New York öffnet sich – Deutschland bricht EU Gesetze!

Es war die Parade zum Christoper Street Day geplant und in den Straßen von Manhattan sah es genau so aus – Nur eben noch voller und noch bunter. Ein Meer von Regenbogenfahnen, Hunderttausende mit und ohne transparenten, nackte Haut, bunte Kostüme. Die New Yorker hatten etwas zu feiern.

In der Nacht von Freitag auf Samstag, hat der Senat mit den Stimmen der Demokraten und vier Überläufern der republikanischen Mehrheit für ein „JA“ für die Homo-Ehe votiert. Damit ist es nun offiziell – in New York dürfen Homosexuelle ab sofort heiraten. Damit ist der Bundesstaat New York nun Nummer sechs in den USA.

Trotz mehrfacher Bitten und einschlägiger Aktionen der katholischen Kirche, wurde die Entscheidung unabhängig von Religion und Meinungen – lediglich nach menschenrechtlichen Aspekten – getroffen. Kardinal Timothy Dolan sieht in dieser Öffnung eine „Bedrohung“ und bezeichnete die gleichgeschlechtliche Ehe als unmoralisch.

Ob unmoralisch oder nicht – Die Entscheidungen der Deutschen Regierung sind in Bezug auf Homosexuelle auf jeden Fall nicht tolerierbar. Erst kürzlich war ein Antrag auf die endgültige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Steuerrecht im Bundesrat gescheitert. (GAYS.DE berichtete) Nun soll es am 30. Juni erneut um die Rechte von Homosexuellen gehen – doch wie es scheint ohne Aussicht auf Erfolg. Medieninformationen zu Folge werden auch zukünftig verpartnerte Beamte nicht mit ihren heterosexuellen Kollegen gleichgestellt werden, zumindest wenn es nach der CDU geht. Die Christ-Demokraten sind für ein tolerantes Miteinander, sprechen sich aber immer wieder gegen die Öffnung der Ehe aus. Eine Angleichung von homo- und heterosexuellen Bürgerinnen und Bürgern ist somit wohl nicht zu erwarten.

Wenn dies am Donnerstag tatsächlich der Fall sein sollte, dann verstößt die Entscheidung gegen ein im Mai vom Europäischem Gerichtshof gesprochenem Urteil. Demnach verstößt die Ungleichbehandlung von verpartnerten Beamten gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie. (GAYS.DE berichtete).

Steuerrecht: Keine Gleichstellung für Schwule und Lesben

Am Freitag waren die Mitglieder des Bundesrates zur 884. Parlamentssitzung zusammen gekommen. Neben zahlreichen Tagesordnungspunkten sollte unter TOP 15 auch die Gleichstellung  Eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht verabschiedet werden. (GAYS.DE berichtete)

Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften wurde in der Ziffer 18 der Ausschussempfehlungen des Bundesrates (253/1/11) eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht gefordert. Allerdings hat diese Ziffer in der Plenarsitzung keine Mehrheit gefunden und ist damit auch nicht Bestandteil der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf geworden. Im Vorstoß hieß es: „[…]Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, umgehend die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen. Schwerpunkt muss dabei die Gleichsetzung von Lebenspartnern und Ehegatten in allen Vorschriften des Einkommensteuerrechts bilden. […]“.

Schade, dass unsere Regierung trotz des erneuten Vorstoßes sich gegen einen weiteren Schritt zur Gelichstellung entschieden hat und es nicht für notwendig hält, seine Bürger als gleichwertig zu betrachten. Demnach bleiben Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gegenüber der Ehe insbesondere im Einkommensteuerrecht bis heute benachteiligt, da ein seiner Zeit vom Deutschen Bundestag beschlossenes Ergänzungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz, das die Anerkennung im Steuerrecht vorsah, im Bundesrat keine Mehrheit fand. In einer Stellungnahme des Bundesrates hießt es weiter: „[…] Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hindert der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Absatz 1 GG den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleichkommen. […]“. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schließt sich dieser Argumentation an. Ein Grund mehr zur Frage, warum unsere Bundesregierung Eingetragene Lebenspartnerschaften immer noch nicht im Beihilfe-und Steuerrecht mit Eheleuten gleichstellt.

Steuerrecht: Kommt jetzt die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften?

Die Chancen für eingetragene Lebenspartner, beim Finanzamt wie Eheleute behandelt zu werden, sind gestiegen: Der Finanzausschuss des Bundesrats hat jetzt den Vorstoß von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans ohne Gegenstimmen verabschiedet. „Damit sind wir unserem Ziel einen wichtigen Schritt näher gekommen, eingetragene Lebenspartnerschaften steuerrechtlich mit Ehen gleichzustellen“, sagte Walter-Borjans. „Wir sehen keinen Grund, hier einen Unterschied zu machen.“

Bislang werden die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften von der Finanzverwaltung wie Ledige behandelt und der ungünstigeren Steuerklasse zugeordnet. Das sorgt dafür, dass gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern erhebliche Benachteiligungen hinnehmen müssen.

Die Gleichstellung soll den eingetragenen Lebenspartnerschaften insbesondere die Möglichkeit eröffnen, nach dem Splittingverfahren besteuert zu werden. Gleichzeitig würde ihnen dann auch die Steuerklasse III gewährt.

Im Finanzausschuss hatten die neun SPD-geführten Bundesländer für den NRW-Vorschlag gestimmt. Die sieben CDU-geführten Länder hatten sich enthalten. Damit hat der Finanzausschuss eine Empfehlung an den Bundesrat ausgesprochen. Dort haben die SPD-geführten Länder jedoch allein keine Mehrheit und Enthaltungen wirken wie Ablehnungen. Walter-Borjans dazu: „Die Länder, in denen die CDU mitregiert, müssen sich bewegen: Sie sollten sich einer Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht verweigern.“ (Quelle: PRIDE1/td/pm)

Nun steht das Thema bei der nächsten Sitzung des Bundesrats am 17. Juni 2011 zur Abstimmung. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

Kretschmann ist CSD-Schirmherr

Ministerpräsident Winfried Kretschmann persönlich übernimmt die Schirmherrschaft über den CSD Karlsruhe 2011: Unter dem Motto “Bekenn’ Farbe: Zeig Dich!” werden am 4. Juni ab 14h über 20 Gruppen durch die Karlsruher Innenstadt ziehen und gegen Diskriminierung gleichgeschlechtlich Liebender demonstrieren.

Demoparade und politische Kundgebung sind der Höhepunkt des Christopher Street Day, den die Karlsruher das ganze Himmelfahrts-Wochenende zelebrieren. Das Rahmenprogramm ist breit angelegt und beinhaltet unter anderem ein Hoffest, eine Radtour, Filmvorführungen, einen Gottesdienst und natürlich jede Menge Partyspaß.

Der Familienvater und praktizierende Katholik Winfried Kretschmann setzt sich seit vielen Jahren für die Rechte von Lesben und Schwulen ein und schrieb deswegen sogar schon einen Brief an den Papst. Der grün-rote Koalitionsvertrag hat ein eigenes Kapitel “Lesben und Schwule: Gleiche Pflichten – gleiche Rechte”, in dem ein “landesweiter Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung” gefordert wird. Baden-Württemberg, bis eben noch bundesweites Schlusslicht bei der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften, soll ein “neues, tolerantes Gesicht” erhalten, so der Koalitionsvertrag.

Mehr Informationen rund um den CSD Karlsruhe 2011 gibt es tagesaktuell unter http://www.csd-karlsruhe.de. Hier findet sich auch die genaue Route der Demoparade sowie das vollständige Rahmenprogramm.

Gleichstellung für homosexuelle Beamte in NRW

Homosexuelle Beamtinnen und Beamte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind nun auch in Nordrhein Westfalen mit ihren heterosexuellen Kollegen gleichgestellt. Die schwulen und lesbischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft leben, erhalten ab sofort die gleichen Familienzuschläge und die gleiche Hinterbliebenenpension wie die Kolleginnen und Kollegen, die in einer Ehe leben. Die Gleichstellung wird rückwirkend zum 03.12.2003 erfolgen.

„Mit diesem Gesetz kommt die neue Landesregierung einer langjährigen Forderung des LSVD nach: Die vollständige Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Landesrecht. Das war von der alten schwarz-gelben Regierung immer wieder abgelehnt worden. Wir freuen uns, dass die rot- grüne Landesregierung eines der Versprechen des Koalitionsvertrages nun eingelöst hat.“, so Arnulf Sensenbrenner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes NRW (LSVD).

Die Gleichstellung in Thüringen wird demnächst folgen. Lediglich in Sachsen lehnt die dortige schwarz-gelbe Koalition die Gleichstellung weiterhin kategorisch ab. In Baden-Württemberg war das bisher genauso, der LSVD erwartet, dass die neue grün-rote Regierung dort die Gleichstellung zügig in Angriff nimmt. (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Bundesrat berät über Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

Wie der Lesben-und Schwulenverband Deutschland heute in eine Mitteilung bekannt gegeben hat, wird der Bundesrat am Freitag auf seiner 882. Sitzung zwei Anträge zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Familienrecht und im Steuerrecht behandeln.
Der Anhörung vorangegangen sind Initiativen der Länder Berlin und Bremen. Diese hatten zu weiteren Maßnahmen in der Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgefordert. (GAYS.DE berichtete)

„Der Antrag Berlins zielt auf die dringend notwendige Gleichstellung im Kindschaftsrecht. Hier werden Lesben und Schwule, die Familien gründen, nach wie vor diskriminiert. Die fehlende Gleichstellung im Einkommensteuerrecht ist das Thema der Initiative des Landes Bremen. Beide Anträge werden von den Fachausschüssen des Bundesrates unterstützt.“, so erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

Die Entscheidung im Saarland, dass Homosexuelle einen besonderen Schutz genießen sollen, ist bereits am Mittwoch verabschiedet worden. Hier wurde die Landesverfassung um das Merkmal „sexuelle Identität“ einstimmig und ohne Gegenstimmen erweitert. (GAYS.DE berichtet)
Diese Entscheidung könnte richtungsweisend für die morgige Debatte sein.

„Es ist schon erstaunlich, dass Initiativen zur Gleichstellung nur noch von der Opposition im Bundestag und von Regierungen der Länder kommen. Die Initiativen der Landesregierungen unterstreichen eindrucksvoll, wie untätig die Bundesregierung ist. Sie ist weder willens noch fähig, den Reformstau zu bewältigen. Die Parteien der Regierungskoalition sind offenbar nur noch mit sich selbst beschäftigt und haben kein Ohr für die Belange von Lesben, Schwulen und Transgender.“, so Bruns weiter.

Saarland verabschiedet Diskriminierungsschutz für Homosexuelle

Im Saarland ist heute ein Diskriminierungsschutz für Homosexuelle einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen worden. Hasso Müller-Kittnau, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), äußerte sich mehr als zufrieden: „Nach jahrelangem Engagement des LSVD Saar für eine Verfassungsänderung haben heute alle fünf Fraktionen des saarländischen Landtages einstimmig ein Zeichen gesetzt und Artikel12, Absatz 3 der Landesverfassung, Gleichbehandlungsgebot, um die Formulierung „sexuelle Identität“ ergänzt (Verfassung des Saarlandes, Artikel 12, Absatz 3): “Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität, benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Der Schutz, den Homosexuelle ab sofort im Saarland genießen, hat nunmehr Verfassungsrang. Damit wurde nicht nur ein starkes Zeichen für Akzeptanz, Toleranz und Respekt für die Würde gleichgeschlechtlich Liebender gesetzt, sondern auch eine staatliche Verpflichtung gegen bestehende Diskriminierung und für die rechtliche Gleichstellung in die Landesverfassung aufgenommen. In Zeiten, in denen der Begriff „schwul“ zu den meist bemühten Schimpfwörtern dieser Gesellschaft, z.B. auf Schulhöfen, gehört, hat die Entscheidung des Saarlandes Vorbildfunktion. Sie wird helfen, in den Köpfen der Menschen etwas zu verändern.

Der LSVD Saar fordert heute insbesondere die saarländischen Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP auf, nunmehr auch der entsprechenden Erweiterung im Grundgesetz Artikel 3 zuzustimmen und somit der neuen Landesverfassung Rechnung zu tragen. (PM)

Der Wandel der Konservativen…

Was ein Wahlergebnis so alles verändern kann…  Nicht nur dass die SPD immer noch in der Versenkung beheimatet ist, die FDP als Verlierer da steht und die CSD/CSU nun doch Entscheidungen trifft, um das bisschen noch vorhandene Sympathie zu bündeln. Auch die Grünen drängen immer weiter um die Gunst der Wähler.

Politische Präsenz zeigen die Grünen schon immer. Egal ob auf Demonstrationen zum Castor oder auf regionalen Veranstaltungen, ein Repräsentant ist immer dabei. Auch bei den Christopher Street Days zeigen sich die Grünen aufgeschlossen. Claudia Roth trifft man in Berlin und Köln, begleitet von Renate Künast. Weltoffen und um die Rechte von Schwulen und Lesben engagiert. Auch Volker Beck, MdB steht immer und überall für die Recht von Homosexuellen ein.

Doch nun geht die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im bayrischen Landtag noch einen Schritt weiter: Die Rechte von Homosexuellen und Transgendern sollen auf Landesebene gestärkt werden.
Laut gleichstellungspolitischer Sprecherin hinke Bayern im Bundesdurschnitt deutlich hinterher und müsse endlich etwas für seine homosexuellen Bürgerinnen und Bürger schaffen. Claudia Stamm sagte in einem Interview mit der Süddeutschen, dass eine Koordinierungsstelle auf Landesebene eingerichtet werden soll. Vor allem die bestehenden Vorurteile und Ängste gegenüber homosexuellen und transidenten Menschen sollen in den kommenden Jahren angebaut werden. „Gerade in den ländlichen Bereichen sind Diskriminierung und Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben noch immer weit verbreitet. Die Menschen haben einfach Berührungsängste.“, so Stamm.
Zudem soll zukünftig die Aufklärungsarbeit schon in den Schulalltag integriert werden.

Nun stellen wir uns die Frage: Leben die Bayern hinterm Mond oder ist einfach nur Wahlkampf?

Aktion Artikel 3 – Sexuelle Identität ins Grundgesetz

Lesben und Schwule, aber auch Bisexuelle und Transgender sind in Deutschland noch nicht dort angekommen, wo sie im Kampf um ihre Rechte gern hin möchten. Immer noch nicht sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften in allen Bereichen der  herkömmlichen Hetero-Ehe gleichgestellt. Allein eine Erwähnung im Grundgesetz würde die Weiche stellen, um als Lesbe, Schwuler, Bisexuelle(r) und Transgender rechtlich mehr Geltung zu erlangen.

Die Aktion Artikel 3 richtet sich genau an diese Erwähnung. Gemeinsam mit dem LSVD versuchen wir Befürworter aus alles gesellschaftlichen Bereichen zu gewinnen, die sich für eine Erweiterung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz einsetzen. Dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf, hat sich der LSVD in seiner Kampagne auf die Fahnen geschrieben. Unterstützt von zahlreichen prominenten Befürwortern und öffentlichen Institutionen sowie Vereinen hat der Lesben- und Schwulenverband Deutschland mehrere Tausend Unterschriften sammeln können, die heute im Bundesministerium für Justiz übergeben wurden.
„50.000 Unterschriften für die Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität wurden heute dem BMJ überreicht, ebenso eine umfangreiche Liste von Verbänden, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, die unser Anliegen unterstützen.“, so Axel Hochrein, Sprecher des LSVD.

Auch eine eigens eingerichtete Website von GAYS.DE sammelt seit über einem Jahr Videobotschaften von Euch, die sich für eine Ergänzung stark machen. Die Zustimmung und Unterstützung seitens der Community und zahlreicher Einzelunterstützer zeigt, dass die Forderung mitten in der Gesellschaft angekommen ist. Eine Liste der Unterstützer hat der LSVD auf seiner Aktionsseite zusammengestellt. Videobotschaften können weiterhin auf der Aktion Artikel 3 Seite online gestellt werden. Alle eingehenden werden in den kommenden Wochen an Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben.

Online UnterzeichnenVideobotschaft aufnehmen/uploaden

Mehr zum Thema in den GAYS.DE News

 

 

Gleichstellung Homosexueller in NRW beschlossen

Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Landesebene mit einem Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Damit löst die SPD-geführte Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ein zentrales Wahlkampfversprechen gegenüber den schwulen und lesbischen Wählern ein.

Ziel sei es, homosexuellen Beamten und den Hinterbliebenen die gleichen Rechte wie den heterosexuellen Beamten einzuräumen. So würden künftig auch homosexuelle, verheiratete Beamte den Familienzuschlag und eine Hinterbliebenenrente beanspruchen können. Erklärt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

Das Gesetz wird voraussichtlich bis zur Sommerpause verabschiedet und soll rückwirkend zum 03. Dezember 2003 in Kraft treten, also dem Tag, an dem die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen. Die abgewählte Rüttgers-Regierung von CDU und FDP hatte eine Gleichstellung homosexueller Landesbeamter abgelehnt.( Quelle: PM)