DDR-Zeiten. Sieben Jahre hat es gedauert, bis der Film abgedreht und seine Premiere im Berliner Kino International feiern konnte. Kurz vor dem Fall der Mauer, am 9. November 1989, war es soweit. Das Interesse der Bevölkerung war groß: Gleich zwei Vorstellungen mussten angesetzt werden, um den Zuschaueransturm bewältigen zu können. Ein Jahr später wurde Carow mit dem Silbernen Bären auf der Berlinale ausgezeichnet. „Coming out“ lief gestern im MDR-Fernsehen und hat mich überzeugt.

Homosexuelles Leben war in der ehemaligen DDR alles andere als normal. Dennoch gab es eine schwule Szene, schwules Leben und auch langjährige Partnerschaften – Nur darüber zu sprechen. Galt allein schon als tabu. Eben dies ist in „Coming out“ auf eindrucksvolle Weise umgesetzt worden. Carow ist mit seinem Team direkt in die Ost-Berliner Szene gegangen und hat vor Ort die Realität der Zeit eingefangen. Skurrile Gestalten kreuzen den Weg von Philipp und alles nimmt seinen Lauf. Er begegnet Matthias und fühlt sich sofort zu dem jungen Mann hingezogen. Er begreift, dass er sich seinen Neigungen stellen muss und den Vorurteilen der Gesellschaft stellen muss. Seine Liaison zu Tanja kann nicht weiter gehen, auch wenn er mit ihr ein Kind erwartet. Die Phase der Selbstfindung beginnt und wird von großen Gewissenbissen begleitet.

Philipp sammelt sich, er zieht sich zurück und die neue Einsamkeit bring Klarheit in sein Leben. Er begreift, outet sich und steht zu sich. Er ordnet sein Leben neu und nimmt seine neuen Empfindungen an. Doch einfach ist es nicht, denn da sind noch seine Mutter und Tanja.

Auch wenn der Film schon ein paar Tage alt ist, die Geschichte von Philipp ist eine von vielen und in wohl jede Zeit zu transportieren. Die Vorurteile der Gesellschaft sind allgegenwärtig und die Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren noch immer nicht auf den Niveau, wie es sich Schwule und Lesben in der ganzen Welt wünschen.

Ein Schritt Richtung Homo-Ehe

Berlin ist und bleibt eine aufstrebende und energiegeladene Stadt, das ist uns wohl allen bekannt. Zahlreiche Ansatzpunkte, Kampagnen und Initiativen sind bereits von Seiten der Lokalpolitik initiiert worden, die die Verbesserung der Rechte von Schwulen und Lesben beabsichtigen. Neuestes Vorhaben des Berliner Senats ist ein Gesetz, das eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichstellen soll. Dabei beruft sich der Senat auf das Bundesverfassungsgericht.

Der Gesetzentwurf wurde heute dem Bundesrat vorgelegt, dieser muss nun weiterführend über eine Anhörung und eine eventuelle Grundgesetzänderung entscheiden. Auch wenn für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften seit 2001 die Möglichkeit einer eheähnlichen Eintragung besteht, ist der Berliner Senat nicht der Auffassung, dass dies dem herkömmlichen Ehemodell entspricht. Homosexuelle Paare sind immer noch in vielen Punkten benachteiligt. Bestes Beispiel dafür, die unterschiedlichen Regelungen zum Erb- und Steuerrecht sowie bei Unterhaltspflichten, aber auch in Sachen Adoption bestehen noch einschneidende Benachteiligungen.

In dem vom Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit unterzeichneten Gesetzesantrag heißt es: „[…] das sich beide Lebensformen lediglich durch die sexuelle Orientierung unterscheiden, […] stellt sich die Frage, warum diese Ungleichbehandlung Bestand haben darf.“. Der Senat sieht es für erwiesen an, dass einzig die Ehe zwischen Mann und Frau nicht mehr zeitgemäß ist. Gleichgeschlechtliche Paare existieren und sind mittlerweile (teilweise) in der Gesellschaft angekommen. Eine Benachteiligung im Steuerrecht, gegenüber dem traditionellen Ehemodell demnach nicht mehr vertretbar.

Zum Vergleich verweist der Senat auch auf Länder, in denen die Eheschließung von Homosexuellen bereits Normalität ist. So können gleichgeschlechtliche Paare beriet sind en Niederlanden, Belgien, Kanada, Spanien, Portugal, Südafrika, Norwegen und Schweden eine anerkannte Zivilehe eingehen. Dies gilt es nun auch in Deutschland umzusetzen und eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung abzuschaffen.

Auch in Nordrhein-Westfalen scheint sich das Thema Gleichstellung weiter in der politischen Landschaft zu drehen. Medienberichten zu folge haben SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag die Gleichstellung von Schwulen und Lesben in allen Lebensbereichen vereinbart. Im Detail heißt es in den Koalitionspapieren, dass eingetragenen Lebenspartner vollständig und rückwirkend gleichgestellt werden. Der Abbau von Diskriminierung und Homophobie in Gesellschaft und Politik soll dabei ministerübergreifend erfolgen und Initiativen von Verbänden und Organisationen weiter gefördert werden. Mit dem Vorstoß auf Landesebene, hat NRW auch die Möglichkeit auf Bundesebene Einfluss zu nehmen. Initiativen, die eine vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe vorsehen, sollen im Bundesrat unterstütz werden.

Berliner Verwaltungsgericht: „Bezirksamt muss Lebenspartnerschaft eintragen“

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Entscheidung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg teilweise revidiert. Das Bezirksamt hatte einem homosexuellen Paar sowohl die Anerkennung ihrer in Kanada geschlossenen Ehe als auch die Eintragung der Ehe als Lebenspartnerschaft nicht ermöglicht. Diese Entscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht zumindest teilweise revidiert.

Seit 17 Jahren lebt der Kläger mit seinem Partner in einer festen Beziehung. Das spanisch-deutsche Paar hatte 2006 in Montreal eine nach kanadischem Recht gültige Ehe geschlossen und beim zuständigen Bezirksamt beantragt, die Ehe in das deutsche Melderegister einzutragen. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hatte dies verweigert – eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern sei in Deutschland nicht anzuerkennen.

So ist der Partner des Klägers nun laut seinen Papieren „verheiratet“, der Kläger nach deutschem Recht hingegen bisher „ledig“, wobei das Paar mittlerweile sogar sowohl eine kanadische Heiratsurkunde als auch ein spanisches Familienbuch als Nachweise über die in Quebec geschlossene Ehe besitzt.  Auch der Vorschlag, das Paar im Melderegister als „nach kanadischem Recht verheiratet“ einzutragen, wurde vom Bezirksamt nicht akzeptiert.

„Es ist ein Armutszeugnis, dass einem nach ausländischem Recht verheiraten schwulen Paar in Deutschland selbst die Eintragung als Lebenspartner in das Melderegister verweigert wurde und erst vor Gericht erstritten werden musste. Über viele Jahre wurde dafür gekämpft, die Eingetragene Lebenspartnerschaft als gesellschaftlichen Minimalkonsens zu verankern. Diesen Grundkonsens nicht zu akzeptieren ist ein sichtbares Zeichen der nach wie vor existenten strukturellen Homophobie in unserer Gesellschaft.“, so Jörg Steinert, Geschäftsführer des LSVD Berlin-Brandenburg.

Nach gültigem deutschen Recht ist eine Übertragung der Ehe ins deutsche Melderegister als solche nicht möglich, da eine Ehe nur zwischen heterosexuellen Paaren geschlossen werden darf. Die Eintragung als Lebenspartnerschaft muss das Bezirksamt nun jedoch vornehmen. (Quelle: LSVD Berlin-Brandenburg)

Die GRÖßE ist entscheidend!

Ein einmaliges Projekt – in seiner Größe einzigartig – So kann man die aktuelle Befragung schwuler und bisexueller Männer in insgesamt 31 europäischen Ländern am besten bezeichnen. Unter dem Namen EMIS (European Man-For-Man Internet Sex Survey 2010) werden die bisherigen „Bochow-Studien“ zum Safer-Sex-Verhalten fortgeführt.

Die größte bisher durchgeführte Befragung von schwulen Männern und Männern, die mit anderen Männern Sex haben beschäftigt sich mit Fragen zum sexuellen Lebensstil, dem Wissen über sexuelle Risiken und Vorsichtsmaßnahmen sowie über die alltäglichen Ereignisse in Beziehung und dem öffentlichen Leben. Hintergrund der europaweit gleichzeitig durchgeführten Befragung ist es,  Informationen über den Kenntnisstand der Präventionsmaßnahmen der teilnehmenden Länder zu sammeln. Dabei soll vor allem herausgefunden werden, welche Kampagnen besonders gut angenommen werden und welche Gruppen zukünftig noch mehr informiert und angesprochen werden sollen. Zudem spiegelt die Befragung ein Bild der rechtlichen und politischen Lage der einzelnen Länder wieder.

Teilnehmen kann übrigens jeder, der sich zu Männern hingezogen fühlt. Ganz gleich ob er schwul, bisexuell oder nur interessiert daran ist, sexuelle Erfahrungen mit dem gleichen Geschlecht zu sammeln. Einziges Ausschlusskriterium ist, dass jeder Teilnehmer alt genug sein muss, um in seinem Land legal Sex mit einem Gleichgesinnten zu haben.

Initiiert wurde die Befragung von Sozialwissenschaftlern, Gesundheitsforschern und Experten aus 31 europäischen Staaten, die an Instituten im Gesundheitswesen, an Universitäten oder Präventionsprojekten mitarbeiten. In Deutschland wird das Großprojekt vom Robert-Koch-Institut, der BZgA, dem Wissenschaftszentrum Berlin sowie der Deutschen AIDS-Hilfe unterstützt.

Die Befragung läuft noch bis 31. August 2010. Erste Ergebnisse werden Ende des Jahres vorgestellt.