Erst in der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzantrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg abgelehnt. Die Landesregierungen haben gemeinsam die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 im Grundgesetz, um das Merkmal des sexuellen Identität gefordert. (GAYS.DE berichtete)
Ein Ende der Debatte um die Ergänzung des sogenannten Gleichheitsartikels scheint die getroffene Entscheidung allerdings nicht gewesen zu sein. Organisationen wie der LSVD, werden weiter für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und intersexuellen Menschen kämpfen. Engagierte Politiker wird es ebenfalls weiterhin geben, vor allem auf Oppositionsseite. So verkündete Volker Beck vom B`90/Die Grünen, bereits kurz nach der getroffenen Entscheidung, dass seine Partei noch am gleichen Tag einen entsprechenden Gesetzesantrag im Bundestag einreicht. Auch die SPD hat mittlerweile gehandelt und wird einen eigenen Entwurf einreichen.
Mit dem gestern in Kraft getretenen Lissaboner-Vertrag, werden die Anträge der Parteien sowie die Aktionen der Organisationen und Verbände sicherlich eine neue Debatte entfachen können.
Reformiert wurde unser Grundgesetz bereits im Rahmen der Deutschen Einheit. 1994 wurde der Artikel 3 Absatz 3 Satz 1, um das Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung erweitert. Im gleichen Ansatz wurde damals bereits über die Ergänzung des Gleichheitsartikels um das Merkmal der sexuellen Identität debattiert. Die Mehrheit der Abgeordneten hatte sich gar für ein eindeutiges Diskriminierungsverbot ausgesprochen, jedoch fehlte die notwendige Zweidrittel-Mehrheit, um eine verbindliche Änderung des Grundgesetzes zu bewirken.
Wie bereits mitgeteilt, wird auch das Videoprojekt zur Unterstützung der LSVD Kampagne 3+ weiterhin bestehen bleiben. Denn gerade nach der Entscheidung von vergangenem Freitag ist es umso wichtiger, für die Rechte von gleichgeschlechtlich Liebenden zu kämpfen. Eine rechtliche Gleichstellung gegenüber heterosexuellen Paaren ist das Ziel, welches es zu erreichen gilt.
Die Videoaktion zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz 

Morgen steht sie bevor: Die Abstimmung im Bundesrat über die von Berlin, Bremen und Hamburg eingebrachte Gesetzesinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes um den Schutz der „sexuellen Identität“. Die von den Ländern bereits
Die
Damit die Forderung von den Landesregierungen und dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland weiterhin erfolgreich unterstützt werden können, ist deine Meinung gefragt. Nimm dir eine Minute Zeit und engagier dich im Kampf um Anerkennung und Gleichstellung. Nimm deine Botschaft per Webcam auf oder lade dein Statement direkt auf der
Für eine Erweiterung des Artikel 3 im Grundgesetz
Die neue Regierung ist seit Sonntag beschlossene Sache – Nun ist es Zeit für Veränderungen. Dass dachten sich gestern auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg und beschlossen eine Bundesratsinitiative zur
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