Diskussion zum Schutz der sexuellen Identität geht weiter…

Titel_GrundgesetzErst in der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzantrag der Länder Berlin, Bremen und Hamburg abgelehnt. Die Landesregierungen haben gemeinsam die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 im Grundgesetz, um das Merkmal des sexuellen Identität gefordert. (GAYS.DE berichtete)

Ein Ende der Debatte um die Ergänzung des sogenannten Gleichheitsartikels scheint die getroffene Entscheidung allerdings nicht gewesen zu sein. Organisationen wie der LSVD, werden weiter für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und intersexuellen Menschen kämpfen. Engagierte Politiker wird es ebenfalls weiterhin geben, vor allem auf Oppositionsseite. So verkündete  Volker Beck vom B`90/Die Grünen, bereits kurz nach der getroffenen Entscheidung, dass seine Partei noch am gleichen Tag einen entsprechenden Gesetzesantrag im Bundestag einreicht. Auch die SPD hat mittlerweile gehandelt und wird einen eigenen Entwurf einreichen.
Mit dem gestern in Kraft getretenen Lissaboner-Vertrag, werden die Anträge der Parteien sowie die  Aktionen der Organisationen und Verbände sicherlich eine neue Debatte entfachen können.

Reformiert wurde unser Grundgesetz bereits  im Rahmen der Deutschen Einheit. 1994 wurde der Artikel 3 Absatz 3 Satz 1, um das Verbot der Benachteiligung aufgrund einer Behinderung erweitert. Im gleichen Ansatz wurde damals bereits über die Ergänzung des Gleichheitsartikels um das Merkmal der sexuellen Identität debattiert. Die Mehrheit der Abgeordneten hatte sich gar für ein eindeutiges Diskriminierungsverbot ausgesprochen, jedoch fehlte die notwendige Zweidrittel-Mehrheit, um eine verbindliche Änderung des Grundgesetzes zu bewirken.

Wie bereits mitgeteilt, wird auch das Videoprojekt zur Unterstützung der LSVD Kampagne 3+ weiterhin bestehen bleiben. Denn gerade nach der Entscheidung von vergangenem Freitag ist es umso wichtiger, für die Rechte von gleichgeschlechtlich Liebenden zu kämpfen. Eine rechtliche Gleichstellung gegenüber heterosexuellen Paaren ist das Ziel, welches es zu erreichen gilt.

Videoaktion zu Artikel 3 verlängert

AktionsLogo1_BannerDie Videoaktion zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz „Aktion Artikel 3“ geht weiter! Das zur Unterstützung der LSVD Kampagne geplante Videoprojekt, sollte heute zu Ende gehen und ein abschließendes Gesamtvideo dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland übergeben werden. Doch erstens kommt es anders und zweitens als man denkt:

Durch die Entscheidung des Bundesrates veranlasst, haben die Unterstützer des „Aktion Artikel 3“ unzählige Kommentare und Zuschriften verfasst in denen Sie Freunde und Verwandte, Bekannte und Kollegen dazu aufgefordert haben, das Videoprojekt zu unterstützen. „Die Rückmeldung der „Aktion Artikel 3“-Unterstützer am vergangenen Wochenende war enorm. Daher haben wir uns kurzerhand entschlossen, die Aktion fortzusetzen.“, so Philip Griese, Mitinitiator der „Aktion Artikel 3“.

Die Aktionsseite wird also weiterhin erreichbar sein. Jeder der sich ebenfalls für die Aktion einsetzen möchte ist aufgefordert, seinen persönlichen Videobeitrag einzusenden oder direkt per Webcam aufzunehmen. Das Abschlussvideo wird voraussichtlich Anfang 2010 an den LSVD überreicht werden. Bis dahin werden aktuelle Berichte und einzelne Video-Statements auf der Seite zur „Aktion Artikel 3“veröffentlicht werden.

Hintergrund:
Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen werden nach einem Beschluss vom August 2006, im sogenannten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lediglich im Arbeitsrecht und in einigen Bereichen des Zivilrechts bedacht. Demnach sind Homosexuelle gegenüber  heterosexuellen Bundesbürgerinnen und -Bürgern immer noch nicht in allen Bereichen gleichgestellt. Die Bundesrepublik widerspricht sich in ihrer eigenen Gesetzgebung: Obwohl sie sich verpflichtet, niemanden zu benachteiligen, diskriminieren die Einschränkung z.B. im Beamten- und Steuerrecht homosexuelle Bürgerinnen und Bürger offensichtlich.
Die „Aktion Artikel 3“ möchte die Artikel 3-Kampagne des LSVD unterstützen. Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen dürfen nicht auf Grund ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, die Diskriminierung zu beenden – der morgen in Kraft tretende Lissaboner Vertrag, verpflichtet dazu. Deutschland ist folglich aufgefordert, alle Menschen gleich zu behandeln. Eben darum muss unser Grundgesetz geändert werden.

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© Bundesrat 2006

© Bundesrat 2006

Heute, pünktlich um 9:30 Uhr trafen sich die Vertreter der 16 Landesregierungen zur 864. Sitzung des Bundesrates. Mit dem Tagesordnungspunkt 2 stand der ‚Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz1)‘  auf dem Plan. Der von den Landesregierungen Berlin, Bremen und Hamburg eingebrachte Gesetzesantrag (GAYS.DE berichtete) wurde jedoch abgelehnt. Schwule und Lesben genießen laut Argumentation der ‚Gelichstellungsverweigerer‘ bereits ausreichend Schutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. „[…] eine  Erweiterung des Grundgesetzes ist demnach nicht notwendig [..]“, so der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn zur Entscheidung.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland kritisiert die Entscheidung des Bundesrates und betont in einem Rundschreiben, dass: „[…] Das letze Wort […] damit aber keineswegs gesprochen [ist].“. Axel Hochrein, Sprecher des LSVD, ist enttäuscht und verweist auf weitere Schritte: „Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, sich der Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender auch im Grundgesetz anzunehmen. Die Blockade der Gleichstellungsverweigerer im Bundesrat muss aufgebrochen werden.“.

Auch Volker Beck vom Bündnis`90/Die Grünen kann die schwarz-gelbe Blockade nicht begrüßen. „Das ist ein Armutszeugnis – insbesondere für die angebliche Bürgerrechtspartei FDP. Sie hat die Lesben, Schwulen und Transgender schmählich im Stich gelassen.“, so Beck. Als Ergebnis der vom Bundesrat getroffenen Entscheidung, haben Bündnis`90/Die Grünen heute eine eigene Gesetzesinitiative zum Thema in den Bundestag eingebracht. Die Diskussion um die Ergänzung des Grundgesetzes, um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot geht folglich in die nächste Instanz.
Der am 1. Dezember in Kraft tretende Lissaboner-Vertrag unterstützt die Vorhaben der Gleichstellungs-Befürworter. In der Europäischen Grundrechtcharta ist bereits ein entsprechendes Diskriminierungsverbot festgeschrieben, welche die Mitgliedsstaaten zum Handeln zwingt.

Bereits im Vorfeld der heutigen Debatte, hatten sich der Rechtsauschuss gemeinsam mit dem Ausschuss für Frauen und Jugend dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Lediglich der Ausschuss für Innere Angelegenheiten hatte sich gegen eine Empfehlung ausgesprochen. Zudem verweist der Rechtssauschuss des Bundesrates auf den regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit. Dieser solle, gemäß §33 der Geschäftsordnung des Bundesrates, zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs bestellt werden.

AktionsLogo1_BannerDamit Lesben, Schwule und Transgender endlich anerkannt werden, gilt es nun weiter zu kämpfen. Gemeinsam mit der Kampagne 3+ vom LSVD unterstützt die Aktion Artikel 3 die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz. Zahlreiche Unterstützer aus Politik und Medienwelt haben sich bereits angeschlossen und fordern: „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden!“. Sei dabei und unterschreibe die Online-Petition des LSVD oder nehme dein persönliches Statement als Videobotschaft auf – Denn deine Stimme zählt!

Entscheidung steht an: Schwule und Lesben in die Verfassung aufnehmen oder nicht?

AktionsLogo1_BannerMorgen steht sie bevor: Die Abstimmung im Bundesrat über die von Berlin, Bremen und Hamburg eingebrachte Gesetzesinitiative zur Ergänzung des Grundgesetzes um den Schutz der „sexuellen Identität“. Die von den Ländern bereits im September eingereichte Schrift, hatte bereits für einige landespolitische Veränderungen geführt. Das Thema wurde diskutiert, debattiert und ist noch lange nicht ausgeschöpft.

Im Bundesrat sitzen insgesamt 69 stimmberechtigte Landesvertreter von denen Medienberichten nach bereits jetzt neun Gegenstimmen zu erwarten sind.  Die schwarz-gelbe Landesvertretung von Sachsen-Anhalt hat bereits gestern auf Landesebene entschieden und sich ausdrücklich gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen. Der von B´90/Die Grünen eingebrachte Vorschlag eines eindeutigen Diskriminierungsverbotes aufgrund der sexuellen Identität ist somit gescheitert. Auch in Hessen wehren sich CDU und FDP, die rechtliche Stellung von Schwulen und Lesben zu ändern. Eine grundlegende Chance für die Gleichstellung für Homosexuelle und sexuell anders Orientierte wird damit einfach wieder ins Abseits gedrängt.

Für die morgige Entscheidung im Bundesrat mobilisieren Parteien und schwul-lesbische Organisationen derzeit alle Kräfte. Volker Beck, erster Parlamentarischer Geschäftsführer B`90/Die Grünen ruft unter anderem auf Facebook die GAY-Community zur Unterstützung auf. „Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgendern vollen Grundrechtsschutz gewähren. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben.“, so Beck auf seiner Page. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland engagiert sich bereits seit einigen Jahren zum Thema. An der bundesweiten Kampagne 3+, beteiligen sich mittlerweile mehrere tausend Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Tatkräftige Unterstützung erhält der LSVD aus Politik, der Medienwelt, der ihm angeschlossenen Vereine du Verbände sowie von zahlreichen Promi-Befürwortern. Auch das Videoprojekt „Aktion Artikel3“ unterstützt die Kampagne 3+. Das Projekt richtet sich an alle, die für eine Erweiterung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz sind. Egal ob lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder heterosexuell – Jede Stimme zählt!

Bundesverfassungsgericht bereitet den Weg zur vollständigen Gleichstellung

“Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bringt den endgültigen Durchbruch für die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Lebenspartnerschaften mit der Ehe.”, so kommentiert Volker Beck auf seiner Website die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienst. Die Verfassungsrichter kritisierten auch generell die Privilegien der Ehe im Vergleich zu eingetragenenen Lebenspartnerschaften, die Schwule und Lesben eingehen können.

In dem heute veröffentlichen Urteil, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aufhebt, heisst es: “Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind”. Die Klage geht auf einen Hamburger Beamten zurück, der durch seine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht in die Steuerklasse III für Verheiratete eingestuft wurde, und dadurch knapp 80 Euro weniger Betriebsrente im Alter erhalten sollte.

Das Grundgesetz soll die Gleichheit aller Menschen sicherstellen, auch GAYS.DE weist zurzeit mit der “Aktion Artikel 3“, eine Videokampagne zur Erweiterung des Gleichheitsartikels (GG §3), auf die immer noch nicht durchgesetzte Gleichbehandlung hin. Die heutige Entscheidung bringt Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle in jedem Fall einen großen Schritt nach vorne.

Sag „JA“ zur Gleichstellung!

logo_drei_plusRAHMENDie Forderung von LSVD , die Bundesratsinitiative der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie das Videoprojekt „Aktion Artikel 3“, verfolgen ein Ziel: Die Gleichstellung von Homosexuellen.
Damit die Anerkennung in allen Bereichen umgesetzt werden kann, soll eben diese im Artikel 3 Absatz 3 GG fest verankert werden. Zukünftig soll es heißen. „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden.“.

Diskriminierungsschutz um sexuelle Identität erweitern

Der Vorstoß der drei Landesregierungen hat bereits ein breites Echo in der Medienlandschaft entfacht. Immer mehr lokale Tageszeitungen berichten darüber – Medienpräsenz gibt es also schon einmal. Auch in den Foren und Blogs von Parteien und Verbänden wird das Thema stetig diskutiert. Anlass genug für die Fraktion Die Linke in Sachsen-Anhalt mit einem entsprechenden Antrag die Landesregierung aufzufordern, die Bundesratsinitiative der drei Stadtstaaten zu unterstützen.

In der Sitzung vom 9. Oktober 2009 wurde der Antrag mit einer rot-roten Mehrheit in den Sozialausschuss überwiesen. Neben der Linken, war auch die Fraktion der SPD – entgegen ihrem Koalitionspartner CDU – für den Antrag. Mit dem Hinweis auf bereits ausrechend gesetzlichen Schutz gegenüber Homosexuellen, lehnten CDU und FDP den Antrag einstimmig ab.
Birke Bull, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke ist erfreut über den ersten erreichten Schritt. „Es ist dringend erforderlich, nach der 1994 erfolgten Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes aufgrund körperlicher Behinderungen, den Diskriminierungsschutz des Artikels 3 Grundgesetz endlich um das Merkmal der sexuellen Identität zu erweitern.“, so Bull zur Eröffnung der Debatte. Ein endgültiges Ergebnis bleibt dennoch vorerst offen.

Deine Meinung zählt!

100x100Damit die Forderung von den Landesregierungen und dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland weiterhin erfolgreich unterstützt werden können, ist deine Meinung gefragt. Nimm dir eine Minute Zeit und engagier dich im Kampf um Anerkennung und Gleichstellung. Nimm deine Botschaft per Webcam auf oder lade dein Statement direkt auf der „Aktion Artikel 3“-Page hoch. Hier findest du auch alle Information rund um das Projekt und zur LSVD-Kampagne. Das aktuelle  Videoprojekt zur Erweiterung unseres Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität läuft noch bis Ende November 2009.

„Aktion Artikel 3“

Aktionslogo zur Erweiterung des Artikel 3 GGFür eine Erweiterung des Artikel 3 im Grundgesetz

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender genießen in Deutschland immer noch nicht die gleichen Rechte, wie ihre heterosexuellen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dennoch besitzen Homosexuelle und sexuell anders Orientierte Rechte, für die sich die „Aktion Artikel 3“ einsetzt.
Ein eindeutiges Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ist die Forderung.

Das bundesweite Video-Projekt knüpft an die  Kampagne „3+“ vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland an, die sich für eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz einsetzt. Eine  Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensformen muss in der deutschen Gesetzgebung endlich fest verankert werden, dafür treten wir gemeinsam ein.

Deine Stimme zählt!

Gesucht werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Heterosexuelle, die für eine Erweiterung von Artikel 3 im Grundgesetz stimmen. Menschen, die sich dafür aussprechen, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf.
Jeder der die „Aktion Artikel 3“ unterstützen möchte, ist aufgefordert, seine Botschaft per Video zu verkünden.

Aussagekräftige Videos können auf der Seite artikel3.gays.de hochgeladen oder live per Webcam aufgezeichnet werden. Alle eingehenden Videos werden bis 30. November 2009 gesammelt und am Ende zu einer gemeinsamen Videobotschaft zusammengefasst und dem LSVD überreicht.

Hintergrund:

Initiiert wird das Videoprojekt „Aktion Artikel 3“ von GAYS.DE. Die Online-Community für schwule und bisexuelle Männer knüpft dabei an die aktuelle Kampagne vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland an. Mit den eingesandten Beiträgen soll die Kampagne weiter unterstützt werden. GAYS.DE setzt sich dabei aktiv für eine Erweiterung des Grundgesetzes um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot ein.

“Aktion Artikel 3″ bei facebook und twitter – schau vorbei!

Grundgesetz soll Homosexuelle schützen

Titel_GrundgesetzDie neue Regierung ist seit Sonntag beschlossene Sache – Nun ist es Zeit für Veränderungen. Dass dachten sich gestern auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg und beschlossen eine  Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Art. 3 Abs.3 GG um ein eindeutiges Diskriminierungsverbot für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender. Alle drei Landesregierungen fordern ab sofort, dass  homosexuelle Menschen im Grundgesetz berücksichtigt werden müssen.
Auch Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit steht hinter dem Anliegen: „In dem 1949 in Kraft getretenen Artikel 3 GG fehlten zwei von den Nazis verfolgte Gruppen: Behinderte und Homosexuelle. Erstere sind mittlerweile im Grundgesetz bedacht. Nun ist es an der Zeit auch die ‚sexuelle Identität‘ der Bürger zu schützen.“.

Die Initiative der drei Landesregierungen – in denen unter anderem CDU, SPD, Linke und Grüne beteiligt sind – wird sich allen Vermutungen nach bereits in den Koalitionsverhandlungen der schwarz-gelben Regierung wieder finden. Der LSVD hat die Kampagne zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Kriterium der sexuellen Identität 2007 gestartet. Er erhofft sich eine starke Signalwirkung für den Deutschen Bundestag.
Auch andere Verbände und Organisationen hoffen nun auf eine Entscheidung und die offizielle Anerkennung von Homosexuellen.

Im Deutschen Recht fehlt bislang ein eindeutiges Diskriminierungsverbot von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern. Im Artikel 2 Abs. 1 GG heißt es: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, […].“  Jedoch gelten die in Artikel 3 Abs. 3 GG genannten „ausdrücklichen Benachteiligungsverbote“ bisher nicht für Homosexuelle. Diese Bevölkerungsgruppe wird vom Gesetzgeber nicht bedacht. Eine Erweiterung unseres Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identität“ folglich eine zeitgemäße Forderung der Landesregierungen von Berlin, Bremen und Hamburg.