IDAHO – Internationaler Tag gegen Homophobie und Transphobie

Fast könnte man sagen: „Alle Jahre wieder!“ Doch Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender sind noch lange nicht da angekommen, wo sie seien möchten. Jedes Jahr aufs Neue kommen Vereine, Institutionen und Einzelpersonen zusammen und demonstrieren weltweit Verbundenheit, Zusammengehörigkeit und Ernsthaftigkeit. Am Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie  setzen sie gemeinsam ein Zeichen im Kampf um Anerkennung und Akzeptanz.

Welche Veranstaltungen in Deutschland heute stattfinden, hat die bundesweite Aktionsseite RainbowFlash in der folgenden Liste zusammengestellt:

  • Leipzig, Nikolaikirchhof
  • Dresden, Theaterplatz
  • Chemnitz, Rathausplatz
  • Köln, Rathausplatz
  • Berlin, Homosexuellen-Mahnmal
  • Hamburg, Rathausmarkt
  • Lübeck,  Rathausmarkt
  • Schweinfurt, Schillerplatz
  • Würzburg, Rathausinnenhof (Rückermainstraße 2)
  • Magdeburg, Ulrichsplatz
  • Schwerin, am Südufer des Pfaffenteichs
  • Wiesbaden, Löwenbrunnen, Schloßplatz
  • Stralsund, Am Knieperteich „Weiße Brücken“
  • Kassel, Königsplatz
  • Halle, Marktplatz, ab 18 Uhr Ballons füllen
  • Hannover, Opernplatz, 18.30-19.30 Uhr
  • Trier, Porta Nigra-Vorplatz, 18-19 Uhr
  • Stuttgart, Königsstrasse, um 19 Uhr
  • Kaiserslautern, am Schillerplatz, um 19 Uhr
  • Friedrichshafen, an der Freitreppe um 19 30 Uhr
  • Mainz, 19.00, vor der Kathedrale
  • Nürnberg, “Fliederlich-Menschenrechtsbaum” im Stadtpark um 19 Uhr.
  • Braunschweig, Kohlmarkt vor dem NiCoffe

     

    Das Schwule und Lesben gleichwertige Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Gesellschaft sind, dass merkt an Tagen wir heute auch endlich die Politik unseres Landes. Leider ist die Meinung von Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erst spät veröffentlicht wurden – vertreten wird sie von Lüders dagegen schon seit jeher. Wie sie gegenüber Medienvertretern erläuterte, ist eine Erweiterung des Grundgesetzes unausweichlich. „Insbesondere der Artikel 3 GG müsse um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt werden.“, sagte Lüders bereits Montag in Berlin. „Ich bin ausdrücklich dafür, Lesben und Schwule in den Diskriminierungsschutz des Gleichbehandlungsartikels aufzunehmen. Denn unserer Verfassung fehlt bislang ein klares Bekenntnis zu deren Rechten“, erklärte sie weiter.Das Diskriminierung im alltäglichen Leben stattfindet, dass dürfte den Ausführern ebenso klar sein, wie den Betroffenen selbst. Nun gilt es zu Handeln – Auf allen Ebenen.

Aktion Artikel 3 – Sexuelle Identität ins Grundgesetz

Lesben und Schwule, aber auch Bisexuelle und Transgender sind in Deutschland noch nicht dort angekommen, wo sie im Kampf um ihre Rechte gern hin möchten. Immer noch nicht sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften in allen Bereichen der  herkömmlichen Hetero-Ehe gleichgestellt. Allein eine Erwähnung im Grundgesetz würde die Weiche stellen, um als Lesbe, Schwuler, Bisexuelle(r) und Transgender rechtlich mehr Geltung zu erlangen.

Die Aktion Artikel 3 richtet sich genau an diese Erwähnung. Gemeinsam mit dem LSVD versuchen wir Befürworter aus alles gesellschaftlichen Bereichen zu gewinnen, die sich für eine Erweiterung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz einsetzen. Dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf, hat sich der LSVD in seiner Kampagne auf die Fahnen geschrieben. Unterstützt von zahlreichen prominenten Befürwortern und öffentlichen Institutionen sowie Vereinen hat der Lesben- und Schwulenverband Deutschland mehrere Tausend Unterschriften sammeln können, die heute im Bundesministerium für Justiz übergeben wurden.
„50.000 Unterschriften für die Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität wurden heute dem BMJ überreicht, ebenso eine umfangreiche Liste von Verbänden, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, die unser Anliegen unterstützen.“, so Axel Hochrein, Sprecher des LSVD.

Auch eine eigens eingerichtete Website von GAYS.DE sammelt seit über einem Jahr Videobotschaften von Euch, die sich für eine Ergänzung stark machen. Die Zustimmung und Unterstützung seitens der Community und zahlreicher Einzelunterstützer zeigt, dass die Forderung mitten in der Gesellschaft angekommen ist. Eine Liste der Unterstützer hat der LSVD auf seiner Aktionsseite zusammengestellt. Videobotschaften können weiterhin auf der Aktion Artikel 3 Seite online gestellt werden. Alle eingehenden werden in den kommenden Wochen an Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger übergeben.

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Mehr zum Thema in den GAYS.DE News

 

 

Ein Schritt Richtung Homo-Ehe

Berlin ist und bleibt eine aufstrebende und energiegeladene Stadt, das ist uns wohl allen bekannt. Zahlreiche Ansatzpunkte, Kampagnen und Initiativen sind bereits von Seiten der Lokalpolitik initiiert worden, die die Verbesserung der Rechte von Schwulen und Lesben beabsichtigen. Neuestes Vorhaben des Berliner Senats ist ein Gesetz, das eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichstellen soll. Dabei beruft sich der Senat auf das Bundesverfassungsgericht.

Der Gesetzentwurf wurde heute dem Bundesrat vorgelegt, dieser muss nun weiterführend über eine Anhörung und eine eventuelle Grundgesetzänderung entscheiden. Auch wenn für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften seit 2001 die Möglichkeit einer eheähnlichen Eintragung besteht, ist der Berliner Senat nicht der Auffassung, dass dies dem herkömmlichen Ehemodell entspricht. Homosexuelle Paare sind immer noch in vielen Punkten benachteiligt. Bestes Beispiel dafür, die unterschiedlichen Regelungen zum Erb- und Steuerrecht sowie bei Unterhaltspflichten, aber auch in Sachen Adoption bestehen noch einschneidende Benachteiligungen.

In dem vom Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit unterzeichneten Gesetzesantrag heißt es: „[…] das sich beide Lebensformen lediglich durch die sexuelle Orientierung unterscheiden, […] stellt sich die Frage, warum diese Ungleichbehandlung Bestand haben darf.“. Der Senat sieht es für erwiesen an, dass einzig die Ehe zwischen Mann und Frau nicht mehr zeitgemäß ist. Gleichgeschlechtliche Paare existieren und sind mittlerweile (teilweise) in der Gesellschaft angekommen. Eine Benachteiligung im Steuerrecht, gegenüber dem traditionellen Ehemodell demnach nicht mehr vertretbar.

Zum Vergleich verweist der Senat auch auf Länder, in denen die Eheschließung von Homosexuellen bereits Normalität ist. So können gleichgeschlechtliche Paare beriet sind en Niederlanden, Belgien, Kanada, Spanien, Portugal, Südafrika, Norwegen und Schweden eine anerkannte Zivilehe eingehen. Dies gilt es nun auch in Deutschland umzusetzen und eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung abzuschaffen.

Auch in Nordrhein-Westfalen scheint sich das Thema Gleichstellung weiter in der politischen Landschaft zu drehen. Medienberichten zu folge haben SPD und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag die Gleichstellung von Schwulen und Lesben in allen Lebensbereichen vereinbart. Im Detail heißt es in den Koalitionspapieren, dass eingetragenen Lebenspartner vollständig und rückwirkend gleichgestellt werden. Der Abbau von Diskriminierung und Homophobie in Gesellschaft und Politik soll dabei ministerübergreifend erfolgen und Initiativen von Verbänden und Organisationen weiter gefördert werden. Mit dem Vorstoß auf Landesebene, hat NRW auch die Möglichkeit auf Bundesebene Einfluss zu nehmen. Initiativen, die eine vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe vorsehen, sollen im Bundesrat unterstütz werden.

Aktuell: Schutz vor Diskriminierung zeitgemäß

Um Punkt  12, trafen sich die Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Thema waren die von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Linken eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Deutschen Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität (GAYS.DE berichtete).

Bereits im Vorfeld wurden vergleichbare Initiativen, die eine Ergänzung und somit ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz forderten, von den Gesetzgebern zum Scheitern verurteilt. So geschehen 1994, bei der die erforderliche Mehrheit im Bundestag nicht erreicht werden konnte und im vergangenen Jahr die Anträge der Länder Berlin, Bremen und Hamburg (GAYS.DE berichtet). Auch am heutigen Mittwoch ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend für die Antragsteller sowie die gesamte schwul-lesbische Gemeinschaft in Deutschland. Volker Beck, Erster Parlamentarischer  Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen formuliert das Ergebnis wie folgt: „Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass eine Ergänzung des Artikel 3 Abs. 3 im Grundgesetz zeitgemäß, wirksam und erforderlich ist. Der Schutz vor Benachteiligung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen würde deutlich gestärkt. […] Dennoch verweigert die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag die Aufnahme dieses Schutztatbestandes. Sie wollen weiter diskriminieren dürfen.“.

Während der Anhörung äußerten sich die Sachverständigen zu der aktuellen Situation von Homosexuellen in Deutschland. Das Ungleichheit und Handlungsbedarf besteht, war der deutliche Tenor der offiziellen Hearing. Eine eindeutige Handlungsbereitschaft seitens des Gesetzgebers und baldige Ergänzung des Artikel 3 Abs. 3 im Grundgesetz jedoch wiedermal nicht zu vernehmen. Die Mehrheit der „Experten“ sprach sich gar unterschwellig gegen eine Grundsatzänderung zum Schutz der sexuellen Identität aus. Dass die These, Menschen seien im Hinblick auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität bereits ausreichend durch die Verfassung geschützt, falsch sei und die Rechtslage und den Kern von Verfassungspolitik verkannt werde, sprach hingegen Prof. Nina Dethloff, eine der Befürworterinnen, aus.

Weltweit findet die Formulierung „sexuelle Identität“ bereits juristische Verwendung. Neben der  sexuellen Orientierung eines Jeden, ganz gleich ob hetero-, homo- oder bisexuell, werden auch transgender, transsexuelle und intersexuelle Lebensweisen definiert und berücksichtigt. Folglich liegt mit der „Identität“ ein eindeutig definierter sowie menschenrechtlich wichtiger Bezug auf das Individuum vor, was unausweichlich der deutschen Grundrechtssituation entspricht, wie die befürwortenden  Rechtsexperten betonten.

Auch der LSVD bekräftigt, dass die heutige Anhörung die Notwendigkeit für die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz deutliche macht. „Die Ergänzung wäre eine längst fälliges Bekenntnis zu den Werten der Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen und ein wichtiges Signal in die Gesellschaft.“, so Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland.

In anderen Europäischen Staaten wurden die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und intersexuellen Menschen bereits angeglichen. Lediglich der deutsche Gesetzgeber verweist darauf, dass eine Ergänzung zu „unbestimmt“ formuliert und „Gefahren berge“. Eine eindeutige Definition der Begründung blieb bislang allerdings aus.

Kölner Landtagskandidaten stellen sich lesbisch-schwulem Polit-Check

Kurz vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen stellen sich Kölner Landtagskandidaten einem lesbisch-schwulem Politik-Check. Gemeinsam befragen Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. (KLuST) und Lesben- und Schwulenverband Deutschland OV Köln (LSVD) am 25. April  landespolitische Akteure zu ihrer lesben- und schwulenpolitischen Ausrichtung.

Wer setzt sich dafür ein, die rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben in NRW zu vollenden? Was wollen die Parteien gegen Homophobie tun? Diese und andere Fragen sollen an Arndt Klocke (Bündnis 90 / Die Grünen), Werner Marx (CDU), Anselm Riddermann (FDP) und Lisa Steinmann (SPD) gestellt werden.

Themenschwerpunkte der Veranstaltung werden der Kampf gegen Homophobie, die Finanzierung schwul-lesbischer Selbsthilfe unter besonderer Berücksichtung der Arcus-Stiftung sowie die Vollendung der rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen inklusive der LSVD-Initiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikel im Grundgesetz sein.

Eingeladen sind alle, die sich für lesbisch-schwule Politik in NRW interessieren. Die Podiumsdiskussion findet am Sonntag, den 25. April, um 16:00 Uhr im Regenbogencafé der Aidshilfe Köln, Beethovenstraße 1, 50674 Köln. (Quelle: PRIDE1.de/ml)

Schwule und Lesben in die Verfassung

Am kommenden Mittwoch ist es soweit, der Rechtsausschuss des Bundestages kommt zusammen um über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Artikel 3 unseres Grundgesetzes zu beraten. Auf Initiative von SPD, Grünen und den Linken ist die öffentliche Anhörung für Mittwoch, dem 21. April 2010, 12.00 Uhr im Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 4300 angesetzt – das Ergebnis wird mit Spannung erwartet.

Die Diskussion über eine Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG um das Merkmal der sexuellen Identität ist nicht neu. (GAYS.DE berichtete) Der LSVD hat schon vor ein paar Jahren eine eigene Initiative gestartet und engagiert sich seither bei diversen Veranstaltungen und mit den unterschiedlichsten Aktionen. Auch die Aktion Artikel 3 ruft seit dem vergangenen Jahr dazu auf, seine Meinung kund zu tun und Position  zu beziehen.

Die von den Parteien eingereichten Gesetzentwürfe werden auf Landesebene bereits von den FDP und CDU regierten Ländern getragen. Auf Bundesebene ist bislang noch keine eindeutige Entscheidung gefallen. „In der Verfassung fehlt bislang ein klares Bekenntnis zu den Rechten von Lesben, Schwulen und Transgender. Das hat Auswirkungen auf die Gesetzgebung, die Werteorientierung der Gesellschaft und die Lebenssituation der Betroffenen. Der Bundestag ist aufgefordert, sich endlich klar zu einem gleichberechtigten Schutz von Lesben, Schwulen und Transgender zu bekennen.“, so Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

Eine Übersicht über die einzelnen Gesetzentwürfe sowie die Tagesordnung der öffentlichen Anhörung können auf der Seite des Deutschen Bundestages eingesehen und abgerufen werden.

Bundestag: CDU/CSU und FDP halten an Standpunkt zu Artikel 3 GG fest

Der Kommentar zum Wochenende: Heute von Pups, einem kleinen „ER“, das sich Luft verschaffen möchte:

Der Deutsche Bundestag hat heute über die Gesetzentwürfe der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE debattiert. Doch der Vorstoß der Fraktionen wurde hart kritisiert und für überflüssig erklärt. Die CDU/CSU beruft sich dabei auf eine der besten „Verfassungen“, die Deutschland jemals hatte und auch die Seite der FDP sieht keinen Handlungsbedarf.

Heute Mittag, kurz nach 13:00 Uhr war es soweit: Die Gesetzentwürfe der drei Fraktionen waren Thema und Diskussionsgrundlage zugleich. Alle drei Antragsteller verfolgen die Aufnahme des Schutzes von Lesben und Schwulen im Grundgesetz. Auch wenn die Schwerpunkte und Argumente sich unterscheiden, der Tenor gilt einem eindeutigen Diskriminierungsverbot.

„Die Verfassung ist vollkommen ausreichend“

Ein grundlegendes Wortgefecht lieferten sich die Sprecher der einzelnen Parteien. Pro und Contra – Für und Wider für eine laut Stephan Harbarth „unnötige Debatte“. So unnötig scheint diese jedoch nicht zu sein. Denn Befürworter gibt es sogar in den eigenen Reihen der Gegner des Vorhabens. „Eine Mehrheit existiert, jedoch noch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.“, so Volker Beck (B90/Die Grünen) in seinem Redebeitrag. Diskussions- und Handlungsbedarf gibt es folglich doch. Vor allem aber wird diese von den „Betroffenen“ selbst initiiert und weiterverfolgt. So haben LSVD und zahlreiche Organisationen, Vereine und Verbände sich bereits mit Kampagnen zur Erweiterung von Artikel 3 engagiert und werden dies auch weiterhin. Die Teilnahme an der aktuellen E-Petition zeigt zudem, dass nicht nur Lesben und Schwule für eine Ergänzung um das Merkmal der sexuellen Identität sind.

„irreparabler Schaden“

Ergebnis der Debatte am heutigen Freitag: CDU und FDP lenken nicht ein. Die starre Haltung der Koalition bleibt vorerst unverändert. Es scheint als sei eine weltoffene und tolerante Denkweise in unserer Regierung noch nicht angekommen. Allein die Wortwahl einiger Redner, die sich gegen die Erweiterung des GG aussprachen, erinnert einen an die Zeit, in der Homosexualität noch strafbar und als Krankheit galt. War doch die Rede von „irreparablen Schäden“, die unser Grundgesetz aufgezwungen bekommt und vom „Versandhauskatalog politische Wünsche“. Realitätsfremd und ideologisch traten sie auf, die Gegner der gleichgeschlechtlichen Liebenden.

„Wir werden also sehen, was die Zeit mit sich bringt. Handlungsbedarf besteht. Und wir werden handeln. Sei es mit weiteren Aktionen, mit der Unterstützung der Koalitionsparteien werden wir unser Ziel weiter verfolgen.“ so ein Mitstreiter der Kampagne 3+.

In diesem Sinne: Weitermachen, Engagieren und bei den kommenden Wahlen handeln! Ein schönes Wochenende euch allen! Euer Pups…

Grund-Satz-Entscheidung: Der Dreier muss flott gemacht werden!

Die Diskussion um die Erweiterung von Artikel 3 im Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität reißt nicht ab. Nach dem Scheitern der Anträge von Berlin, Bremen und Hamburg (741/09), ergriffen die Bundestagsfraktionen die Initiative und stellten Gesetzanträge. Allen voran Bündnis 90/Die Grünen (17/88). Es folgte die  SPD (17/254) und nun hat  auch die Linksfraktion dem Bundestag einen Gesetzentwurf (17/472) vorgelegt, der das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz einfügen möchte.

Die Bundesregierung ist nun ein weiteres aufgefordert zu handeln. Nach Ansicht der einzelnen Fraktionen, soll in Artikel 3 ein rechtsverbindliches Diskriminierungsverbot manifestiert werden. Immer noch sind nicht-heterosexuelle Menschen Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und rechtlichen Benachteiligungen ausgesetzt. Zwar konnten Reformen wie das Lebenspartnerschaftsgesetz die Situation bereit deutlich verbessern – eine Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren ist jedoch noch weit entfernt. Allein durch das in Kraft treten des Lissabonner-Vertrags im Dezember letzten Jahres, ist die Bundesregierung zum Handeln veranlasst. Die sogenannte Grundrechtscharta, bindet alle EU.-Mitgliedstaaten ein und verpflichtet zum Durchsetzen eines eindeutigen Diskriminierungsverbots.

Aufgefordert sind allerdings nicht nur CDU und FDP. Jeder kann sich für die Erweiterung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG einsetzen und aktiv werden. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hat mit seiner Kampagne 3+ bereits Bühnen-, Polit-  und TV-Prominienz überzeugen können und auch die Aktion Artikel 3 hat schon einige Befürworter gewonnen. Aktuell steht seit Anfang des Jahres auch eine E-Petition auf der Seite des Deutschen Bundestages zum Mitzeichnen bereit. Der Zeit haben sich bereits mehr als 2000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger engagiert und die Petition unterzeichnet. Nun heißt es weitermachen und das gemeinsame Zielverfolgen.

Update 29.01.2010:

Heute findet im Bundestag die erste Lesung der Gesetzentürfe der Fraktionen statt. Bündnis 90/Die Grünen, SPD sowie Die Linke haben sich mehrheitlich für die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 GG ausgesprochen und fordern alle samt einer Erweiterung um das Merkmal der “sexuellen Identität”. Denn nur dann kann von einem eindeutigen Diskriminierungsverbot gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen  und Transgendern gesprochen werden.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) fordert heute in einem aktuellen Rundschreiben alle Bundestagsfraktionen auf, sich für einen verfassungsrechtlichen Schutz von Lesben und Schwulen stark zu machen. Weiter heißt es, dass CDU/CSU und FDP ihre Blockadehaltung endlich aufgeben müssen. Denn auch die mittragenden Landesregierungen aus Hamburg, Thüringen und dem Saarland haben sich bereits positiv ausgesprochen. Nun besteht Handlungsbedarf.

Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im Grundgesetz

Mitmachen und aktiv werden! – Mit dem heutigen Aufruf zur Unterzeichnung der Petition zur Berücksichtigung der sexuellen Identität im deutschen Grundgesetz, möchten wir eure Unterstützung gewinnen! Denn nur gemeinsam können wir eine Veränderung und damit vollständige Anerkennung  bewirken.
Hintergrund ist, dass der Bundestag nach dem Scheitern diverser Gesetzesentwürfe zum Handeln aufgefordert werden muss: Die Änderung des Grundgesetzes (Artikel3 Absatz 3 Satz 1) um das Merkmal der sexuellen Identität ist das Ziel.

Hans-Werner Sperber, Initiator der Online-Petition, hat stellvertretend für alle Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen bereits im vergangenen Dezember die Online-Petition auf den offiziellen Seiten des Deutschen Bundestages beantragt. Derzeit ist die Petition im Stand der Mitzeichnung und kann von jedem Unterstützer noch bis zum 03. März 2010 befürwortet werden. (Stand Mitzeichner, 20.01.2010, 12:45Uhr: 162)

Auszug aus dem Petitionstext:
„[…] Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können. […]“

Mit dieser Begründung für die Änderung von Artikel 3 GG, stimmen die Mitarbeiter von GAYS.DE vollkommen überein. Auch wir haben die Petition bereits unterzeichnet und freuen uns auf eure Unterstützung und Diskussionsansätze in den Gruppen und der ebenfalls öffentlichen Petitions-Diskussion.

Petitionen können beim Deutschen Bundestag von jedem Einzelnen oder einer Gemeinschaft (Interessengruppe, Bürgerinitiative, etc.) in schriftlicher Form eingereicht werden. Lediglich die Unterschrift eines Ansprechpartners ist verpflichtend für die Annahme der Bitte oder Beschwerde, wie eine Petition umgangssprachlich genannt wird. Das Einreichen von Beschwerden jeglicher Art an den Deutschen Bundestag, ist das Recht eines jeden Bundesbürgers/ einer jeden Bundesbürgerin. Dies gilt als eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland.

Nun sind wir dran – mit unserer Unterstützung können wir die Petition zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Danke für eure Unterstützung!

Sexuelle Identität soll im Grundgesetz verankert werden

© Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

Wie der Deutsche Bundestag in einer aktuellen Meldung verkündet, soll das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufgenommen werden. Dies ist zumindest das Vorhaben der SPD-Fraktion. In dem bereits gestern vorgebrachten Gesetzentwurf (17/254), heißt es: „[…] der Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG, soll nach der Wortfolge „wegen seines Geschlechtes“ um einen entsprechenden Passus erweitert werden, welcher die „Gleichheit vor dem Gesetz“ festsetzt.[…]“.

Nach Auffassung der Sozialdemokraten ist dies ein wichtiger Schritt, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, transsexuellen und intersexuellen Menschen zu stärken. Immer noch haben diese Personengruppen mit Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen zu kämpfen. Der Antrag der SPD-Fraktion fordert demnach ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität. Der Gesetzgeber hat bei einer konstruktiven Umsetzung eine klare Maßgabe. Zudem werde die Situation 2der Betroffenen“ erheblich verbessert, so ein Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag.

Bereits im November wurde ein Antrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg im Bundesrat abgelehnt. Die Diskussion um eine Erweiterung des Artikel 3 GG geht also weiter. Wir sind gespannt…

Update am 07.01.10: Drucksache 17/254; Gesetzentwurf der Fraktion der SPD wurde als Link nachgetragen