Die Linke stellt Anfrage zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen an Bundesregierung

Die Fraktion „Die Linke“ hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe gerichtet. Mit ihrer Frage möchte sie die Regierung an ihr im Koalitionsvertrag formuliertes Ziel erinnern, „gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht“ abzubauen.

Gleichzeitig fordert die Partei CDU, CSU und FDP auf, Maßnahmen nennen, mit denen in der  vergangenen Legislaturperiode eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen umgesetzt wurde.

Außerdem soll die Bundesregierung angeben, ob der in Artikel sechs des Grundgesetzes normierte besondere Schutz für Familien nicht nur für Familien im Sinne eines traditionellen Familienbildes gilt, sondern für jegliche Familien unabhängig von der sexuellen Orientierung.

Bereits im letzten Jahr haben die Fraktionen im Bundestag verschiedene Anfragen gestellt. Immer wieder ging es um das Thema Gleichstellung und immer wieder wurde von Seiten der CDU/CSD und FDP ein  Veto eingelegt. Bisher ist Deutschland noch weit hinter einem „europäischen Standard“. (GAYS.DE berichtete)

Anerkennung und Gleichstellung – Aktionismus trifft auf Realität

Schwule, Lesben, Heteros – wie auch immer die sexuelle Orientierung eines Jeden ist, der Mensch an sich bleibt der GLEICHE. Zumindest sollte man das annehmen. Doch leider lehrt uns die Realität jeden Tag wieder eines Besseren. Vorurteile, Klischees und Intoleranz bestimmen vielerorts den Alltag und auch in Sachen Rechtslage, sind gleichgeschlechtliche Paare noch lange nicht da angekommen wo sie sein sollten.

Robert, ein junger Mann aus Paderborn,sieht das genauso. Ungleichbehandlung, Ausgrenzung und öffentliche Diskriminierung gehen ihm gegen den Strich. Er möchte etwas verändern – was erreichen.

In der Internetgemeinschaft findet er Gleichgesinnte. Jungs, Männer, Mädchen und Frauen, die ebenfalls für Anerkennung und Gleichstellung eintreten. Grund genug für Robert eine neue Facebook-Gruppe zu eröffnen, die sich für die Legalisierung der homosexuellen Ehe einsetzt.

Auf die Idee ist er gekommen, als er mit einer Freundin bei Facebook ein Bild entdeckte (siehe ober rechts). Robert, selbst schwul, war schnell klar, dass sich an dem momentanen Zustand etwas ändern muss. „Die Gruppe wurde aus [unserer] eigenen Initiative gegründet. Mit dem Ziel endlich MEHR zu tun & auch den Leutchen OBEN IM RAT –und andere Leutz die was zu sagen haben mal den Standpunkt näher zu bringen das eine Legalisierung der Ehe von Homosexuellen …schon lange überfallig ist.“, so Robert zu seiner Motivation. Seither ist er im Netz aktiv und fordert Euch auf ihn zu Unterstützen.
Das sein Vorhaben nicht einfach werden wird, ist ihm bewusst und dennoch „dürfen wir nicht zusehen und einfach aufgeben“.

Zur Zeit startet Robert eine Unterschriften- und Protestbriefaktion, die in den kommenden Wochen an das Bundeskanzlerinnenamt weitergeleitet werden soll. Regionale Treffen der Gruppenmitglieder stehen an und weitere Aktionen sind in Planung.

GAYS.DE unterstützt Robert auf seinem Weg und ruft alle Freunde der Community zum Mitmachen auf. Teilt Eure Meinung, hinterlasst ein Feedback und setzt Euch für die Legalisierung der homosexuellen Ehe ein.

Die Homo-Ehe heute:
Knapp zehn Jahre nach Einführung der Homo-Ehe sind homosexuelle Paare noch lange nicht komplett gleichgestellt. Homosexuelle Paare in eingetragenen Partnerschaften sind zwar mittlerweile in vielen Punkten wie dem Erb- und Unterhaltsrecht Ehepaaren gleichgestellt, bei der Einkommensteuer und Adoptionen ist dies bislang hingegen nicht der Fall. „Es bedarf weiterhin intensiver Überzeugungsarbeit, damit schwule und lesbische Paare der Ehe vollständig gleichgestellt werden.“, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Mehr zum Thema in den GAYS.DE News.

FDP will erneut Ehe für Schwule und Lesben öffnen

Um aus dem Umfragetief herauszukommen, greift die FDP zu alten Mitteln: Wie schon zur Bundestagswahl 2009, verspricht sie in ihrem neuen Grundsatzprogramm (Entwurf) erneut die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben. Weiter heißt es „Liberale wollen allen Menschen die Freiheit eröffnen, sich für eine Familie mit Kinder entscheiden können“.  Würde die Partei zu ihrem Wort stehen, gäbe es im deutschen Bundestag sogar eine Mehrheit für diese Position: Auch SPD, Grüne und die Linke wollen die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben.

Nur an der Glaubwürdigkeit fehlt es der FDP sagt die Opposition, allen voran Volker Beck, erster parlamentarischer Geschäftsführer. Aus der Sicht von Schwulen und Lesben zieht er Bilanz für die Wahlversprechen der FDP zur Bundestagswahl 2009: „Weder die steuerrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe noch das gemeinsame Adoptionsrecht machen Fortschritte. (…) Nirgendwo sah man die Liberalen für ihre Position zur Gleichstellung kämpfen“ so Beck.

Die FDP will das neue Grundsatzprogramm im April zu Ihrem Bundesparteitag in Karlsruhe verabschieden. Sie möchte sich damit als „einzige Partei der Freiheit“ positionieren.  (Quelle: PRIDE1.de/kt)

Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Lohnsteuerklasse III

Nach zwei Beschlüssen des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 9. und 20. Dezember 2011 (Az. 5 V 213/11 und 5 V 223/11) ist für eingetragene Lebenspartner die nach dem Gesetzeswortlaut nur für Ehegatten geltende Lohnsteuerklasse III – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – auf der Lohnsteuerkarte vorläufig einzutragen. Das gilt zumindest bis zu einer Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von Ehegatten begünstigenden Regelungen im Lohn- und Einkommensteuerrecht (so genanntes Ehegattensplitting) durch das Bundesverfassungsgericht in dort bereits anhängigen Verfahren.

In den entschiedenen Fällen wollte jeweils eine Partnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2011 die nach dem Gesetzeswortlaut Ehegatten vorbehaltene günstigere Lohnsteuerklasse III eintragen lassen. Dies hatte das Finanzamt abgelehnt. Dagegen beantragten die betroffenen Frauen vorläufigen Rechtsschutz beim Finanzgericht. Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts ordnete die vorläufige Eintragung der begehrten Lohnsteuerklasse auf der Lohnsteuerkarte an. Dabei ging das Gericht davon aus, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner von den Regelungen im Einkommensteuergesetz zur Lohnsteuerklasseneinteilung, die Ehegatten begünstigen, bestehen.

Die Entscheidung der Richter liegt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 zu Grunde, in der verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Eheleuten und Eingetragenen Lebenspartnern im Erbschaftsrecht angenommen wurde. Eine abschließende Klärung des Sachverhalts wird vom BVerfG erwartet.

Bereits mit einer öffentlich beachteten Entscheidung vom 28. Juni 2011 hatte das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht – seinerzeit vor dem Hintergrund des Grunderwerbsteuerrechts – erkannt, dass eingetragene Lebenspartner grundsätzlich Ehegatten gleichzustellen seien.

Auch das Finanzgericht Köln hat für die Eingetragene Lebenspartnerschaft entschieden. In einem Urteil vom Dezember 2011 heißt es, das eingetragene Lebenspartner bei der Lohn- und Einkommensteuer vorläufig wie Ehegatten zu behandeln sind. (GAYS.DE berichtete).

Papst hetzt gegen Homosexuelle

Bereits gestern haben wir auf unserer Facebookseite einen Beitrag verlinkt, der über  die Meinung des Papstes berichtet. Papst Benedikt XVI. spricht von einer Störung der „fundamentalen Grundlage der gesamten Gesellschaft“. Gemeint sind unter anderem Schwule und Lesben, die die Zukunft der Menschen bedrohen.

Mehr als 20 Kommentare und viele weiteren Reaktionen per Mail und Chat haben uns erreicht. Daher möchten wir weiter über dieses Thema berichten:

Seine Aussage, „Die Zukunft der Menschheit sei durch die Gleichstellung homosexueller Menschen bedroht“, traf das Oberhaupts der katholischen Kirche während einer Ansprache vor 160 geladenen Diplomaten im Vatikan.  Seiner Ansicht nach dürfen Schwule und Lesben nicht mit Heterosexuellen gleichgestellt werden. Sollten die Regierungen der einzelnen Nationen dies dennoch vornehmen, so sei der Untergang der Menschheit bereits jetzt beschlossen.

Die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren stelle die traditionelle Familie, bestehend aus Mann und Frau, in Frage. Für ihn sei die Familie nicht einfach nur eine soziale Konvention, sondern vielmehr die fundamentale Grundlage der gesamten Gesellschaft.

Zudem ließ sich Papst Benedikt XVI. auch zum Thema Adoptionsrecht und Abtreibung aus. Seine Schlussfolgerung: „Folglich bedroht eine Politik, welche die Familie gefährdet, die Würde des Menschen und die Zukunft der Menschheit selbst“.

Einmal mehr hat somit der Papst gegen die Homosexuellen weltweit geurteilt. Immer wieder versucht die katholische Kirche Einfluss darauf zu nehmen, wie die Gesetzgeben auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu reagieren haben, dass sie dabei selbst ihre christlichen Werte missachtet, scheint nicht zu stören. Denn nach Auffassung der katholischen Kirche ist Homosexualität nicht das, was Gott gewollt hat.

Reaktionen auf Kölner Gerichtsentscheidung

Nachdem das Kölner Finanzgericht eingetragenen Lebenspartnerschaften vorläufig das Ehegattensplitting zugesprochen hat, gibt es erste Reaktionen aus der Politik. Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU) begrüßt den Gerichtsentscheid.
„Wieder einmal musste ein Gerichtsurteil die Rechtsunsicherheit für Lebenspartner verdeutlichen und richtig stellen. Wir haben das Glück, in einem Land zu leben, in dem Gerichte unabhängig von Gesetzgebung und Regierung agieren. Dennoch ist es absolut unverständlich, dass es seit Bestehen des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaften keine Regierung vermocht hat, angemessene steuerrechtliche Regelungen zu erlassen.“, erklärt der LSU-Bundesvorsitzende Alexander Vogt. Er hofft sehr auf eine baldige Änderung des Steuerrechts, welche die Lebenspartner entsprechend berücksichtigt und der Ehe gleich stellt, so wie es auch das Bundesverfassungsgericht schon gefordert hat. Er ruft die Bundesregierung, und damit auch seine eigene Partei CDU, auf, endlich den Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, entsprechende Rechte einzuräumen.
Michael Kauch, Bundestagsabgeordneter der Regierungspartei FDP, fühlt seine Partei von dem Gerichtsentscheid gestützt. „Wer gleiche Pflichten wie Ehegatten hat, muss auch gleiche Rechte bekommen. Die Liberalen fordern die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe.“, so der Politiker. Er fordert seinen Koalitionspartner CDU/CSU auf, nicht darauf zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht seine Regierung zur Gleichstellung verurteilt sondern „unverzüglich die überfällige Gleichstellung [...] zu beschließen.“
Für Barbara Höll, lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE trägt das Urteil der gesellschaftlichen Realität Rechnung. Es sei schon seit langem nicht mehr vermittelbar, dass Lesben und Schwule weniger Rechte haben, erklärt sie. Sie ärgert sich darüber, dass wieder einmal die Gerichte den Gesetzgeber darauf hinweisen müssen, dass die Diskriminierung von Lesben und Schwulen nicht mehr mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar ist. „Der Gesetzgeber sollte nun zügig den leichten und konsequenten Weg gehen und die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen. Dann ist die Gleichbehandlung automatisch in allen Rechtsbereichen vollzogen.“, fordert Höll. (Quelle: PRIDE1/td)

Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben – Wir sagen JA!

Die SPD-Bundestagsfraktion hat beschlossen zu handeln: Die Fraktion wird einen Antrag stellen, der beinhaltet, dass die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet werden und die eingetragene Partnerschaft abgeschafft werden soll. Nach Auffassung der SPD ist es endlich an der Zeit, dass homosexuelle Paare endlich die gleichen Rechte genießen können wie Eheleute.

Mit diesem Vorstoß wir die Ehe für alle zur Mehrheitsmeinung im Bundestag. Lediglich die Fraktion von CDU/CSU steht jetzt allein da. Auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass die Fraktionsmeinung positiv ausfallen wird, fordert die SPD die Christdemokraten auf „ihre unhaltbare Position aufzugeben und sich Gerechtigkeit und Gleichstellung nicht weiter zu widersetzen.“

Wie Johannes Kahrs, MdB und SPD-Beauftragter für die Belange von Lesben und Schwulen, in einer Mitteilung verkündet: Gemeinsam mit FDP, Grünen und Linken stimme man inhaltlich überein, nun sei es an der „zu handeln“.

Zu Recht betont die SPD, dass die Öffnung der Ehe der logische und beste Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist. „Nach zehn Jahren Eingetragener Lebenspartnerschaft ist Deutschland nun reif für die homosexuelle Ehe, die Bevölkerung akzeptiert die Lebenspartnerschaft schon längst als Homosexuellen-Ehe.“, so Manfred Bruns, LSVD

Um die rechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zu erreichen bedarf es einer einfachen Mehrheit im Bundestag. Sollte diese erreicht werden, dann kann der Gesetzgeber die Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1353 BGB) mit einer Neufassung öffnen.

Wir haben eine Veranstaltung auf Facebook erstellt, die Eure Meinung einfangen soll. Wenn Ihr dafür seid, dass die CDU/CSU Fraktion ihre Meinung ändern muss, dann nehmt teil und erzählt es weiter!

Schwules Europa – Tolerantes Miteinander oder nicht?

Antidiskriminierungsgesetze in Europa

Antidiskriminierungsgesetze in Europa

Bereits im Juni diesen Jahres hat der Europarat eine Studie vorgestellt, bei die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität in den 47 Mitgliedsstaaten untersucht wurde. Am Mittwoch wurde vom Europarat ein neuer Bericht vorgestellt, der sich mit den Rechten und der Diskriminierung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgendern in Europa befasst. Auffällig dabei ist, dass die mehr als 140 Seiten umfassende Papierversion an mehreren Stellen unzureichend erscheint, an anderen aber wieder zu tiefgründig.

Hinterfragt wurden unter anderem die Einstellung zu Homosexuellen an sich oder aber in Bezug auf die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften hinsichtlich der Ehe. Auch gewalttätige Übergriffe und die Bemühungen der einzelnen Länder, Homophobie und Diskriminierung einzudämmen, wurden (teilweise) berücksichtigt.

Bei genauer Betrachtung scheint der Bericht jedoch sehr oberflächlich und subjektiv. Die statistischen Daten scheinen für eine umfassende Erhebung nicht ausgereicht zu haben oder wurden unter Berücksichtigung anderer Erwartungen ausgewertet. Denn wie GAYS.DE berichtete, wurde Deutschland des Öfteren vom Europäischen Parlament für die unzureichende Umsetzung geltender Antidiskriminierungsrichtlinien gerügt. Im Bericht heißt es aber, dass Deutschland im oberen „guten“ Bereich angesiedelt ist.

Bei Fragen zu Einstellung gegenüber Schwulen und Lesben haben die Länder Schweden, Dänemark und die Niederlande deutlich vorn. Deutschland dagegen liegt etwas abgeschlagen vor Polen. Noch dahinter sind Österreich und Finnland zu finden. Die Toleranzgrenze unserer Mitmenschen scheint also doch anders zu sein, als dass es deutsche Studien ausweisen.

In Bezug auf gewalttätige Übergriffe auf Homosexuelle wird im Bericht unterschlagen, dass es in einigen Ländern keine expliziten Gesetze zur Verfolgung von derartigen Straftaten gibt. Im Auswertungsteil jedoch tauchen alle Länder mit Zahlen auf.

Insgesamt lässt der Bericht einige Fragen offen und benennt keine konkreten Staaten, in denen Diskriminierung noch an der Tagesordnung steht. Es wird zudem offen gelassen,  wie konkret dagegen vorgegangen werden kann. Lediglich benannt wird, dass Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender immer noch in vielen Punkten diskriminiert werden. Und das es dies zu ändern gilt.

Gleichstellung: Doch noch Schlusslicht bis 2013

In Sachsen laufen die bürokratischen Mühlen mal wieder langsamer als anderswo. Denn in Sachen Gleichstellung bleibt der Freistaat mal wieder das letzte Bundesland, welches die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht mit der Ehe gleichstellt. Damit ignorieren die Sachsen abermals geltendes Bundesrecht. GAYS.DE berichtete im September bereits darüber, dass das „bundesweite Schlusslicht“ auch gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstößt.

Dass die Landesregierung umdenken muss, das haben die Sachsen bereits mehrfach gefordert. Protestaktionen und CSDs wurden thematisch gestaltet und auch Unterschriften Aktionen veranstaltet. Letzeres unter anderem am 12. Oktober. Mehr als 4.500 Unterschriften konnten dem Landtag überreicht werden. Gleiches Recht für alle – „2 gleich 2“ so lautetet die Initiative von Parteien, Gewerkschaften und Vereinen für alternative Lebensformen. Den Protest friedlich zum Ausdruck gebracht, haben dann mehr als 150 Schwule und Lesben bei einem „Kiss In“ zur Übergabe der Petition.

Wie die sächsische Regierung entscheiden wird bleibt vorerst offen. Wir hoffen für uns.

Hier noch ein Videobeitrag von der Demo am 12. Oktober 2011:

Rechtstipp/Ratgeber: Eingetragene Lebenspartnerschaft

Der „schwule“ Blick über den Tellerrand

Eine Meinung haben ist die eine Sache, diese zu vertreten eine weitere. Diese aber auch mit der gebotenen Portion Weitsichtigkeit zu vertreten wiederum eine ganz andere. Im Tagebuch von FOCUS-Herausgeber Helmut Markwort, haben wir eben diese Situation nachlesen können und stießen auf Unverständnis.

Betont doch gerade Markwort immer wieder, dass ihm die Interessen seiner Leser am Herzen liegen, können wir nicht nachvollziehen, was ihm bei seinem Eintrag vom  1. Oktober 2011 durch den Kopf glitt. Vielleicht sind Schwule und Lesben nicht mehr zum Empfängerkreis des FOCUS zu zählen, doch auch wir sind wissbegierig, interessiert und ein Teil von uns gehört zu eben dieser Zielgruppe. Und das fern ab der sexuellen Orientierung.

 

„Schwule auf der Straße sind eine Show von gestern“

(Helmut Markwort)

In seinem Tagebucheintrag setzt sich der FOCUS-Kopf mit dem Besuch von Papst Benedikt XVI. auseinander. (VGL.: Bündnis “Der Papst kommt!”) Naja sagen wir, er beschreibt sein „eingeschränktes Blickfeld“ darauf. Denn Markwort beschreibt die Proteste anlässlich des Papstbesuches als  ein „fröhliches Klassentreffen“  verbunden mit einem Schauspiel aus dem vorigen Jahrhundert. Doch leider vergisst der Journalist dabei, dass die Realität in Deutschland anders ausschaut. Ein offen schwuler Politiker in Berlin oder aber eine homosexuell besetzte Kreispolitik sind eben nicht allgegenwärtig und haben mit der sexuellen Orientierung und damit verbundenen Gleichberechtigung in Deutschland wenig gemein.

Es ist eben noch nicht selbstverständlich, dass ein lesbisches oder schwules Paar gemeinsam auftreten kann. Vielerorts werden nur „böse Blicke“ auf die gleichgeschlechtlich Liebenden gerichtet, doch nicht selten kommt es zu gewaltsamen Übergriffen und Pöbeleien. Wäre dies nicht der Fall, dann bräuchten wir keine Anti-Homophobie-Kampagnen in Deutschland und auch die Präventions- und Aufklärungsarbeit an Schulen könnte gestrichen werden.

Die Toleranzgrenze von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist eben nicht an das heutige Jahrtausend geknüpft, sondernd hängt eben in dem von Markwort beschriebenen Jahrhundert fest.

Was Markwort in seinem Gedankeneintrag vergisst: Lesben und Schwule sind eben noch nicht in der Gesellschaft als gleichwertige angesehen. Auch wenn er – und da möchten wir ihm nicht widersprechen – sagt, dass Standesbeamter mittlerweile bundesweit gleichgeschlechtliche Partnerschaften schließen. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber im Direktvergleich immer noch etwas anderes.

Auf eine noch ausstehende Reaktion sind wir gespannt:

„[…] Sollten wir, lieber Herr Markwort,  an dieser Stelle Ihren Redebedarf geweckt haben, so freuen wir uns über eine ausführliche Schilderung Ihrer Denk- und Sichtweise. Einer Verallgemeinerung und Herabspielung der tatsächlichen Verhältnisse möchten wir jedoch widersprechen. Wir freuen uns auf Ihre Antwort. […].
Ihre GAYS.DE Redaktion“