Polizei muss CSD in Belgrad-Pride schützen

Am 2. Oktober 2011 soll in Serbien zum zweiten Mal eine Parade für die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender stattfinden. (GAYS.DE berichtete) Da es in Belgrad bereits im Vorjahr zu gewaltsamen Auseinandersetzungen nach der Kundgebung kam und für diesen Tag mehrere nationalistische Organisationen Gegenveranstaltungen angekündigt haben, ist der Schutz der Veranstaltung für mehr Gleichstellung durch die Polizei umso notwendiger.

Im Vorfeld hatten einige radikale Polizeivertreter dafür geworben, den Dienst zu boykottieren. Die Kollegen sollen sich krankmelden und die „Parade der Schwuchteln“ nicht unterstützen.
Die Aufklärungs- und Präventionsarbeit zum Schutz von Minderheiten in Serbien steht erst am Anfang. Umso erfreulicher ist es, dass sowohl die serbische Regierung als auch die EU-Delegation und zahlreiche Botschaften der EU-Mitgliedstaaten sich hinter die Organisatoren stellen und an der Parade teilnehmen wollen.

Für das Land Serbien an sich wäre eine friedliche CSD Parade ein großer Erfolg. Denn nur wenige Tage nach der Parade soll der neue Fortschrittsbericht der EU-Kommission erscheinen. Serbien hofft, dass die Kommission darin dem Europäischen Rat im Dezember empfehlen wird, Serbien den Status eines EU-Beitrittskandidaten zu geben. Die Analyse, ob es Fortschritte bei der Umsetzung der Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender gegeben hat, ist Teil des Fortschrittsberichtes und Basis für die Entscheidung der Kommission. Das friedliche Abhalten der Regenbogenparade ist somit ein mehr als wichtiger Punkt in dieser Analyse.

Ein Schritt nach vorn in Sachen Gleichstellung

Ab sofort werden Bundesbeamte, Richter und Soldaten in Deutschland nicht mehr benachteiligt – Zumindest in Sachen finanzieller Gleichstellung sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die in einer sogenannten Homo-Ehe begründet sind, nicht mehr Beziehungen zweiter Klasse.

In einer Abstimmung am Freitag stimmte der Bundesrat einem Gesetz zu, welches gleichgeschlechtlichen Partnern innerhalb einer eingetragenen Lebensgemeinschaft die gleiche finanzielle Absicherung, wie Heterosexuellen zusichert. Demnach können fortan alle Paare die entsprechenden Zuschläge nutzen.

Im Detail heißt das, dass Familienzuschläge und die Beihilfe von Krankenkosten komplett übernommen werden können. Auch die Versorgung von Hinterbliebenen ist  somit zukünftig gesetzlich geregelt.
Die meisten Bundesländer haben dies bereits in ihren Landesverfassungen berücksichtigt. Nun erfolgt die bundesweite Anpassung und somit ein nachzeihen aller anderen.

Der LSV beklagt jedoch, dass die Anpassung lediglich rückwirkend zum 1. Januar 2009 greift. Eine Rückwirkung bis hin zum 3. Dezember 2003 war die Forderung vom Leben- und Schwulenverband Deutschland. Zu diesem Datum lief die Umsetzungsfrist der entsprechenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ab.

Homosexuelle sind in Sachsen nichts wert!

Sachsen ist das letzte von 16 Bundesländern, welches sich gegen eine grundsätzliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe ausspricht. Wie die Chemnitzer „Freie Presse“ berichtete, wurde das „Zukunftsprogramm“, das die Anerkennung von Homo-Paaren beinhaltete, mehrheitlich von CDU-Mitgliedern abberufen. Die Landesverbände agieren somit direkt gegen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Generalsekretär Kretschmer.

Für die (horizontlosen [Anmerkung der Redaktion[) Homo-Gegner steht dagegen die besondere Stellung von Ehe und Familie – selbstverständlich aus heterosexueller Sicht – im Vordergrund. Der im Entwurf des Grundsatzprogramms geforderte „Respekt“ und die notwendige „Anerkennung“ gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren ist somit „Schnee von gestern“. Homosexuelle sind in Sachsen eben nichts wert.

So sieht es auch bei der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Landesrecht aus. Sachsen ist das letzte Bundesland, welches eine Unterscheidung von homo- und heterosexuellen Bürgern toleriert. Obwohl sich das Land damit gegen die bestehende Rechtsprechung auf EU-Setzt, wird eine Gleichstellung im Beamtenrecht auch erst bis 2013 in Aussicht gestellt. Die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie ist bereits vor gut acht Jahren in Kraft getreten, somit ist Sachsen das Schlusslicht in Sachen Toleranz, Akzeptanz und Respekt gegenüber Menschen mit einer „der Norm abweichenden (Ausdruck eines Gegners)“ sexuellen Orientierung.

Das endgültige Programm der CDU Sachsen wird am 26. November auf dem Landesparteitag in Plauen verabschiedet.

Einkommenssteuer: LSVD stellt neue Mustertexte vor

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) setzt sich seit jeher für die rechte und Belange von Homosexuellen in Deutschland ein. Im Kampf für die vollkommene Gleichstellung von Lesben und Schwulen, Bisexuellen und Transgendern ist der Bundesverband sehr engagiert. Mit der Kampagne 3+ macht der LSVD bundesweit auf die Ergänzung des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität aufmerksam. (Zur GAYS.DE Kampagne)

In Sachen Steuerrecht ist die Bundesregierung noch weit entfernt von einer „Normalisierung“ der gegenwärtigen Situation. Schwule und Lesben sind hier noch nicht gleichgestellt und werden mit erheblichen Nachteilen zum Beispiel in der Einkommenssteuer veranlagt. Die Entscheidung vom Bundesfinanzhof vom Juni dieses Jahres, verbessert die Situationen gleichgeschlechtlicher Paare nicht wirklich. Sie zielen lediglich darauf ab, dass Schwule und Lesben weiterhin für Ihre Rechte kämpfen werden.

Der LSVD hat nun  neue Mustertexte gefertigt, die u.a. zur Aufhebung der Vollziehung  von Einkommenssteuerbescheiden und zur Änderung der Lohnsteuerklassen downgeloaded werden können. Zudem stellt der LSVD auch weitere Mustertexte sowie zahlreiche Informationen zum weiteren Verlauf zur Verfügung.

Happy Birthday: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird 5!

Damals war´s – könnte man sagen, wären es nicht erst fünf Jahre her. Doch immerhin. Vor fünf Jahren, am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten.
Inhaltlich verbietet es Diskriminierung jeglicher Art. Egal ob Rasse, Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht oder sexuelle Identität. Auch Menschen mit Behinderung sind im AGG berücksichtigt.

In Sachen sexueller Identität ist das AGG jedoch nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung – aber immerhin ein Anfang. „Die Verabschiedung des AGG im Sommer 2006 war ein Sieg der Vernunft gegenüber Vorurteilen und Schreckensgespenstern. Gegen die Widerstände aus
Wirtschaft und Politik gelang es das Merkmal der sexuellen Identität in allen Regelungsbereichen zu integrieren. Ein wichtiges Signal, das Lesben und Schwulen den Rücken gestärkt hat.“, so die Worte von Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

Enttäuschend dagegen ist, dass Staat und Kirche von der Verpflichtung der Nichtdiskriminierung ausgeschlossen wurden, erklärt Bruns weiter: „Für die massiven Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht sowie im Beamtenbesoldungsrecht gilt das AGG nicht. Auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei kirchlichen Trägern beschäftigt sind, können keinen Schutz erwarten. Ein besonders großes Problem ist die Praxis der katholischen Kirche, den Mitarbeitern zu kündigen, wenn sie sich verpartnern lassen.“.

Bis zur vollkommenen rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Deutschland ist es noch ein langer Weg. Das AGG feiert seinen Fünften – Wir gratulieren, verfallen aber nicht in Euphorie. Es gibt noch viel zu tun.

Schneller Fortschritt für Lesben und Schwule in Baden-Württemberg

Nur wenige Monate nach Amtsantritt löst die Grün-Rote Landesregierung Baden-Württembergs das Wahlversprechen gegenüber ihren homosexuellen Wählern ein. Die Standesämter werden für Schwule und Lesben geöffnet, ebenso gibt es die Gleichstellung im Landesrecht. (GAYS.DE berichtete)

„Nach langen Jahren voller Ignoranz und Diskriminierung durch die frühere Regierungsmehrheit setzt der neue Ministerpräsident Winfried Kretschmann damit klare Signale für ein weltoffenes, modernes Baden-Württemberg.“, erklärt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in einer Stellungnahme.

„Mit der Öffnung der Standesämter für gleichgeschlechtliche Paare wird landesweit endlich ein würdevoller Rahmen für die Partnerschaft garantiert. Endlich wird die schwere Diskriminierung lesbischer Beamtinnen und schwuler Beamter im Landesrecht bei Versorgung und Beihilfe angegangen.“, heißt es weiter.

Nicht zufrieden ist der LSVD allerdings mit der Rückwirkung der Gleichstellung im Beamtenrecht. Die vorgesehene Rückwirkung nur bis zum 1. Januar 2009 stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes, die eine längere Rückwirkung zwingend gebietet. Der LSVD will im weiteren Beratungsverfahren darauf pochen, dass die Rückwirkungsklausel europarechtskonform nachgebessert wird.

Der Grünen-Politiker Volker Beck warf der Bundesregierung erst kürzlich vor, das EU-Recht zu brechen, weil Bundesbeamte ebenfalls nicht nach EU-Recht gleichgestellt wurden.  (Quelle: PRIDE1/td)

Bundesfinanzhof stützt Gleichstellung von Lebenspartnern bei der Einkommenssteuer

In seiner heute bekannt gewordenen Entscheidung zur Aussetzung der Vollziehung vom 23.05.2011 (III B 1211/10) äußert der Bundesfinanzhof “ernstliche Zweifel” an der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Lebenspartner von Ehegattensplitting.
Wie der LSVD berichtet, ist die Regierungskoalition nun abermals gezwungen das Einkommenssteuergesetz zu ändern.

„Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes kommt einer weiteren Aufforderung an die Regierungskoalition gleich, eingetragene Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht endlich mit Ehegatten gleichzustellen.“, so Manfred Bruns, Sprecher das Lesben und Schwulenverbandes (LSVD).

Weiter informiert der LSVD in einem Rundschreiben darüber, dass seit den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 (BVerfGE 124, 199) und vom 21.07.2010 (NJW 2010, 2783) fest steht, dass Lebenspartner auch im Einkommensteuerrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen. Gleichwohl weigert sich die Koalition, das Einkommensteuergesetz entsprechend zu ändern. Erst mit einer Entscheidung des Zweiten Senats des BVerfGE soll ein Handeln angedacht werden. Die seit 2006 aufgelaufenen Verfassungsbeschwerden bleiben dabei vollkommen unbeachtet.

„Viele Betroffene wollen nicht mehr länger warten und haben bei den Finanzämtern die vorläufige Aussetzung der Ablehnung ihrer Zusammenveranlagung beantragt. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt gebilligt. Er hat die Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen bestätigt, dass die Rechtsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebenspartner vom Splittingverfahren ernstlich zweifelhaft ist und dass das Aussetzungsinteresse der Lebenspartner die öffentlichen Belange überwiegt, die gegen die Gewährung der Vollzugsaussetzung sprechen.“, so Bruns weiter.

Mit der aktuellen Entscheidung können Lebenspartner nun weiter für Ihre Gleichstellung handeln. Der LSVD schlägt vor beim zuständigen Finanzamt eine Aussetzung der Einkommenssteuerveranlagung als Lediger zu beantragen. Den Finanzämtern entsteht so zwar ein erheblicher Mehraufwand, die Weigerung der Koalition zur Änderung des Einkommenssteuerrechts aber auch immer weiter ins Abseits.

Hamburg erwartet 300.000 Besucher zum 31. CSD!

Unter dem Motto „Trau Dich! Zeig Dich! Out ist in.“ feiern Homo-, Bi- und Transsexuelle vom 30. Juli bis 7. August 2011 den 31. Christopher Street Day (CSD) in Hamburg. Höhepunkte sind das CSD-Straßenfest an der Alster sowie die große CSD-Parade, die am Samstag, den 6. August ab 12 Uhr durch die Hamburger Innenstadt zieht. Eine festliche Eröffnungsgala, zahlreiche Infoveranstaltungen und verschiedene Partys runden das Programm ab. Schirmherr des CSD ist in diesem Jahr Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz.

Der Hamburger CSD steht in diesem Jahr ganz im Zeichen des Coming-outs. Mit dem Motto „Trau Dich! Zeig Dich! Out ist in.“ sollen sowohl jüngere als auch ältere Besucher angesprochen und dazu motiviert werden, sich zu ihrer sexuellen Identität zu bekennen. „Viele haben Angst davor, sich in der Öffentlichkeit zu outen“, sagt Lars Peters, Erster Vorsitzender des organisierenden Vereins Hamburg Pride. „Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Betroffenen Mut zu machen, sie zu stärken und ihnen zu zeigen, dass sie mit ihren Ängsten und Problemen nicht alleine sind.“

Im Gegensatz zu einigen europäischen Ländern werden Homo-, Bi- und Transsexuelle in Deutschland noch immer in verschiedenen Bereichen benachteiligt. Der 31. CSD fordert deshalb die volle rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, eine Öffnung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare sowie die Ergänzung des Grundgesetzartikels 3 um das Merkmal „Sexuelle Identität“. Auch eine Reform des Transsexuellengesetzes sowie eine Entschädigung aller nach 1945 wegen homosexueller Handlungen verurteilter Menschen gehören zum Forderungskatalog.

Mit zahlreichen Fußgruppen, PKWs und Trucks zieht am Samstag, den 6. August die CSD-Parade durch die Hamburger Innenstadt. Um 12 Uhr startet die Demonstration in der Langen Reihe und zieht in die Mönckebergstraße, wo gegen 13:45 Uhr eine politische Kundgebung stattfindet. Anschließend geht es über die Lombardsbrücke zum Jungfernstieg, wo die Parade gegen 15:30 Uhr endet.  Bereits am Freitag, den 5. August öffnet das CSD-Straßenfest auf dem Jungfernstieg und dem Ballindamm seine Tore. Bis einschließlich Sonntag sorgen zahlreiche Infostände, Gastronomiebetriebe und Musikinseln für ein buntes Treiben. Bands, Künstler, Politiker und führende Szenevertreter werden auf der Talk- und Musikbühne gegenüber der Europa-Passage erwartet. Das CSD-Straßenfest ist an allen Veranstaltungstagen bis 22/24 Uhr geöffnet.

Offiziell eröffnet wird der Hamburger CSD bereits am 30. Juli mit der PRIDE NIGHT, der festlichen Gala in den „Fliegenden Bauten“. Stars des Abends sind unter anderem Travestieikone Elke Winter und TV-Moderatorin Kim Fisher. Beginn ist um 19:30 Uhr. Im Anschluss steigt in den „Fliegenden Bauten“ ab 23 Uhr die offizielle CSD-Opening-Party, die erstmals in Kooperation mit der größten Hamburger Szenepartyreihe Pink INC stattfindet. Bis zum 7. August stehen mehr als  100 Veranstaltungen auf dem Programm, darunter Lesungen, Diskussionen, Partys und ein Open-Air-Kinoabend im Schanzenpark. Zentraler Veranstaltungsort der Pride Week ist das CVJM-Haus an der Alster, das vom 31. Juli bis 4. August als „Pride House“ täglich ab 17 Uhr geöffnet hat.

Der erste Hamburger ELECTRO PRIDE startet am Freitag, den 5. August um 23 Uhr im Uebel&Gefährlich. Headliner ist das international gefeierte DJ-Duo M.A.N.D.Y. (Get Physical Music, Berlin). Aber auch nach der Parade darf noch einmal bis in die Morgenstunden gefeiert werden. Im Edelfettwerk beginnt am Samstag, den 6. August um 22 Uhr der PRIDE DANCE, die größte CSD-Abschlussparty der Stadt. Auf drei Floors, zwei Chillout-Lounges und einer Outdoor-Area sorgen insgesamt acht DJs für eine lange Nacht. Unter anderem dabei: Ben Manson (Walkgroup/La Demence, Brüssel), Frau Hoppe (Wunderbar) und DJ Berry E. (Pop The Floor).

Alle CSD Termine aus Deutschland und Europa findet Ihr auch im GAYS.DE CSD & Pride Guide. Zudem alle Bilder der GAYS.DE Reporter sowie von ausgewählten Veranstaltungen.

Bielefeld zeigt Flagge – Jetzt erst recht!

Bereits gestern haben wir via Facebook darüber berichtet, was in Bielefeld grad politisch los ist. Die BfB – Bürger für Bielefeld unter Fraktionsvorsitzendem Ralf Schulze – möchte in einem Antrag im Haupt- und Beteiligungssauschuss der Stadt bewirken, dass die Regenbogenflagge zum Christopher Street Day in Bielefeld nicht am Rathaus gehisst werden darf.

Wörtlich heißt es in dem von der BfB am 20.06.2011 gestellten Antrag: „Plant der Oberbürgermeister wie im letzten Jahr anlässlich des CSD auf der Sparrenburg und vor dem Rathaus wieder die Regenbogenflagge hissen zu lassen?“ Dabei beziehen sich Fraktionsvorsitzender Ralf Schulze und Fraktionsgeschäftsführerin Tanja Hüttermann in ihrer ersten Zusatzfrag auf die Landesflaggenverordnung. Im zweiten Teil erkennt die Partei Bürger für Bielefeld (BfB) aber keinen Unterschied zwischen Engagement eines Kaninchen- oder Hühnerzuchtvereins und dem politischen und sozialen Engagement lesbischer und schwuler Gruppen gegen Homophobie und will offenbar das Hissen der Regenbogenflagge verhindern.

Dabei gilt das Hissen der Regenbogenflagge als ein Zeichen gegen Diskriminierung von Lesben und Schwulen und steht für Solidarität. Pit Clausen, der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld hat im vergangenen Jahr zum 1. Mal offiziell die Regenbogenflagge zur Eröffnung des CSD am Rathaus und auf der Sparrenburg gehisst. Ein Jahr zuvor mussten Lesben und Schwule – nur durch die Unterstützung der Grünen – zur Selbsthilfe greifen und zur Parade Eröffnung das Rathaus mit eigenen Regenbogenfahnen schmücken.

„Der Kampf gegen Diskriminierung und für Gleichstellung von Lesben und Schwulen ist kein Hobby, sondern gelebte Demokratie. Dafür lohnt es sich, die Regenbogenfahne zu hissen.“, so Peter Struck vom Netzwerk lesbischer und schwuler Gruppen in Bielefeld e.V.

„Aus diesem Grund laden wir alle ein, morgen ab 15:00 Uhr mit uns vor dem Rathaus unseren Protest zum Ausdruck zu bringen.“, so Struck weiter. Für die „Veranstaltung“ wird seit gestern auch via Facebook eingeladen. Innerhalb von nur 20 Minuten, konnten bereits mehr als 50 Unterstützer registriert werden.

Der CSD Bielefeld unter dem Motto: „GEOUTET“ findet übrigens am 16. Juli 2011 statt. Informationen zum PrideDay und der Kulturwoche im Vorfeld gibt’s auf der Homepage zum CSD  Bielefeld 2011.

 

Justizministerin fordert Schwule und Lesben indirekt zur Klage auf

Wenn es nach Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geht, dann sollten verpartnerte Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger für die Gleichstellung im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten klagen.

Hintergrund ist eine Anfrage des Lesben- und Schwulenverbandes an den Deutschen Bundestag zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte entschieden, dass Betroffene Anspruch auf dasselbe Arbeitsentgelt wie ihre verheirateten Kollegen haben und zwar unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber die Gesetze entsprechend ändert oder nicht. (GAYS.DE berichtete)

In ihrer Antwort an den LSVD bestätigt die Bundesjustizministerin zwar den Sachverhalt, sie sieht allerdings keine Chancen darauf, sich mit dem Koalitionspartner CDU/CSU über eine Umsetzung in deutsches Recht zu einigen. Den Betroffenen bleibt so nur noch der Klageweg mit guten Aussichten auf Erfolg.

Manfred Bruns, Sprecher des LSVD und Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D. spricht bereits von einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für deutsche Gerichte.  Er hält es für zynisch, dass die Bundesjustizministerin die Betroffenen offenbar damit trösten will, dass sie klagen können. (Quelle: PRIDE1.de/kt)